Beiträge zur Geschichte von Lichterfelde
bei Eberswalde
von Rudolf Schmidt-Eberswalde

Ein Weg durch Korn und roten Klee,
Darüber der Lerche Singen,
Das stille Dorf, der helle See,
Süßes Wehen, frohes Singen.
(Schönaich-Carolath)


Das stille Dörfchen, von dem die folgenden Ausführungen handeln, liegt inmitten weiter grüner Wiesenflächen, die, von ausgedehnten Waldungen umsäumt, ehemals ein u n w e g s a m e s, u n e r g r ü n d l i c h e s
M o o r bildeten. Weithin überblickt die jahrhunderte alte Windmühle ringsum das Gelände, jenseits des Waldes tauchen die rauchenden Schlote des "sogenannten märkischen Wuppertales" auf, rechts und links reiht sich bis zum fernen Horizont Wald an Wald, wir befinden uns im Gebiete der ehemaligen Merica Werbellinum. Lichterfelde selbst liegt auf 43,1 Meter Meereshöhe, während das Gelände beim Vorwerk Buckow von 63,3 bis auf 68,1 Meter Meereshöhe beim äußersten Lichterfelder Abbau ansteigt.

Lichterfelde - was mag der Name bedeuten? Man könnte zunächst an Lichtung, lichtes Feld denken; und in der Tat spricht für diese Erklärung die später mitzuteilende Sage. Indessen stammt letztere aus einer Zeit, in der das Dorf schon über 400 Jahre alt war. In der Forstsprache 1) ist licht eine Rodung, ein heller Platz, oder ein hochstämmiger Wald, dessen Bäume, ohne Unterholz, weit voneinander stehen.Berücksichtigt man aber den Boden, so bedeutet licht: hell, weiß.Wenn man noch einen weiteren Kreis zieht, so findet man auch einen Anklang in Lücherfelde 1a) herstammend von Luch, Sumpf. Der eigentliche Name dieses Dorfes sagt Fischbach, 1b) ist Lichtveld, von dem dabei gelegenen See, welcher in einem alten Gnadenbriefe von 1300 Lichtveld palus in tractu Eberswaldensi genannt wird 2).

Welche Erklärung, welche Kombination die richtige ist, wollen wir nicht bestimmt entscheiden. Wenn wir aber die Dorflage zu Rate ziehen, so müssen wir festhalten: Der Name Lichterfelde bedeutet wohl kaum etwas anderes, als was wir oben zuerst ausgeführt haben. Das ehemalige teils sumpfige und teils bewaldete Gelände, in dem an vielen Stellen noch heute Torf gestochen wird, war gerade dort, wo die ursprüngliche Dorfanlage sich befindet, licht d.h. frei; frei von Sumpf infolge seiner Höhenlage und freier oder wenigstens lichter Wald mit vorherrschender Sandablagerung.

Offenbar haben wir es in Lichterfelde, wie auch bei anderen unserer Barnimdörfer, mit einer sächsisch-altmärkischen Kolonisation 3) zu tun, deren Verlauf zurzeit allerdings noch nicht vollsändig klar zu übersehen ist.

Obschon wir also annehnen dürfen, daß Lichterfelde ein deutsches Kolonisationsdorf ist - die Dorfanlage, worauf wir später noch zurückkommen, tut dies auch dar - so zeigen uns die gemachten Altertumsfunde doch auch, daß die verschiedenen Höhenlagen in vorgeschichtlicher Zeit besiedelt waren. Als sicher gilt dies für den sogenannten Wunderberg bei dem Vorwerk Buckow, auf dem man vor ca. 50 Jahren viele Urnen, sowie eine Knochen-Speerspitze und einen Bronze-Schaftcelt 3a) fand. letztere Fundgegenstände befinden sich im Märkischen Provinzialmuseum. Ebenda wird auch eine Bronze-Lanzenspitze , welche im Torf auf Lichterfelder Gebiet gefunden wurde, aufbewahrt. Ein sogenannter Heidenkirchhof befand sich auch am Britzer See auf Lichterfelder Boden. Vor 10 Jahren 4) fand man daselbst noch eine Unmenge von Urnenscherben, leider keine ganzen Gefäße mehr.

Die geschichtliche Überlieferung beginnt für Lichterfelde mit dem Jahre 1277. In diesem Jahre am 27. Juni, stellten die Markgrafen Johann II Otto IV und Konrad dem Kloster Chorin eine Urkunde aus, mittels deren sie dem Kloster das Dorf Britz, welches mit seiner Feldmark an Lichterfelde grenzte, schenken. Handelt es sich also bei dieser Urkunde auch nur um eine Nebenurkunde für Lichterfelde, so sei sie doch wegen des ersten Vorkommens des Namens Lichterfelde hier mitgeteilt 5):

"Im Namen der heiligen und persönlichen Dreieinigkeit, Amen Damit nicht bei der unzureichenden mündlichen Überlieferung sorgsam angeordnete Handlungen mit der Zeit die Vergeßlichkeit, die undankbare Mutter des Irrtums, vernichtet, ist es nützlich, jetzt oder später auszuführende Handlungen durch privilegierte Schriftstücke zu verewigen, besonders aber solche, welche für ewige geistliche Dinge durch eine Schenkung von Fürsten mildtätig ins Werk gesetzt sind. Deshalb erklären und bezeugen wir Johannes, Otto und Konrad, von Gottes Gnaden Markgrafen von Brandenburg, mit der vorliegenden Urkunde, daß wir dem Kloster Chorin und Cisterzienser-Orden und denen dort Gott dienenden Brüdern, das Dorf Britz (villam Brizeke) mit fünfzig Hufen und drei Hufen, mit seinen alten, es ringsumgebenden Grenzen, mit seinen Bruchländereien, Seen, Fließen, Teichen, Bächen, Mühlen, Wiesen und Weiden auf der Heide, mit seinen beackerten und unbeackerten Ländereien, Feldern und Hainen und mit allen übrigen Nutzwerten, wie sie in dem Dorf fällig sind, in gleicher Weise geschenkt haben, wie wir das Dorf von alter Zeit her ruhig besaßen, zugleich mit allem Recht, mit aller Freiheit und mit dem vollständigen Eigentumsrecht zum andauernden Besitz. Die Ländereien des genannten Dorfes aber ließen wir von unserem weiterhin mit Namen aufgeführten Rittern näher bestimmen und vermessen. Dieselben beginnen im Osten bei dem hinter dem Dorf Britz gelegenen
See, 6) dann bis zu einem am Weg stehenden, bezeichneten Schalmenbaum, von dort nach Osten der Königsweg 7) und geradezu, bis zu einer bezeichneten Eiche, welche auf der Grenzscheide der Ackerländereien des Dorfes Lichterfelde ( ville Lichteruelde) und Britz steht, von jenem Baum geradezu bis zu einer am Britzer See stehenden bezeichneten Erle, jenseits des Sees der Eichenwinkel bis zur Brücke, von der Brücke selbst der Weg geradezu bis zu einer bezeichneten Eiche, welche auf der Grenzscheide der Ackerländereien des Dorfes Golzow und Britz steht. Von dort geradezu nach Nordosten an den bezeichneten Stellen entlang bis zu der am Lupanitzfließ (fluuio Lupaniz, das jetzige Limnitzfließ) auf dem Grenzpunkt von Golzow, Britz und Chorin stehenden Buche. Nun den Bach hinab nach Osten zu hinterwärts der Dorfgärten am Ragösefließ (Rogosene) bis zu einer bezeichneten Stelle, welche auf der Grenzscheide des Dorfes Chorin und Britz und des Klosters liegt. Bei dieser Vermessung waren zugegen Johannes von Greifenberg, Georg, sein Bruder, Albert und Heinrich genannt von Bellingen, Konrad von Lüdersdorf, Eckhard Dunker und noch mehrere andere Männer. Wir wollen ferner, daß das vorher genannte Dorf Britz frei sei von aller Vogtei und weltlichen Gerichtsbarkeit, und keiner unserer Vögte, Schulzen und Gerichtsbeamten soll es versuchen, sich irgend eine Gerichtsbarkeit in dem Dorfe anzumaßen, sondern die Brüder selbst sollen wie in ihren anderen Gütern in eigener Person und durch ihre Richter ihre Untergerichte und Obergerichte abhalten. Auch muß hierbei von uns noch bemerkt werden, daß wir gleichfalls dem Kloster Chorin gestattet haben, wenn sie das vorher genannte Dorf Britz innerhalb seiner Grenzzeichen an einen anderen für dasselbe geeigneteren Platz versetzen wollen, daß sie dann hierzu freie Befugnis haben. Auch das Patronatsrecht über die Pfarre dort, welche nach den Angaben ein Filial von Golzow ist, überlassen wir nach dem Abscheiden des jetzigen Pfarrers, nämlich des Herrn Meinhard, dem vorher genannten Kloster ungeschmälert mit allem Einkommen. Hierzu schenken wir dem genannten Kloster das Eigentumsrecht über die Untermühle bei dem Hof Golow (curiam Golow)8) mit allem Recht, welches Herr Wilhelm von Tornow im Testament für sich und für seinen Sohn dem genannten Kloster übergab. Damit aber diese unsere Schenkung sowohl von uns als auch von unseren Erben unverletzlich und andauernd erhalten bleibt, haben wir das vorliegende Schriftstück dem vorher genannten Kloster ausstellen und mit Anhängung unserer Siegel vollziehen lassen. Außerdem aber hatten wir hier zuständige Zeugen, deren Namen folgende sind, unser lieber Bruder, der erlauchte Mann Herr Erich, Probst der Kirche des heiligen Bonifazius in Halberstadt und die Ritter, der Marschall Johannes von Altenfließ, Heinrich von Bellingen, Vogt in Stolpe, Heinrich Dunker und Dietrich von Walsleben, der Schulze (prefectus - markgräflicher Beamter) Walter in Angermünde und noche mehrere andere des Vertrauens würdige Männer. Verhandelt ist dieses in Strasburg (in der Uckermark) im Jahr des Herrn 1277 am 27. Juni, ausgestellt von der Hand unseres Hofkaplans Meinhards." 9)

Dominus Wilhelmus dictus de Tornow, der in unserer Urkunde erwähnte Wohltäter des Klosters Chorin, war in der hiesigen Gegend sehr begütert, Seine Familie war schon sehr frühzeitig bei uns ansässig. Die von Tornow werden in vielen Urkunden der Markgrafen Johann und Otto als deren Gefolgsmannen genannt und es erscheint daher natürlich, daß die beiden Fürsten sich ihnen dadurch dankbar erwiesen, daß sie sie in den neuerworbenen Landesteilen mit Gütern belehnten. Von Tornow bei Eberswalde aus, wo zweifellos ihre erste Niederlassung, der sie auch den Namen gegeben, gewesen, hat die angesehene Familie nach und nach immer mehr Landbesitz erworben; so waren die von Tornows begütert in Brunow, Glzow, Großziethen und in der weiteren Uckermark, teilweise noch bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. -

Im Jahre 1287 wird das Dorf Lichterfelde abermals urkundlich erwähnt. Am 15. Juni 1287 10) stellen die Markgrafen Otto und Konrad zu Tangermünde eine Urkunde aus, durch welche sie dem Kloster Chorin außer Besitzungen in Schönermark und Künikendorf auch 8 Hufen, das sind nach dem altbarnimschen Maße gerechnet 480 Morgen Land, im Dorfe Lichterfelde 11) übereignen. Das Kloster war bis zum Jahre 1305 im Besitze dieser Hufen, welche die Markgrafen von ihrem Grundbesitz in Lichterfelde abgezweigt hatten. In diesem Jahre, am 8. Oktober 1305 12) nehmen die Markgrafen Otto und Waldemar in einer auf ihrem Jagdschloß Werbellin ausgestellten Urkunde die Schenkung zurück 13) und bedenken das Kloster dafür mit 9 Hufen im Dorfe Herzsprung 14)

Das Lichterfelder Bruch, welches, wie schon mitgeteilt, bereits im Jahre 1300 erwähnt wird, geht im Jahre 1319 zum größten Teile durch eine Schenkung Markgraf Waldemars an die Stadt Eberswalde über.

Die Urkunde über die Schenkung, welche am 9. Februar 1319 ebenfalls im Schlosse Werbellin ausgestellt und in der von Cives de Lichtervelde die Rede ist, hat in der uebersetzung aus dem Lateinischen folgenden Wortlaut 15):

"Zum andauernden Gedächtnis dieser Sache. Wir Waldemar, von Gottes Gnaden Markgraf von Brandenburg und der Lausitz, erklären und bezeugen mit dem Inhalt der vorliegenden Urkunde öffentlich, daß wir, da die Fürsorge für die Vorteile der Untertanen und die Beseitigung der Beschwerden zu den Gerechtsamen der Oberherren gehört, unseren jetzigen und zukünftigen Bürgern von Eberswalde und der Stadt selbst das durch Bäume mit eingehauenen Malzeichen bestimmte und abgegrenzte Lichterfelder Bruch (Paludem Lichterveldensen) bis zu der sogenannten Moorbrücke 15a) (Mortbrükge) mit dem Titel des vollständigen Eigentums zum friedlichen und ungestörten Besitz zur Verbesserung unserer Stadt Eberswalde überlassen haben und mit der vorliegenden Urkunde frei schenken, indem wir uns oder unseren Nachfolgern an dem Bruch selbst oder an dem Grund und Boden desselben gar kein Recht vorbehalten. Jedoch ist hierbei das Eine ausgenommen, daß die jetzigen und zukünftigen Bürger von Lichterfelde (cives de Lichtervelde) in demselben Bruch die Weide für ihr Vieh ohne jede Behinderung behalten sollen. Und damit nicht über diese unsere Schenkung bei den Nachkommen irgend ein Streit oder Zweifel entstehe, haben wir diese Urkunde hierüber ausstellen und mit unserem gewichtigen Siegel vollziehen lassen. Zeugen aber sind die Ritter unser Truchseffe Dreuseke (von Kröcher) und Johannes von Blankenburg, Konrad von Redern, der Marschall Redeke (von Redern) und unser Vogt Otto von Gera, unser Knappe Otto Jäger, der Propst Eberhard in Stolpe und Herrmann von Lüchow mit noch anderen des Vertrauens würdigen Männern. Verhandelt und ausgestellt in Werbellin im Jahre des Herrn 1319 am 9. Februar."

Gelegentlich halten sich die Askanier auch in Lichterfelde, wo sie ja ohnedies bei ihren Besuchen in der Werbellinheide öfters hinkamen, tagelang auf. So stellen die Markgrafen Waldemar und Johann z.B. am 20. Mai 1316 daselbst 16) der Stadt Landsberg ein Privilegium aus über eine neue Einnahme, das Dammgeld. Bei ihrer Anwesenheit in Lichterfelde hielten sich die Landesfürsten bei ihrem dort ansässigen Lehnsmannen auf, von denen uns allerdings erst eine Urkunde vom Jahre 1334 17) erstmals erzählt. Dieses Schriftstück lautet in deutscher Übersetzung folgendermaßen:

Hierdurch bringen wir zu allgemeiner Kenntnis, daß wir übertragen haben und mit Gegenwärtigem übertragen zu einem rechten Lehnstitel dem gestrengen Ritter Gebolf von Messinghoven, unserem aufrichtig Geliebten, und seinen Erben alle Allodien (Rittervorwerke), Hufen, Aecker, Hofstellen, Sümpfe, Wiesen, Hölzer, Seen, wie überhaupt im Ganzen und im Einzelnen alle Güter, welches Namens sie sein mögen, bebaut oder unbebaut, welche einst im Besitz der gestrengen Männer Michaelis und Heinrichs, seines Sohnes: von Cheyn (wahrscheinlich zu lesen von Then) guten Andenkens, die ohne Hinterlassung erbfähiger Nachkommen verstorben sind, sich befanden in den Städtchen Hohen- und Niederfinow, im Dorfe Köthen, im Dorfe Falkenberg und im Dorfe Lichterfelde, auf den Feldmarken oder Grenzen derselben gelegen - mit allen ihren Rechten, Freiheiten, Gnaden, Nutzungen, Ehren und Pertinenzien, die durch den Tod der obengenannten durch rechtmäßigen Anfall uns zugefallen sind - ohne jede Belästigung für ewige Zeiten zu ruhigem Besitz. Gleichzeitig übertragen wir ebendemselben (Gebolf) und seinen Erben in Ansehung seiner besonderen Verdienste 10 Frusta brandenburgischer Denare an jährlichen Einkünften mit allen dazu gehörigen Rechten und Pertinenzienmit der Bede und dem Wagendienst in dem vorgenannten Dorfe Lichterfelde, welche ledig und frei uns zugestanden und unser Eigentum waren, wie oben, zu ruhigem Besitz.
Gegeben Spandau, am Katharinentage (25. November 1334."

Wir haben hier eine Urkunde vor uns aus der ersten Zeit des Rittergutes Lichterfelde, dessen anfängliche Besitzer - nach dem Markgrafen - die Mitglieder der Familie von Cheyn bezw. von Then 18) waren. Diese Familie war im ersten Viertel des 14. Jahrhunderts in der männlichen Linie ausgestorben und dadurch das Rittergut Lichterfelde wieder an den Markgrafen zurückgefallen, wie uns dies ja auch die Urkunde sagt.

Der neue Rittergutsbesitzer, der das Gut aus den Händen des Landesherren als Lehen empfing, war Ritter Gebolf von Messinghoven (in der Urkunde steht der unmögliche NameMyseinkouni, was ebenfalls ein Schreibfehler ist, ein Mann, der dem Markgrafen wie die Urkunde sagt ganz besondere Dienste geleistet hatte und dafür mit besonderen Gerechtsamen bedacht wurde. Messinghoven erhielt zunächst 10 Frusta brandenburgischer Denare (d.s. ca 150 Mark nach heutigem Gelde), dann den Ertrag der jährlichen Bede 19) und den Wagendienst 20) wodurch die Einkünfte des Rittergutes Lichterfelde sich ganz bedeutend erhöhten. Es ist interessant, hierbei genau verfolgen zu können, wie sich das Rittergut nach und nach ausbreitete und größer wurde, welche Beobachtung wir im Verlauf der Geschichte des Ortes übrigens noch öfter machen werden.

Die nächste Urkunde, welche sich mit Lichterfelde beschäftigt, stammt aus dem Jahre 1352. Es ist ein lateinisches Schriftstück des Markgrafen Ludwig des Römers, in welchem er der Stadt Eberswalde - in Bestätigung der Schenkungsurkunde Markgraf Waldemars des Großen vom 1319 - die frühere Uebereignung nicht nur bestätigt, sondern sie noch nach dem großen Stadtsee zu vergrößert.
Die niederdeutsch abgefaßte Urkunde lautet hochdeutsch wie folgt:

Wir Ludwig der Römer und Otto von gottes Gnaden Markgrafen zu Brandenburg und der Lausitz des Heiligen Römischen Reiches oberster Kämmerer, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, bekennen offenbar allen guten Christenleuten in diesem Briefe, daß wir mit Gnaden haben gegeben und geben unseren lieben getreuen Ratmannen und den gemeinen Bürgern "der Stadt tu Eberswold" die gegenwärtig sind und die hernach kommen, um den Dienst, den sie uns getan und tun mögen, das Lichterfelder Bruch mit solcher Scheidung, von dem Damme zu Lichterfelde an der Feldmark, und den gewonnenen Acker zu Lichterfelde rechter Hand herunter bis an die Feldmark von Britz (tu Britzig) rechts lang herunter. Weiter an einen See der heißt Jakobsdorf 21) (Jacobstorp) mit Freiheit, mit Frucht, mit Nutzung des Grases und der Wiesen, mit Weiden, mit Holz und mit allen Rechten, die dazugehören, wie es die hochgeborenen Fürsten, unsere Vorfahren, Markgrafen zu Brandenburg, denen Gott gnädig sei, gehabt und besessen haben. Dies sollen sie von Stund an ewiglich und friedlich besitzen, ausgenommen die Wildbahn und das Gejaid (utgenommen des Wiltbanes und Gegheides). die wir für uns selber behalten. Wir begeben uns daran alle der Rechte, die wir oder unsere Erben und Nachkommen daran haben mögen, also daß sie es behalten und besitzen sollen wie ihr anderes eigenes Gut. Auch wollen wir, daß die vorbenanten unsere getreue Ratmanne und Bürger zu Eberswalde weder von Vögten noch Untervögten, Heidereitern noch unseren Amtleuten an dem Bruch und den Gnaden gehindert werden sollen. Zum Zeichen, daß dies immer so bleiben soll, , haben wir unser Insiegel an diesen Brief gehangen. Des sind Zeuge die tüchtigen Männer Friedrich von Lochen, Peter von Bredow, Lorenz Greif von Greifenberg, Hasso von Wedel von Falkenberg, Klaus Sack, Ritter und Otto Wörner, und andere ehrbare Leute genug. Gegeben in Eberswalde, nach Gottes Geburt 1352 des nächsten Montags nach St. Lucien Tage (17. Dez.)"

Die seit 1319 bestehende gemeinsame Hütung der Lichterfelder und Eberswalder im Lichterfelder jetzigen Stadtbruch wurde also durch diese Urkunde nicht beseitigt, sondern blieb bestehen. Sie hat bestanden bis zu der im 19. Jahrhundert stattgefundenen Separation zwischen beiden Gemeinden. Ebenso hatte der Landesherr sich eine Nutzung vorbehalten, nämlich die Jagd, welches Recht später, wenigstens zeitweise, auch an die Lichterfelder Rittergutsbesitzer überging. -
Das Landbuch 22) Kaiser Karls IV. vom Jahre 1375 entwirft über Einrichtung, Verfassung und Zeitgeschichte des Dorfes folgendes interessantes Bild:

"Lichterfelde hat 44 Hufen, davon hat der Prediger 4, Hentze Glutzer 7 zum Hofe, und Tyle Sparre 8 zum Hofe. Jede Hufe gibt an Pacht 2 Scheffel Roggen, 3 Scheffel Gerste, 4 Scheffel Hafer und 1 Viert Erbsen; an Zins 3 Schillinge, 2 Pfennige. Drei kombinierte Hufen aber geben zusammen 1 Scheffel Roggen, 1 Scheffel Gerste und 2 Scheffel Hafer. Die 45 Kossäten entrichten zusammen 36 1/2 Schilling und ein jeder 1 Huhn. Die vier Krüge bezahlen zusammen 5 Pfund und an Beede 12 Schillinge. Die Kossäten geben 8 Schillinge Beede; die Beede hat Hentze Glutzer. Es ist auch daselbst etwas Acker, von welchem 6 1/2 Schock Hühner pflegten entrichtet zu werden, der aber, wie man sagt, jetzt wüste sein soll. Das oberste und unterste Gericht besitzet Tyle Sparre, welcher solches vor 10 Jahren von Plötzen gekauft hat."

Die Landbucheintragung gibt uns einen ziemlich genauen Anhalt über die Zustände der damaligen Ansiedlung Lichterfelde. Das Lehnsgut war danach nach der Familie Messinghoven in den Besitz derer von Plötze 23) gekommen, denn Tyle Sparr hatte das oberste und unterste Gericht 24) von einem Plötze schon 1365 erkauft. Um diese Zeit muß das Lehnsgut in 2 Teile geteilt worden sein, von denen der eine im Besitze von Hentze Glutzer 24a) der andere in demjenigen Tyle Sparrs war, denn die beiden heißt es, sie besitzen 7 bezw. 8 Hufen, welche ehemals zum markgräflichen Hofe gehörten. Das ganze Rittergut umfaßte also 15 Hufen = 3000 Morgen Land. Da der Gesamtumfang der Lichterfelder Feldmark 44 Hufen betrug, so blieben für die neben dem Gute ansässigen 45 Kossäten noch 25 Hufen übrig, da ja auch der Pfarrer noch 4 Hufen 24b) besaß. Die Erwähnung des Predigers beweist, daß die Lichterfelder Kirche 25) schon damals bestand, ihre Bauart weist aber auf eine viel ältere Zeit, mindestens auf das 13. Jahrhundert hin.

Die landesherrlichen Abgaben 26), welche auf den pflichtigen Hufen lasteten, waren nach dem Landbuch folgende:

Jede pflichtige Hufe ohne Unterschied steuert jährlich an:

Pacht 2 Scheffel Roggen a 10 Denare 26a) - Schilling 20 Denare
3 " Gerste a 10 " - " 30 "
4 " Hafer a 5 " - " 20 "
1 Viert Erbsen - " 5 "
Zins 3 " 2 "
Beede 3 " 4 "
----------------------
6 Schillinge 81 Denare
------------------------
= 12 Schillinge 9 Denare

Nach heutigem Geldwerte für die Hufe also 12 Mark 12 Pfennige an landesherrlicher Abgabe.

Die 45 Kossäten entrichteten
zusammen: 36 1/2 Schillinge - Denare
jeder ein Huhn a 2 Denare - " 90 "
Beede 8 " - "
----------------------------
44 1/2 Schillinge 90 Denare
-----------------------------
= 52 Schillinge - Denare

Nach heutigem Geldwert demnach 49 Mark 40 Pfg.

Die vier Krüge müssen geben:
5 Pfund(Pfennige)
Geldabgabe = 85,15 Mk. heutiger Währung.
12 Schillinge Beede

Der wüste Acker 27) entrichtete ehemals
6 1/2 Schock Hühner, was einen ungefähren Schluß auf seine Größe zuläßt. Dieser Acker war offenbar seit der Pestzeit in der Mark, um 1350, unbebaut geblieben, woraus zu entnehmen ist, daß Lichterfelde damals bedeutenden Schaden davontrug.

Das berühmte Geschlecht der Sparren, welches seit 1365 mit Lichterfelde belehnt war, hat dieses Gut am längsten von allen seinen weitausgedehnten und zahlreichen Besitzungen, namentlich im Lande Barnim besessen, nämlich bis zum Jahre 1614, in welchem Jahre Hans Georg von Ribbeck das Dorf Lichterfelde mit allen Pertinenzien, Gnaden und Gerechtigkeiten von "Christoph Sparrens seel.unmündigen Sohnes Vormund und Arndts Sparren zu einem beständigen Erbkauf erwarb. 27a) Das Geschlecht führte als Wappen im schwarzen Schilde 7 goldene Sterne, oben drei und unten je zwei. Zwischen den beiden Sternen in der Mitte ist ein kleines silbernes Schild mit dem Buchstaben W. Auf dem gekrönten Helme steht ein silberner Adlerflügel, belegt mit einem schwarzen von vier goldenen Sternen belasteten Schrägbalken. Die Decken sind golden und schwarz 27b). Die Familie soll schwedischen Ursprungs sein, erscheint aber schon sehr früh in der Mark Brandenburg. In dem "Grafen Diploma" für Ernst Geoge von Sparr, ausgestellt von Kaiser Friedrich III. und dotiert Regensburg, den 17. Februar 1654, heißt es (in hochdeutscher Übertragung):"Wesmaßen das uralte Geschlecht derer von Sparr, so seit vielen hundert Jahren den Herrenstand rühmlich geführt und seinen Ursprung aus der Grafschaft Tirol hat - einige derer von Sparr sind bereits unter Kaiser Heinrich I. Anno 927, als derselbe die Heruler, Obotriden und Wenden überzogen und in selbigem Zuge auch Brandenburg eingenommen, nebst anderen vom Adel in besagter Mark Brandenburg geblieben und haben sich allda seßhaftig gemacht."

"Auf dem herrschaftlichen Hause zu Greifenberg, schreibt unterm 2. Februar 1787 der dortige Pfarrer Raetebusch an den Herausgeber der "Historisch merkwürdigen Beiträge zur Kriegsgeschichte des großen Kurfürsten", König - befinden sich außer dem echten Bild des Feldmarschalls Otto Christoph von Sparr, noch neun Familienwappen auf Eisenblech, illuminiert mit folgenden Unterschriften:

1. das alte adelige Wappen der Sparrschen Familie in Schweden,
2. der Herren von Sparr in Dänemark Wappen,
3. das Freiherrlich von Sparrsche Wappen in Schweden,
4. das Freiherrlich von Sparrsche Wappen, so aus Schweden in Polen
gekommen,
5. das Fürstlich von Sparrsche Wappen in Tirol,
6. das Gräflich von Sparrsche Wappen in Tirol,
7. das Gräflich von Sparrsche Wappen in der Mark Brandenburg zu
Lichterfelde (Lichterfelde also Ausgangspunkt der Sparren in
der Mark),
8. das Gräflich von Sparrsche Wappen in der Mark Brandenburg zu
Greiffenberg, 1708,
9. das Reichsgräflich von Sparrsche Wappen in der Mark Brandenburg
zu Greiffenberg 1708."

Wenn wir in diesen Wappenschilden auch eine Anhalt für die weite Verzweigung der Familie, die sich damit zugleich als ältester Uradel charackterisiert haben, so kennen wir urkundliche Erwähnungen des Geschlechtes in der Mark Brandenburg doch erst aus dem 13. Jahrhundert.

1280 wird ein Johannes Sparr als Vasall der Askanier genannt, allerdings ohne Angabe des Ortes, wo die Familie angesessen war 28). Ritter sparro von Mittenwalde befindet sich 1295 im Gefolge des Markgrafen Otto des Langen. Auch in den ersten Eberswalder Urkunden kommen die Sparren als Zeugen vor, vermutlich waren sie schon damals, Anfang des 14. Jahrhunderts auf dem Barnim begütert, am frühesten wohl in Trampe, das schon 1337 im Besitze des Geschlechtes ist. Dann schoben sich ihre Besitzerwerbungen immer weiter nach der Uckermark vor. 1336 bezw. 1337 stehen Sparrs an der Spitze der Vogteien Biesenthal und Liebenwalde. 1394 wird eine Margarete Sparre als Zehdenicker Nonne erwähnt. Bald finden wir außer Lichterfelde und Trampe noch im Besitz der Sparren, Beerbaum, Dannenberg, Prenden Hohenstein, Hohenfinow, Tornow. In Spandau besaßen die Sparren ein Burglehn, zeitweilig finden wir sie auch als Schloßherren in Angermünde, Oderberg und Greiffenberg (Um). Daß die Sparren von Anfang an treue Gefolgsmannen der brandenburgischen Landesherren waren und als solche die hervorragensten Kriegsdienste leisteten, ist bekannt. 29)

1375 besitzt Tyle Sparr das Gut Lichterfelde zur Hälfte bis zum Jahre 1408, in welchem Jahre der erste Lehnsbrief für die Lichterfelder Sparren ausgestellt wird, 29a) haben sich die Besitzverhältnisse bereits soweit verschoben, daß der Glutzerische Anteil ebenfalls an die Sparren übergegangen ist und diese nunmehr Lichterfelde vollständig besitzen. 1421 wird als Gutsherr Ludwig Sparr genannt, 30) zusammen mit seinem Bruder Bernhard Sparr 31). Ihr Gutsbesitz hatte sich soweit südöstlich ausgedehnt, daß er an die Feldmark des Städtchens Niederfinow grenzte. 1421 verkaufte nämlich Reinhold von Greiffenberg dem Kloster Chorin das Städtchen Niederfinow 32) mit Einwilligung der Grenznachbarn, darunter auch das lodwich sparren, der, "vom sinent und siner broder wegen" sich damit einverstanden erklärt. Wahrscheinlich besaßen die Lichterfelder Sparren auch noch Gerechtigkeiten in Niederfinow, deswegen die Einholung ihrer Zustimmung zu dem Verkauf.

Ludwig Sparr ist, infolge seines aufblühenden Gutes, sogar in der Lage, dem Landesherren Geldvorschüsse zu leisten. Dies ergibt sich aus einer Urkunde vom 19. April 1424, welche in hochdeutscher Übersetzung 33) folgendermaßen lautet:

"Ich, Ludwig Sparre bekenne oeffentlich mit diesem Brief für mich und meine Erben, daß mir der hochgeborene Fürst, mein gnädiger Herr, Herr Fridrich, Markgraf zu Brandenburg und Burggraf zu Nürnberg, am heutigen Tage 30 rheinische Gulden gegeben und bezahlt hat von der Schuld, so mir Seine Gnaden wegen der Haushaltung auf dem Schlosse zu Nuwenangemunde 34) schuldig ist. Darum so sage ich den genannten gnädigen Hern und alle seine Erben, für mich und alle meine Erben, ledig und los, versiegelt mit meinem aufgedrückten Insiegel. Gegeben zu Berlin, des Mitwochen nach dem heiligen palmentag, Anno domini vicesimo quarto (19. April 1424)."

Ritter Ludwig von Sparr vererbte Lichterfelde auf seine Söhne Klaus und Heinrich von Sparr, welche im Jahre 1441 mit dem Gut belehnt wurden 35)

In den Jahren 1450 und 1451 wurden auf kurfürstliche Anordnung die Schoßregister der Mark angelegt, welche eine Steuer vom reinen Einkommen aus Grundbesitz und Gewerbe betreffen und die Schoßhöhe so berechnen, daß von jedem "Stück" Geldes 10 Groschen entrichtet werden mußten. Befreit blieben nur die Hufen der Pfarrer, Kirchen und Landschöffen. Die Fassung und Berechnungsart dieser Register brachte von selbst eine den Landbuchnotizen von 1375 ähnliche Beschreibung der sonstigen Dorfverhältnisse mit sich. 36) Die Schoßregisternotiz aus dem Jahre 1451, welche fast vollständig mit derjenigen von 1450 übereinstimmt, lautet für Lichterfelde:

"Registrum des Lantschotz,
das wir Henninck Schulleboltz Ulrich kuchenmeister, Petrus Pletz Schriber, von unsers gnedigen Hern, wegen marggrauen Friderich der alde von Brandenburg, berechent, buschriben und ingenommen haben von dem ord landes hirnachgeschriben y von eyme stick geldes 10 groschen. Von Christi unsers Hern Thusend virhundert unde in deme eyn und funffczigsten Jaren alze ene scribet.
Ober-Barnym.

Lichterfelde 37)
haben dy Sparren von meym Hern czu Lehne. Uff der feltmark seyn LXIIII huben besatz. Gibt igliche hube II schepel roggen, IIII schepel gersten, VI schepel habern, XIII gr czu Czinse und Bet, I Cruck gibt vor I stuck. Dy andere yst wust. XX Coseten gibt iglich X Pfg. Haben geben dy helft I sck VII gr."

Betrachten wir diese Angaben vergleichsweise mit denen von 1375, so geben sie uns nicht nur hinsichtlich der Abgaben und Wertberechnung interessante Aufschlüsse, sondern wir können auch die Veränderung, welche inzwischen mit dem Dorfe vor sich gegangen ist, genau verfolgen. Die Zahl der beackerten Hufen ist von 44 auf 64 Hufen gestiegen, allerdings liegt ein großes Stück dieses Landes "wüste", denn es fehlte an den notwendigen Kräften zur Beackerung. Die Mark hatte schwere Zeiten hinter sich; Kriegs- und Seuchenjahre hatten gewaltig unter den Bewohnern aufgeräumt und auch Lichterfelde ist nicht verschont geblieben. Wenn uns auch direkte Mitteilungen fehlen, so ist es doch mehr als wahrscheinlich, daß husitische Kriegsvölker auch in Lichterfelde gehaust haben, umsomehr als das Dorf "schutzlos" an einer "starken Passage" lag; die Zerstörung der drei Krüge und das viele "wüst liegende Land" scheinen geradezu auf eine Kriegszeit hinzudeuten, denn wenn auch die Benutzung der alten Heerstraße seit dem Jahre 1375 zurückgegangen war, so wäre in dieser Tatsache allein doch nicht ein ausreichender Grund dafür zu erblicken, daß von 1375 vorhandenen vier Krügen im Jahre 1451 drei "wüste" sind. 17 Hufen sind im Jahre 1451 überhaupt nur besetzt und zwar mit 20 Kossäten, während 1375 45 Kossäten im Ganzen 25 Hufen in Kultur haben.

Die Abgabenberechnung stellt sich 1451 folgendermaßen:
Der Pfarrer hat 3 (1375 deren 4) Freihufen
ebenso hat die Gutsherrschaft
die Sparrsche Familie 10 Freihufen

Von den besetzten weiteren 17 Hufen betragen die Abgaben an Zins und Beede
von jeder Hufe 2 Scheffel Roggen = 34 Scheffel Roggen
4 " Gerste = 68 " Gerste
6 " Hafer = 102 " Hafer
sowie jede Hufe 13 Groschen ( 3,92 Mk, heutiger Reichswährung) =66,64.Mk.

Der noch im Betrieb befindliche Krug gibt 1 Stück = rund 12,10 Mark. Von den 10 Kossäten 38) gibt jeder 10 Pfennig = im Ganzen 14,21 Mark.

Es betrugen also insgesamt die markgräflichen bezw.an die Gutsherrschaft zu zahlenden Abgaben:
204 Scheffel Getreide an Naturalabgaben
92 Mk. 95 Pfg. an Geldabgaben -
woraus hervorgeht, daß die damaligen Steuern verhältnismäßig weit höhere und drückendere waren als heute. Das Schoßregister vom Jahre 1480 teilt die Angaben, wie sie oben gegeben, nicht viel verändert mit 38a)

Die Zeiten waren auch in anderer Beziehung nicht weniger schwer als heute, namentlich wenn man sie in der Anschauung jener Zeiten, die alle auffallenden Naturerscheinungen für besondere Gotteszeichen nahm, betrachtet. Das Jahr 1401 brachte 39) am Ende Mißwachs und teuere Zeiten, die Folgen eines sehr nassen Sommers. Am 1. Mai erfror die ganze Wintersaat, das Sommergetreide "schoß" ins Stroh und Hungersnot war die unausbleibliche Folge.

Auch grausige Himmelserscheinungen erschreckten die erregten Gemüter. Im Mai 1402 stand ein Komet wie eine drohende Zuchtrute am Firmament; am 15. Juni 1406 morgens 6 Uhr verdüsterte eine große Sonnenfinsternis die Erde, woraus man die später bald folgende Pest sich erklären wollte. Der Winter von Martini 1407 bis 26. März 1408 war schneidend kalt, Brunnen und Düngerhaufen dampften; am 25. November desselben Jahres fegte in einzelnen Gewaltstößen ein furchtbarer und eisig kalter Sturmwind über die Felder und am Abend verfinsterte sich plötzlich am klaren Himmel der Mond. Eine gleiche Windsbraut raste am 24. August 1410; plötzlich donnerte als grausiger Schluß dieses Tages von Preußen her durch die Mark bis Magdeburg hin nachts gegen 11 Uhr ein "drei Paternoster langes" Erdbeben und man fürchtete den Untergang der Welt.

"Auch die Pestilenz fehlte nicht; die Jahre 1404, 1406, 1416, 1427, 1438, 1450 und 1464 hebt der Chronist besonders hervor"

Ueber die kirchlichen Verhältnisse im 15. Jahrhundert erfahren wir außer der schon mitgeteilten Land-
dotierung der Pfarre nur sehr wenig. Die Brandenburger Bistums - Matrikel vom Jahre 1459 40) besagen, daß Lichterfelde zur Sedes Angermünde d. h. zur Propstei Angermünde 41) gehörte.

Im Jahre 1473 werden die Gebrüder Claus, Hennig, Ludwig und Tyle Sparr mit Lichterfelde belehnt. Der Lehnsbrief aus diesem Jahre, der uns im Churmärk. Lehnscopitalbuch 42) aufbewahrt ist, giebt den ganzen Besitzstand der Familie Sparr zu dieser Zeit an.. Es mag deshalb vollständig hier stehen (in hochdeutscher Übersetzung des niederdeutschen Originals):

"Claus, Hennig, Ludwig und Tyle, Gebrüder, die Sparren genannt, haben diese nachgeschriebenen Güter vom Markgrafen Albrecht, Kurfürsten, zu rechten Mannlehen und gesamter Hand 43) empfangen und haben des einen Lehnsbrief, darinnen aber die Güter nicht verzeichnet sind (deswegen wird der folgende ausgestellt, worin die Güter sämtlich verzeichnet sind).

Also Grifenberg (Greiffenberg in der Uckermark), das Schloß und Städtchen mit aller Gerechtigkeit, keine ausgenommen; Gunterberg (Günterberg bei Greiffenberg) mit aller Gerechtigkeit und der Mühle; item Steynhofel (Steinhöfel bei Greiffenberg) halb mit aller Gerechtigkeit; item das wüste Feld wilmerstorp (Gut Wilmersdorf bei Greiffenberg) mit aller Gerechtigkeit; item die hohefynow (Hohenfinow) mit der Mühle und mit aller Gerechtigkeit; item Tormaw (Tornow) mit aller Gerechtigkeit; item zu Gestorp (verschwundenes Dorf bei Greiffenberg) 2 Wispel Hafer; item Jordenstorp (verschwundenes Dorf an der Welse) das wüste Feld mit aller Gerechtigkeit; item das halbe wüste Feld zu petzk (Peetzig bei Greiffenberg) mit aller Gerechtigkeit; item das halbe wüste Feld zu Schonenberge (Schöneberg bei Greiffenberg) mit aller Gerechtigkeit; item den See mit aller Gerechtigkeit, der da liegt auf dem wüsten Feld zu gestorp, das bei Greiffenberg liegt; item einen freien Kahn (freie Fischerei) auf dem Jakobstorp, der da liegt auf der Junckfrowen Heide (dem See Jakobsdorf, der da liegt auf der Heide des Klosters Seehausen i. d. Uckermark). Item Trampe mit aller Gerechtigkeit; item das wüste Feld Beerbowm (Beerbaum mit aller Gerechtigkeit, ausgenommen zwei Schilling Groschen, welche die Klosterjungfrauen in Spandau da haben; item prande (Prenden bei Bernau) gehört allen dreien mit aller Gerechtigkeit; item in Heckelwerck (Heckelberg) fünf Scheffel (Korn) und drei Groschen (Geld); item zu Danebrige (Dannenberg) fünfeinhalb Hufen mit aller Gerechtigkeit. Item zu klobick (Klobbicke neun Schilling Groschen; item zu welseckendorp (Wölsickendorf) auf die Freihöfe zwei Wispel Roggen und zwei Wispel Hafer; item das wüste Dorf Golstorp (Göhlsdorf), verschwundenes Dorf bei Freienwalde) mit aller Gerechtigkeit, ausgenommen sechs Hufen, die nutzt die Familie Wolff. Auch müssen sie davon geben den Klosterjungfrauen von Trebnitz sechszehn Schilling, Groschen und dem Bischof (in Brandenburg) zwei Schock. Item lichterfeld mit aller gerechtigkeyt.

Item zu Golcze (Golzow) zehn Schock auch sechs Groschen und den Dienst (welchen zu leisten haben) die Hüfner und Kossäten, und (die Steuern bezw. die Abgaben, welche aufzubringen hat) das Kossätenland, item das wüste Feld halb mit aller Gerechtigkeit zu diepensee (Tiefensee), item zu aderberg (Oderberg) ein Schock, item den Britzkersee (den Britzer See mit aller Gerechtigkeit."

Diese Urkunde ist nach verschiedenen Seiten hin außerordentlich interessant. Zwar erfahren wir aus derselben nicht, wem eigentlich Lichterfelde gehörte bezw. welcher der vier Brüder dort ständig wohnte; doch dürfte die Annahme zutreffen, daß dies Claus Sparre war, denn Hennig wohnte, wie uns urkundlich überliefert ist, in Trampe, während Ludwig und Tyle auf dem Schloß in Greiffenberg residierten.

Lichterfelde gehörte Claus Sparre mit aller Gerechtigkeit, ohne Ausnahme; neu ist zu dem Lichterfelder Besitz zugekommen der Britzer See, denn vorher schloß die Lichterfelder Grenze vor dem See ab.

Im Jahre 1499 werden als Nachfolger von Claus Sparre die Gebrüder Berndt und Caspar Sparre mit Lichterfelde belehnt 44). Da Caspar krank ist, so leistet Berndt allein für sich und seinem Bruder dem Landesherrn in Berlin die Huldigung und empfängt dann seine Lehen.

Ueber die Huldigung und Belehnung 44a) besitzen wir noch folgenden Bericht:

"Diese hiernach verzeichneten ehrbaren Mannen haben unseren gnädigsten und gnädigen Herren, Markgraf Joachim, Kurfürsten, und Markgraf Albrecht, Gebrüdern, gehuldigt und ihre Lehen empfangen, also (mit folgendem Eid):

Wir huldigen, geloben, schwören und tun den durchlauchtigen und hochgeborenen Fürsten und Herren, Herrn Joachim Kurfürsten und Herrn Albrechten Gebrüdern (folgen Titel) seine rechte Erbhuldigung nach väterlichem Vertrage, kaiserlicher und königlicher Versammlung und kurfürstlicher Bestätigung den vorgenannten Herren ... und ihren männlichen Leibs- und Lehnserben im Voraus .... von lehnswegen getreu , gegenwärtig und gehorsam zu sein, ihren Frommen zu werben und Schaden zu wenden, auch die Lehn zu verdienen, und die Lehn sonst niemanden zu überlassen, denn von ihren Gnaden oder ihrer Gnaden Mannen; und wenn wir verschwiegene Lehn wissen, oder hernachmals erfahren, die ihren Gnaden zu melden und alles das zu tun, was getreue Lehnsmannen ihrem Lehnsherren zu tun schuldig und pflichtig sind, getreulich und unweigerlich, als uns Gott helfe und die Heiligen. Anno im (14)99 Jahre.
Erbare Mannschaft in der Mittelmark.

In Berlin empfangen:
Ludwig, Tile zu Greiffenberg, Bruder; Hanns, Ott, Berndt zu Trampe, Bruder; Caspar krank, Berndt, Caspar zu Lichterfeld, Bruder, alle Sparren."

Die gemeinsame Hütung der Lichterfelder und Eberswalder im Lichterfelder Bruch führte Anfang des 16. Jahrhunderts abermals zu Unzuträglichkeiten. die nur durch ein Dazwischentreten des Markgrafen geschlichtet werden konnten. Eberswalde hatte besonders darauf bestanden, daß der Markgraf selbst die Entscheidung treffe und die entstandenen "Irrungen" beseitige
Im Uebrigen geht der Verlauf der ganzen Angelegenheit klar und deutlich aus dem Vergleich, 45) welchen Markgraf Joachim unterm 4. Mai 1507 durchsetzte, hervor. Er möge deshalb (in hochdeutscher Uebertragung) hier folgen:

"Wir Joachim, von Gottes Gnaden, Markgraf zu Brandenburg etc. - bekennen und tun kund etc. - dieweil sich hiebevor etwas lang Zeit Irrung, Zwietracht und Gebrechen zwischen Not, Gewerk und Bürgerschaft unserer Newenstatt Eberswald an dem einen, Casparn und Berntten Sparrenn zu lichterfelt mit ihren Vettern 46) an dem anderen Teil, eines Bruchs halber, vor Lichterfelt gelegen, begeben, daß wir auf ihre fleißige untertänige Bitte, sonderlich der von der Newenstat, beiden Teilen allenthalben zum Besten auf der Grenze am Orte erschienen, beider Parteien Gerechtigkeit, Bezeichnung der Grenze, die aufgeworfenen Grenzhaufen besichtigt und dann die Irrung und Zwietracht nach manchfaltigen Verhandlungen und großer Mühe in Güte mit beider Teile Bewilligung ganz beigelegt, gerichtet und entschieden haben auf folgende Weise,
also zum Ersten,
sollen die Sparren und ihre Leute zu Lichterfelde ihr Zugvieh, als Ochsen und Pferde, in dem angezeigten Bruch zu hüten, auch ihre Schafe, so zu ihrer beider Land gehören, von Martini an bis auf Lichtmeß, jedoch vor oder nach dieser Zeit, nicht darin zu treiben, und zu hüten Macht haben. Dagegen sollen und mögen die von der Newnstatt Eberswalde sich über der Sparren Feld, es sei besähet oder nicht, in dem Bruch nur eines Weges und einer Viehtrift, die ihnen bezeichnet werden wird, bedienen.

Wir haben ferner, dieweil es von beiden Teilen in unsere Vollmacht gestellt, in Güte, jedoch mit Vorwissen abgemelter Sparren, dem angezeigten Bruch einen Ort zugesprochen, nämlich von dem Eichbaum an der Feldmark zu lichterfelt gegen die Berge zu gelegen, dabei ein neuer Grenzhaufen und von da quer durch das Bruch von Malhaufen zu Malhaufen, die wir daselbst haben aufwerfen lassen, bis auf die andere Seite des Ackers mit der Kirchspitze zu Hegermole (Heegermühle) gleich, wie auch das Hauptmal an derselben Seite allenthalben angezeigt, also daß die Sparren und ihre Erben für und für sich dieses Landes innerhalb der erwähnten Grenzhaufen nach lichterfelde zu ungehindert bedienen und zu ihrem Gefallen gebrauchen sollen und mögen, vorbehaltlich für uns und unsere Herrschaft, die Jagt, und für die von der Newenstatt (Eberswalde) das Holz, das darin gehauen liegt, welches diese ungehindert von den Sparren und sonst jedermann daraus wegzuführen nach ihrem Gefallen tun mögen.

Dagegen haben die Sparren für sich und ihre Erben sich desjenigen Teiles des Bruchs, welches auf der anderen Seite des Grenzhaufens nach der Stadt (Eberswalde) zu gelegen ist, gänzlichentäußert, sich alle Ansprüche begeben, sich davon los- und abgesagt, sodaß dieses Stück Bruch, wie es die Grenzmale und Bäume anzeigen, von einem zum anderen Ende, dem Rat, den gemeinen Bürgern und Einwohnern unserer Newenstatt Eberswalde, ohne alle Hinderung oder Absperrung Eingriffe und Ansprüche zu ihrem Nutzen und Gefallen zu gebrauchen verbleiben soll.

Und was sich also in dieser Sache zwischen den beiden Parteien an Irrungen, Zwietracht, Widerwillen mit Pfändung 47) und anderem bisher begeben hat und geschehen ist, soll ganz und gar gegeneinander hiermit aufgehoben sein, also daß hinfort kein Teil dem anderen solches nachtragen, ahnden, rechten, noch erwähnen soll mit Worten oder mit Taten, weder selbst noch durch andere; dagegen haben auch wir dasjenige, so uns von fürstlicher Obrigkeit wegen bei jedem Teil bei Uebertretungen zukommen und gehören möchte, aus Gnaden gnädiglich ihnen nachgelassen.

Dies haben beide Parteien, also wie oben stehet, angenommen, in Güte bewilligt und uns durch Handschlag versichert bei einer Strafe von fünfzig Gulden, davon dreißig der Herrschaft, und dem Teil, gegen den verstoßen wird, zwanzig Gulden zukommen sollen, stetig, fest und unverbrüchlich zu halten, gelobt und zugesagt. Hiermit sollen diese widerwärtigen Sachen, allenthalben ganz und gar gerichtet und entschieden sein und bleiben.

Hierbei sind alle Zeugen bei uns gewesen unsere (Kammergerichts-) Räte und liebe getreue Georgen Flans, Marschall, Herr Sygmund Czerer, Doktor und Kanzler, Christoff krummensee, Hauptmann in Uckerland, Melcher Pfull, Hauptmann zu Zossen, und Valentin von Arnym als Mitrichter, Tyle Sparr, Ritter, und Arendt krummensehe auf der Sparren, Dittrich Zygenkopf und lorentz schultz von Bernaw (Bernau) auf der von der Newenstatt Seiten, und noch viel mehr glaubwürdige (Männer).

Urkundlich mit unserm kurfürstlichen Insiegel versiegelt. Geschehen und gegeben zur Newenstatt Eberswalde, des Dienstages nach Cantate, der Geburt Christi unseres Herrn Tausendfünfhundert und im siebenten Jahre.
Siegmund Tzerer, Dr. und Kanzler scripsit.

Nach diesem Vergleich - der übrigens ein Muster von Umständlichkeit aus der guten alten Zeit ist - wurde eine neue Grenzregulierung vorgenommen und dasjenige Stück des Bruches, dessen Besitzzugehörigkeit nicht klar schien, geteilt, sodaß die eine Hälfte Lichterfelde, die andere Hälfte Eberswalde zufiel. In dem Lichterfelder Teil konnte Eberswalde das schon geschlagene Holz noch abfahren. Die Jagd verblieb dem Kurfürsten und ging später an den Besitzer des Rittergutes Lichterfelde, der ja zugleich das Amt eines brandenburgischen Erbjägermeisters bekleidete, über. Noch zu den Zeiten des "alten Splittgerber", so erzählte ein alter Lichterfelder, 48) dehnte sich die Jagd des Gutsherrn aus bis "zur Pumpe, 49) fast bis nach Eberswalde".

Die gemeinsame Hütung blieb aber auch jetzt unberührt, sie wurde indessen nach nicht allzulanger Zeit wiederum der Zankapfel zwischen Lichterfelde und Eberswalde.

Der erwähnten Auseinandersetzung mit Eberswalde folgte nunmehr eine solche zwischen den Sparren und dem Kurfürsten wegen der Jagdgerechtigkeit, da mit der Zeit Streitigkeiten über die Jagdausübung entstanden waren. Die ziemlich verwickelten Verhältnisse werden in interessanter Weise beleuchtet und durch einen Jagdvergleich, 50) der am 29. November 1509 zwischen den Landesherren und den Sparren abgeschlossen wurde. Diese Urkunde lautet (in hochdeutscher Uebertragung des niederdeutschen Originals) folgendermaßen:

"Zu wissen, daß wir, Bruder Georg von Slaberndorff, Meister des Johanniterordens und werner von der schulemburg, Hofmeister, zwischen den durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herren, Herrn Joachim Kurfürst und Herrn Albrechten, Gebrüdern, Markgrafen zu Brandenburg, unseren gnädigsten Herren auf der einen, Bernt und Caspar Sparren, Gebrüdern zu lichterfelt auf der anderen Seite, wegen etlicher Irrung und Streitigkeiten halber, die Jagd auf den Ferldern Goltzow und lichterfeldt betreffend, wofür Ihre fürstl. Gnadenaus gnädigem Willen und die Sparren mit Vollmacht uns versehen haben, mit beiderseitigem Einverständnis Folgendes entschieden haben:

Nämlich, daß die Sparren, Gebrüder zu lichterfelde, für sich und ihre Erben sich der ganzen Jagd des hohen und niederen Wildes auf dem Felde zu Goltzow, welche dem Kloster zu Chorin und ihnen zuständig ist, vollständig begeben, sowie alle Gerechtigkeiten, die sie außerdem dort vermeinen zu haben, hiermit aufgeben.

Dagegen haben wir unsere gnädigsten Herren veranlaßt, daß dieselben für sich und ihre Erben den Sparren gnädiglich vergönnt und eingeräumt haben, daß sie auf dem Felde zu lichterfelde, desgleichen innerhalb und außerhalb des Bruches, welches hinter lichterfelde gelegen, das Statbruch 51) oder lichterfeldische bruche genannt, in welchem sich die Landesherrschaft durch den Vertrag (von 1507) zwischen den Sparren und dem Rat der Newnstat-Eberswalde die Jagd vorbehalten. Auch sollen sie in dem hohe bruch einschließlich der darin gelegenen und dazugehörigen Wiesen, samt dem See, die Mocker genannt, so ihre Fürstl. Gnaden von denen von Alim gekauft haben, Hasen, Rehe, Bären und Schweine, ausgenommen Hochwild, jagen und fangen dürfen, doch nicht außerhalb der Grenzen des Bruches. Begebe es sich aber zufällig, daß Hochwild in ihren Netzen gefunden werde, sollen sie dasselbe der Freiheit wieder geben. Wenn aber das Wild sich so verstrickt oder verletzt hat, daß es nicht am Leben erhalten werden kann, so sollen sie es (töten und) sofort nach Berlin schicken.

Ferner haben ihre Fürstlichen Gnaden für sich und ihren Erben aus gnädiger Zuneigung den Sparren und ihren Erben die zwei Wispel Hafer Jahrespacht, so ihre armen Leute zu lichterfelt bisher für Benutzung der Viehtrift und Weide an das kurfürstliche Amt nach Liebenwalde zu liefern hatten, erblich abgetreten und erlassen, also daß sie diese Abgaben von jetzt ab für sich verwenden können, jedoch daß sie den armen Leuten die Nutzung der Trift wie seit alters lassen.

Es soll auch das Schock Geld, so die von Hegermole dem Landesherrn für die Hütung gegeben, von jetzt ab zur Hälfte den Sparren zufallen und zur Hälfte dem Landesherrn verbleiben

Doch wird bemerkt, daß die Sparren und ihre Erben diese Holzungen, Jagd, Acker, Pacht und Zins mit den zwei Wispeln Hafer, wie oben steht, gleich ihren anderen Lehnsgütern von ihro Gnaden zu Lehen und gesamter Hand genommen und empfangen haben. Hiermit sind diese Streitigkeiten vollständig und dauernd entschieden.

Zu Urkund Geschehen und gegeben zu Coln an der Sprew, am abent Andree apostoli, Anno nono (1509).

Der geschlossene Vergleich geht also dahin, daß die Sparen die Jagd auf Golzower Gebiet, welche die Landesherren zur Abrundung ihrer Jagd im Werbellinwalde wiederum allein zu besitzen wünschten, vollständig abtraten. Sie wurden dafür reichlich entschädigt und zwar erstens durch Überlassung der kurfürstlichen Jagdgerechtsame auf der Lichterfelder Feldmark sowie im Eberswalder Stadtbruch (Lichterfelder Bruch). Ferner wird ihnen noch als neues Jagdgebiet das Hohe Bruch 51a) (ursprünglich Wald, jetzt Wiese) einschließlich des Mäker-Sees zugewiesen. Den letzteren See hatte der Landesherr von denen von Alim, den Besitzern des verschwundenen Dorfes Poratz, später in Ringenwalde i.d. Uckermark gesessen, zurückgekauft. Der See wird hier zum erstenmale in Verbindung mit Lichterfelde genannt 51b). In dem neuzugewiesenen Gebiet durften die Sparren Hasen, Rehe, Bären und Wildschweine jagen oder in Netzen fangen, dagegen war ihnen die Hochwildjagd verboten. Zur hohen Jagd rechnete man das Edel- Elch- und Dammwild, Auerwild, Schwan und Falke, sämtlich Tiere, welche die Werbellinhaide und ihre angrenzenden Gebiete damals noch in großer Zahl beherbergten. Wenn den Sparren ein solches Edelwild "ins Garn" lief, so waren sie verpflichtet, dasselbe, wenn es unverletzt war, wieder in Freiheit zu setzen. War dagegen sein Zustand so, daß es getötet werden mußte, so mußte es an die Berliner Hofküche abgeliefert werden.

Für die Benutzung der Vieh Weide in den landesherrlichen Forsten hatten die Lichtefelder Kössäten - in der Urkunde die "armen Leute der Sparren" genannt - jährlich zwei Wispel Hafer an das Amt Liebenwalde zu liefern; diese Pacht wird nunmehr den Sparren überwiesen, sodaß sie "diese Abgaben für sich verwenden können" ohne aber berechtigt zu sein, den Kossäten, wenn diese vieleicht einmal die Pacht nicht erschwingen könnten, das Weiderecht zu nehmen.

Mit den Lichterfelder Kossäten hüteten auch die Heegermühler ihr Vieh in den landesherrlichen Forsten. Sie entrichteten dafür ein Schock Geld jährlich (das sind ca 20 Mark nach heutiger Wertrechnung).Von jetzt an konnten die Sparren die Hälfte für sich verwenden.

Der Lehnsbrief vom Peter Paulstage 1541 ist der erste, welcher übereinstimmend mit demjenigen von 1571, die Lichterfeldeschen Lehen vollständig spezifiziert 51c). Er ist gleichsam die Grundlage für alle späteren Lehnsbriefe und besagt, daß die Sparren verliehen wurden (immer zu gesamter Hand):

Lichterfelt mit allen Gnaden und Gerechtigkeiten, nichts ausgenommen, die drei Seen als britzkersehe (Britzer See, welchen sie seit langem besaßen), schleysehe 51d) und mockern (den Mäckersee, der ihnen laut Vertrag von 1509 zugesprochen war); ferner die brende halb (das halbe Dorf Prenden bei Lanke-Biesenthal)) mit allen Gnaden und Gerechtigkeiten samt den Seen als die strela halb (Strelo-See südlich von Prenden) und dem bawen sehe halb (Bauersee nördlich von Prenden), den begen ganz (Bogensee nördlich von Uetzdorf) und die Lübnitz ganz (Liepnitzsee bei Uetzdorf). Im Dorf zur Gultzen (Golzow) Bede und Dienst als 11 Wispel 11 Scheffel Hafer; von 50 Hufen von jeder 10 gr. 11 Sch. Gerste; von 11 Hufen 11 Sch. Roggen samt einem Schock märkischer Groschen. Item von 12 Kossätenhöfen, die auf dem Ende liegen wenn man von Lichterfelde hereinkommt die Rochhüner Rauchhühner 51e) und auch das Kossätenland mit allen Gnaden; ferner daselbst von 48 Kossätenhöfen von jedem Hof 6 Hühner. Item die Hälfte am feld zu Dieffensehe (Tiefensee) mit allen Gnaden samt halber Holzung und halbem Weidegeld. Item 11 Wispel Weidehafer bei denen von Lichterfelt, dafür sie auf der großen Heide hüten mögen, wie seit alters.Item das Hohe Bruch mit Wiesen und dem See, die mogker (Mäker-See) genannt und die Wiese Rosebecke (hinter der Pechteich-Försterei) soweit sie reichet nach den alten (Grenz-)Malen. Item freies Holz auf der großen Heide (Werbellin) als Bau- und Brennholz, auch freie Mastung zu ihren Schweinen und freier Hütung mit der Schäferei, auf der kreinischen 8kleinen?) Heide frei Bau- und Brennholz."

"Seit alters" wurde der Lichterfelder Krug - von den anfänglich vorhandenen vier Krügen waren bekanntlich, wie mitgeteilt, drei eingegangen, obschon die "Braustellen" weiter bestanden - von Eberswalde aus "mit Bier verlegt". Plötzlich fing nun der Lichterfelder Krüger an, "selbst zu brauen", was natürlich Eberswalde zu einer Beschwerde an den Kurfürsten veranlaßte. In einem unterm 17. Dezember 1549 ergangenem Entscheide 52) wurde dem aufsässigen Krüger das unbefugte Bierbrauen verboten, denn wenn der alte Krüger zu Lichterfelde seine "Befugung aus den alten Bier-Registern" nicht nachweisen könne, so soll ihm "das browen verboten werden". Der Krüger mußte sich nun fügen, sein Nachfolger hat aber später abermals eine "Losreißung" versucht; aber auch diesem ist es, trotzdem er von der Lichterfelder Herrschaft dabei unterstützt wurde, nicht geglückt. Dagegen haben die Schloßherren bald danach ein eigenes "Brauhaus angelegt.

Luthers Hammerschläge an der Schloßkirche zu Wittenberg, mit denen er dort am 31. Oktober 1517 seine 95 Sätze wider den Ablaß anschlug, hallten durch ganz Deutschland wieder. Sie fanden auch ein lautes Echo in unserer Mark Brandenburg. War doch hier die Treue gegen die römische Kirche schon längst erschüttert. Schon die Waldenser und später die Hussiten haten Samenkörner evangelischer Lehre im Volke zurückgelassen.

So fand man z.B. noch lange nach der Hussitenzeit in den Kellern Altäre, an denen die Hussitenfreunde in den sogen. Ketzerdörfern ihren Gottesdienst gehalten hatten. Dazu kam, daß man gerade auch in der Mark Gelegenheit hatte, den unmittelbaren Anlaß zu Luthers Auftreten, das Treiben des dreisten Ablaßkrämers Tetzel aus eigenster Erfahrung kennen zu lernen. Um seine schlechte Sache auf eine scheinbar gelehrte Weise zu rechtfertigen, begab sich Tetzel zu dem Rektor der 1506 begründeten Frankfurter Universität, seinem alten Lehrer Konrad Wimpino, und ließ sich von ihm gegen Luthers Thesen eine Reihe von Gegenthesen ausarbeiten. Diese verteidigte er 1518 in einer öffentlichen Disputation, zu der gegen 300 Mönche und Geistliche, darunter vieleicht auch die Eberswalder und Lichterfelder Pfarrer, nach Frankfurt gekommen waren. Doch auch diese Demonstration konnte den Siegeslauf der Reformation nicht aufhalten.

Und obschon der Kurfürst auf dem Reichstag zu Worms 1521 einer der heftigsten Gegner des Reformators war, 1524 auf den Rat seiner Frankfurter Theologen, in seinem Lande die Verbreitung der Uebersetzung des neuen Testaments, die Luther 1522 auf der Wartburg vollendet hatte, verbot, und 1525 dazu noch das weitere Verbot fügte, daß Luthers evangelische Lieder weder in der Kirche noch in den Schulen gesungen werden sollen, trotzdem konnte es der Kurfürst nicht verhindern, daß Luthers Lehre sich auch in der Mark immer weiter ausbreitete, ja daß selbst seine Gemahlin sich der neuen Lehre ergab.

Unter seinem Nachfolger sollte dann endlich der Umschwung eintreten. Nachdem 1538 Markgraf Johann in Küstrin zur evangelischen Linie übergetreten war, tat auch Kurfürst Joachim II. den entscheidenden Schritt. Am Allerheiligen Tage des Jahres 1539 versammelte sich der Kurfürst mit seinem ganzen Hof in der Nikoleikirche zu Spandau. Nach vorhergegangener Predigt des Berliner Probstes Georg Buchholtzer, ließ er sich dort mit seinem ganzen Gefolge von dem Bischof Mattias von Jagow das Abendmahl in beiderlei Gestalt reichen. Der dabei benutzte Kelch wird noch heute im Märkischen Provinzialmuseum in Berlin aufbewahrt. Seinem Beispiel folgten zahlreiche Vertreter der märkischen Landstände und der Geistlichkeit, die zu dieser Feier eingeladen waren. In den folgenden Wochen vollzogen die meisten Stadt- und viele Landgemeinden der Kurmark ihren Uebertritt, darunter neben der Stadt Eberswalde auch das Dorf Lichterfelde. Leider unterrichtet uns keine Urkunde von diesem bedeutsamen Wendepunkt in der Geschichte des Dorfes.

Mit dem einfachen Uebertritt war nun freilich das Werk der Reformation in der Mark nicht vollendet, es bedurfte noch der weiteren Festigung durch eine evangelische Kirchenordnung, die von Georg Buchholtzer und Jakob Stratner ausgearbeitet und 1540 veröffentlicht wurde. Ihr folgte als Abschluß der Reformation die vom Kurfürsten angeordnete allgemeine Kirchenvisitation. Zu der Visitationskommission, deren Mitglieder der Landesherr selbst bestimmt hatte, gehörten der Bischof von Brandenburg, Mattias von Jagow der neuernannte Generalsuperintendent Stratner und der kurfürstliche Kanzler Weinleben, außerdem in den einzelnen Landesteilen Abgesandte der Landstände und zwar für unsere Gegend Dr, Jakob Stratner und Lic. Joachim Heilert. Die Visitationskommission begann ihr Werk in Berlin und Köln und zog dann weiter von Ort zu Ort durch die Kurmark, Altmark, Prignitz und Ueckermark. In Eberswalde langte sie im Jahre 1542 an. Von der Hand des Kanzlers Weinleben geschrieben, ist uns das Visitationsprotokoll noch erhalten.

Leider vermochte Verfasser ds. das Lichterfelder Visitationsprotokoll bis jetzt nicht zu beschaffen. Vermutlich ist dasjenige aus dem Jahr 1542 sowohl als das vom Jahre 1573, zu welcher Zeit die zweite umfangreiche Kirchenvisitation stattfand, im Archiv des Konsistoriums begraben. Vieleicht bringt ein günstiger Zufall die jedenfalls sehr interessante Urkunde einmal ans Tageslicht.

Kurz nach der Reformation finden wir als Gutsherrn in Lichterfelde den kurfürstlichen Hofmarschall Christof von Sparr, der höchst wahrscheinlich mit dem Landesherrn zusammen zur evangelischen Kirche übertrat. Er hat sich wegen seines Hofamtes und anderer Verpflichtungen, namentlich als Hauptmann der Festung Spandau nur sehr wenig in Lichterfelde aufgehalten und wird daher froh gewesen sein, als er das Gut Lichterfelde seinen inzwischen herangewachsenen Söhnen Christoph und Arndt von Sparr übergeben konnte.

Der Chronist Hafftiz 53) hat uns eine schnurrige Geschichte von dem Diener des Hofmarschalls (in der Geschichte stets Christoph von Sparr der Aeltere genannt, es ist nicht ersichtlich, ob es der Sohn von Berndt oder Caspar Sparr war) aufbewahrt, welche bei dieser Gelegenheit hier eingeschaltet sein mag: ("Am 19. März 1552) ist Valtin Francke der sich für einen Bereiter ausgab, des gestrengen, edlen und ehrenfesten Christoff Sparren des Aelteren, damaligem Kurfürstlichen brandenburgischen Hofmarschalls Diener (welcher am Hofe in solchem Ansehen und Vertrauen stand, daß er ohne jemandes Aufforderung oder Verbot gehen durfte in welches Gemach er wollte), zu Collen an der Sprewe gefänglich eingezogen, deswegen weil er über alle Maßen "ein ausbündiger verschmitzter Dieb," jedoch (vorher als solcher) anerkannt war. Abgesen davon, daß bei ihm viele silberne Löffel und "Comentlein", die einesteils im Felde begraben, andernteils auch in seiner Lade (Koffer) samt vielen Messern, die er am Tische gar meisterlich wegfischen konnte, gefunden worden, hat er seinem Junker, dem Marschall, eine "statliche güldene Kette durchs Secret heimlich in sein gemach hinauf steigende zu Lichterfelde gestolen", die ihm aber den Hals verraten, denn als er mit dem Herrn Marschall, der ihm gegenüber saß, auf einem Wagen bis gen Tangermünde an der Elbe gefahren u. der Marschall von ungefähr die Kette am Halse des Dieners blinken sah, da hat er ihn "mit Vrias brieffen" wieder zurückgeschickt. Als der Diener dann nach Cölln gekommen, ist er gefänglich eingezogen u. auf seine "Vhrgicht nach erkenntnis des Rechts an einen Galgen, so man Ihme ober den andern gebawet," erhöhet, also daß man ihn auch mit einem lagen Spieß nicht hat erreichen können. Es ist aber im folgenden Sommer bei lichtem hellen Sonnenschein ein plötzlich Wetter, samt einem vorgehenden Wind und Donner entstanden, welches ihn von dem Galgen heruntergeworfen, also daß ihn die Hunde fraßen. Er hat aber nach seiner Verurteilung nichts so sehr beklagt und bereut, als daß er Anno 1545 auf dem Fürstlichen Beilager Markgraf Johann Georgens zu Brandenburg und Herzog Georgens zu Liegnitz einen gestohlenen Silberdeckel eines Bechers, da er denselben nicht schnell genug aus der versperrten Hofstube wegzubringen vermochte, einem schlafenden Schneidergesellen in den Aermel steckte, weswegen dieser gehenket worden und da er unschuldig war, am Galgen lange Zeit blutete. "Also geht der Krug so lange zu waßer, bis Ihme entlich der Hängel abbricht." -

Bei den Lichterfeldern war inzwischen die Vereinbarung aus dem Jahre 1507 durch welche sie sich mit den Eberswaldern auseinandergesetzt hatten, wieder in Vergessenheit geraten. Wenigstens nahmen sie es mit der Grenze nicht sehr genau, pflügten über dieselbe hinaus und störten auch sonst die Bürger beim Hüten ihres Viehes. Kurfürst Joachim II. den beide Teile wiederum zum Schiedsrichter angerufen hatten, sandte zunächst eine Kommission, welche im Frühjahr des Jahres 1552 an Ort und Stelle eintraf. Diese nahm vor allem eine neue Grenzvermessung vor. Dann stellte es sich heraus, daß die Sparren und ihre Leute nicht allein in den Hütungsgerechtsamen sich Eigenmächtigkeiten erlaubt hatten, sondern daß sie auch gegen die Eberswalder gewalttätig vorgegangen waren. So hatten sie bei einer Pfändung zwei Eberswalder Bürger, Lucas Splinterfeld und Joachim Raabe, geschlagen und schwer verwundet, ihnen auch "einen Spieß" abgenommen. Die Täter wurden festgestellt und mußten den benachteiligten Bürgern ein Schmerzensgeld von 30 Gulden zahlen. - Ferner hatten die Sparren einen Eberswalder Bürger, welcher ohne Erlaubnis auf Lichterfelder Boden einen Wagen Feldsteine geholet, gepfändet und ihm die Pferde weggenommen. Die Kommission entschied, daß die Pferde wieder zurückgegeben, das gezahlte Pfandgeld dagegen den Sparren verfallen sei.

Weiter hatten die Sparren dem Torwärter des Eberswalder Mühlentores drei Stück Rindvieh gepfändet - der Grund, warum dies geschehen, wird nicht angegeben - wonach die Eberswalder dadurch Vergeltung übten, daß sie nicht allein eine Anzahl Lichterfeld`sche Schafe wegnahmen, sondern auch den Schäfer gefänglich einzogen. Die Kommission ordnete die gegenseitige Herausgabe des gepfändeten Gutes und die Freilassung des Schäfers an, womit dann auch dieser Punkt beglichen war.

Endlich hatten sich die Lichterfelder Bürger beklagt, daß die Sparren durch ihre vielen Hetzjagden ihnen Kornäcker und Wiesen verdürben, auch machten sie die allerdings irrige Meinung geltend, als hätten die Sparren auf Eberswalder Grund und Boden überhaupt keine Jagdgerechtigkeit. Mit letzterer Beschwerde wurden sie, wie nicht anders zu erwarten war, auf Grund der Bestimmungen der Verträge von 1507 bezw. 1509 abgewiesen, die Sparren dagegen ersucht, bei der "Bürger Korn und Hegegras keinen Schaden zuzufügen".

Der Kurfürst bestätigte diese Entscheidung 54) und in einer weiteren 55) ordnete er an, daß die Sparren ihre Schafe von Martini bis Bartholomäi ins Stadtbruch treiben dürften. "Im Uebrigen, so heißt es in diesem "Abschied", hätten beide Teile "stets freundlich und nachbarlich miteinander umzugehen".

Da aber die Eberswalder sich an das Jagdverbot nicht kehrten, so konnte der Friede nicht lange erhalten bleiben. Als die Konventionalstrafen auf 1100 Gulden angelaufen waren, wandten sich die Sparren mit einer Beschwerdean den Kurfürsten, der seinerseits Eberswalde energisch anbefahl, sich mit den Sparren zu vergleichen. In ihrer Verlegenheit suchte die Stadt nach zwei Schiedsrichtern und fand diese in Amtmann Flans zu Angermünde und Otto von Arnim dem Aelteren zu Mürow. Ein Vergleichstermin fand im Dorfe Großziethen statt.

Der am Montag nach Laurenti 1553 zu Großziethen errichtete Rezeß 56) besagt nun Folgendes: Die Sparren stehen von ihrer Geldforderung von 450 Gulden (der Rest der 1100 Gulden kam ja den Landesherren zu) ab; dagegen gestattet Eberswalde den Sparren mit ihrem Rindvieh, 57) ihren Pferden, Ochsen und Schafen, auf "den von der Neustadt Heiden und Holz, von Martini an bis auf Maria Verkündigung" zu hüten und zwar bis zu nachstehender Grenzlinie: "von der Rickstätte bei dem Poratz 58) an, den Steig hinauf bis auf den Weg nach Neustadt (= bis zur Angermünder Heerstraße) läuft, und dann den Weg hinauf bis an den langen Grund, der bis auf die große Pumpe läuft (= also bis ganz in die Nähe der St. Georgskapelle), von da hinten weg durch das Holz bis an den Steinfurthschen Stadtweg, diesen Weg entlang bis an das Feld von Heegermühle, auch auf dem aufgeschalmten Platz einwärts nach Lichterfelde, nach dem Stadtbruch gelegen." Wer über dieser Grenzlinie befunden wird, soll ohne Weiteres gepfändet werden; von dem Pfandgelde erhält der Pfanddiener 4 1/2 Groschen Gebühren. Flurschäden, welche vorkommen sollten, werden durch ein Schiedsgericht bestehend aus je vier, von beiden Seiten gewählten Schöppen festgesetzt, und verpflichtet sich der unterliegende Teil, die erkannte Strafe "an Geld oder Korn" unweigerlich zu zahlen.

Kurfürst Joachim bestätigte später 59) diese Abmachungen, womit dann die Ruhe wieder einkehrte. -

Der Landesherr erwies 1562 seinem Hofmarschall dadurch eine besondere Gefälligkeit, daß er ihm, trotzdem die Lichterfelder in Eberswalde mahlen mußten, erlaubt, eine Windmühle in Lichterfelde zu errichten, welche, wie eingangs erwähnt ist, noch heute besteht. Die Konfirmation dieser Begnadigung, welche vom Kurfürsten eigenhändig unterzeichnet ist, ist noch jetzt vorhanden und besagt:

"Wir Joachim, von Gottes Gnaden Markgraf zu Brandenburg... bekennen und tun kund..., daß wir aus guter Vorbetrachtung, Bewegung und sondern Gnaden, damit wir unserm Hofmarschall, Rat und lieben Getreuen, Christof Sparren zu Lichterfelde geneigt, auch wegen seiner uns bis anher getreu geleisteten Dienste... ihm und seiner männlichen Leibs Lehnserben eine Windt Mühlenn ... vor seinem Dorf Lichterfelde zu erbauen und dieselbe mit dem Mahlen besten Nutzen erblichen und eigentümlichen inne zu haben und zugewiesen gnädiglich nachgegeben und vergönnet, auch also fort wie andere von uns tragende Lehensgüter zu Lehen verliehen haben. Doch also, daß er ... sich der nicht weiter, denn vor sich und seine Leute zu Lichterfelde gebrauchen, und sonsten niemanden allda zu mahlen dringen noch erzwingen sollen, es wäre denn, daß die Mahlgäste, damit niemanden an seiner Gerechtigkeit etwas entzogen werde, in andern Orten nicht zum Mahlen kommen könnten, soll ihm dieselben anzunehmen frei stehen ... in Kraft und Macht dieses Briefes inmaßen für künftig und allerwege ...

Urkundlich ... zu Cölnn an der Sprew Sonntags Graudi im 1562. Jahre.
Joachim Kurfürst."

Um diese Zeit traten die beiden Brüder Christoph und Arndt Sparr 60) die Herrschaft ihres Gutes Lichterfelde an. Hofmarschall Christoph Sparr, der ja auch die Würde des Oberhofmeisters und Hauptmanns zu Spandau 61) bekleidete, verblieb von nun ab ganz am kurfürstlichen Hofe, ja die überwiegende Zeit wohnte er sogar in Berlin. Seinen Söhnen, den beiden Brüdern Christoph und Arndt von Sparr wird auch die Erbauung des berühmten Lichterfelder Schlosses zugeschrieben. Wenigstens besagte dies eine, im Jahre 1893 leider überputzte Inschrift über dem Schloßportal mit folgenden Worten:

Dominos conserva nos. Psalm 126 62). Nisi Dominus aedificaverit Domum in vanum laboraverant. Ao Dni 1565 Die 26 Julii Arend ett Christoff Fratres de Sparn banc Domum aedificare inceperunt in Ao 1567 cum gratia Dei patris nostri Iesu Christi consummaverunt per Joachimum de Roncha ex Italia de manilia.
Soli des Gloria.
Renovat In Ao 1580

Die in dem krönenden Giebel über dem Portal noch heute sichtbare Inschrift lautet:

Si deus nobiscum
quis contra nos
worunter ganz verwischt noch die eingemeißelten Namen einiger der ehemaligen Schloßbesitzer zu erkennen sind.

Für die Baugeschichte des Sparrenschlosses entnehmen wir nach den einleitenden Bibelworten "Der Herr schütze und bewahre uns; wo der Herr nicht das Haus bauet, da arbeiten umsonst, die daran bauen," der obigen Inschrift: "Anno 1565 haben die Brüder Arend und Christoph Sparr dies Haus zu bauen angefangen; Anno 1567 haben sie es durch die Gnade Gottes und unseres Heilandes Jesu Christi beendigt und zwar unter Leitung Joachims von Roncha aus Manilia in Italien. Ruhm dem alleinigen Gott. Erneuert Anno 1580."

Der Baumeister des Schlosses "Joachim von Roncha aus Manilia in Italien" ist jedenfalls sagenhafter Natur, weswegen Mörner 63), der eine beabsichtigte Buchstabenverdrehung angenommen, folgende Lesart vorgeschlagen hat: per Fra. Chiamarellum (da Gandino) ex Italia de Venetia, wobei er sich auf die Tatsache beruft, daß es einen Joachim von Roncha niemals gegeben, wohl aber einen Francesco Chiaramelo oder Chiamarelli (de Gandino) der von 1562 bis 65 die Festung Spandau habe angefangen zu bauen. Wenn wir nun berücksichtigten, daß Christoph von Sparr der Aeltere Hauptmann von Spandau war und den Baumeister dort kennen lernte, so hat die Interpretation Mörners durchaus die Wahrscheinlichkeit für sich. Auch die unten mitgeteilte Sage gruppiert sich um den Venetianer Chimarella, der von Sparr den Auftrag zum Schloßbau bekommen haben soll, nachdem er bei dem Kurfürsten in Ungnade gefallen war. Letztere war jedenfalls keine dauernde, denn Chimarella (Giromela de Gandino) wurde vom Kurfürsten Joachim II. 1569 wieder nach Spandau berufen und dort zum Ritter geschlagen. Nach dem Tode des Landesherrn, 1571, war der Baumeister nach Italien zurückgekehrt und erst 1573 von dort zurückgekommen. Eine neue Bestallung des Kurfürsten Johann Georg sicherte ihm jährlich 1000 Taler Gehalt und außerdem an Naturallieferungen: 4 Wispel Roggen, 2 Wispel Hafer und Erbsen, sowie ein fettes Schwein zu. Den Festungsbau hat Chimarella dann noch bis zum Jahre 1578 geleitet. -

Die Lichterfelder Schloßsage 64) berichtet nun folgendes: Chimarella erhielt vom Kurfürsten in der damals wilden und dicht bewachsenen Kienheide bei Eberswalde, an der Stelle des heutigen Lichterfelde, den Eichenforst zum Geschenk, um sich daselbst ein Haus zu erbauen und ein Landgut anzulegen. Die märkischen Edelleute bewiesen sich gegen den stolzen und oft übellaunigen Italiener unfreundlich, darunter besonders Georg von Sparr 65). Einst pries der Baumeister die Befestigungskunst als ein Eigentum seiner Landsleute. Der deutsche Edelmann bezeichnete sie als eine Erfindung der Feigheit. Das deutsche Volk kämpfe im Freien und verstehe Mauern und Wälle zu erstürmen. Sparr setzte hinzu: Mir ist kein Graben zu tief und keine Mauer zu hoch, wenn etwas Köstliches dahinter verborgen ist. Nun ereignete sich der Fall, daß Sparr, dessen Gut in der Nähe des Gedachten Eichenforstes lag, in der Gegend ritt und einen lebhaften und ängstlichen Wortwechsel in italienischer Sprache, die er von seinem früheren Aufenthalte in Italien gut verstand, hörte. Erritt den Klagetönen nach und fand einige Italiener mit einer schönen Jungfrau, die sich im unwegsamen dichten Walde verirrt hatten. Die Jungfrau, Angelina geheißen, war die einzige Tochter Chimarellas, die er aus einem italienischen Kloster hatte kommen lassen. Sparr brachte die Schöne mit ritterlichem Diensteifer auf den richtigen Weg, wobei sich beide kennen und lieben lernten. Sie kamen aus dem Walddickicht an die lichte Stelle, wo der Baumeister den Schloßbau begonnen hatte. In der Nähe hielt Kurfürst Joachim II. mit seinem Jagdgefolge, um die Vorkehrungen zum werdenden Bau zu besehen, als Angelina mit ihrem Begleiter eintraf. Als die Jungfrau das lichte Feldrevier gewahrte, rief sie unwillkürlich aus: Ach, heilige Maria, gelobt sei, daß ich lichtes Feld sehe! Chimarella stellte dem Kurfürsten seine Tochter vor, worauf dieser sagte: Trauet eurem Worte, edles Fräulein. Wie zu dem lichten Felde möget auch ihr zu recht frohen und lichten Tagen in unsere Mark gekommen sein. Zum Pfande dessen, der Kurfprst wandte sich an seine Umgebung, nennen wir diese und getreuen Chimarella verliehene Herrschaft Lichterfelde. Uebrigens wird sich Eure Tochter gefallen lassen, bis der Bau vollendet ist, in Spandau zu wohnen, unter dem Schutze ihres ritterlichen Geleitsmannes Sparr, den Wir seit gestern zum Kommandanten ernannt haben 66). Der Baumeister entgegnete "Es geschehe, wie Eure kurfürstliche Durchlaucht gesagt, des Mädchens wegen wird ohnehin eine Abänderung meines ursprünglichen Bauplanes nötig sein." Chimarella war indessen Sparr nicht wohlgesinnt, insbesondere wollte er keine eheliche Verbindung seiner Tochter mit ihm. Das seltsame Schloß in Lichterfelde war indessen mit hohen, platten Mauern ohne Treppe und Eingang fertig geworden. Lezterer wurde nur durch ein Windewerk bewirkt. Hier sperrte der Vater seine Tochter ein, der sie mit einem aus Italien gekommenen Verwandten Lothario vermählen wollte. Indes hatte Sparr an dem rätselhaften Hause an einer Ecke einen Vorsprung bemerkt. Er wählte, um sich mit seiner Liebsten in Verbindung zu setzen, eine Zeit aus, welche Chimarella in Eberswalde bei einem Feste des Wunderkreises 67) auf dem Hausberge verbrachte, erstieg mit einer Leiter den gedachten Vorsprung, warf an einem Seile einen Haken in das darüber befindliche Fenster und klomm hinauf. Angelina und Sparr schworen sich ewige Treue und verabredeten , wie sie den Vater um ihre Einwilligung bitten wollten. Dieser rührenden Treue konnte der Vater nicht widerstehen, umsoweniger, als er hörte, daß Sparr seinem in Frankreich gestorbenen Sohne seltene Freundschaft erwiesen hatte. Chimarella baute nun erst die bequemere äußere Treppe und Haustür, sahe Kinder und Enkel und lebte glücklich.

Kuhn 68) erzählt diese Sage nach einer ihm mündlich mitgeteilten Version in etwas veränderter Form. Danach wurde Sparr von dem Italiener die Aufgabe gestellt, den Eingang des Schlosses zu suchen. Habe er diesen entdeckt, so wolle Chimarella gern seine Einwilligung zur Verehelichung geben. Das war für den Liebenden nicht gar so schwer. Die hübsche Angelina wand den Liebsten mittels eines Korbes nach oben. "So hatte denn Herr von Sparr die Bedingung, welche ihm der Alte gestellt hatte, erfüllt und heiratete bald danach das Fräulein. Als ihm aber das erste Kind geboren wurde, da ließ er auch eine Treppe im Schloß anlegen und es überhaupt mehr nach der Sitte anderer Häuser anlegen.."

Eine Beschreibung des Schlosses aus dem Jahre 1824 gibt Bellermann 69). Er erzählt: Das Schloß hat die Eigenheit, daß im Hause keine Treppe zu den drei Stockwerken und zu den Böden angebracht ist, sondern daß diese nebst der Eingangstür in einem Vorbau sich befindet. Dabei sind alle Zimmer im ersten und zweiten Stockwerk gewölbt, und auch das dritte war nach der Versicherung des damaligen (1824) Besitzers gewölbt. Erst der vorletzte Schloßherr ließ die oberen Gewölbe abtragen, weil sie allzu lastend erschienen. Das ganze Schloß ruht auf vier parallel laufenden unterirdischen Tonnengewölben, großen Kellern. Die Gewölbe der ersten Etage sind sogenannte Blendgewölbe, die der zweiten an den Ecken der Zimmer kreuzgewölbeartig. Die Zimmer sind in großem hohen Stil gebaut. Die Treppe im Vorbau gehet um einen massiven, etwa 5 Fuß starken, viereckigen Pfeiler, der von unten bis an den Hausgiebel reicht. Um diesen Pfeiler windet sich die Treppe in Absätzen von 6 zu 6 Stufen herum, und führt an der Hausseite bei jeder Etage in ein Zimmer, welche mit den übrigen Zimmern des Geschosses in Verbindung steht."

Und über einen Besuch Fontanes 70) im Lichterfelder Schloß berichtet uns der Dichter u.a. daß der Schloßherr die Beschreibung des Baues kurz dahin zusammenfaßte: "Das Schloß hat weder Treppe noch Küche und besteht ausschließlich aus zwölf Zimmern und zwölf Klosetts". Man darf diesen Ausdruck nicht gar zu tragisch nehmen. Die Zimmer stellen in Wirklichkeit Säle von großen Dimensionen dar und merkwürdigerweise hat jeder dieser Säle, in die mehr als meterdicke Mauer eingebaut, ein fensterloses Gemach von winzigen Verhältnissen.

Von seiner Ursprünglichkeit hat das Schloß viel behalten, wenn es auch bis in die Neuzeit manche bauliche Veränderung hat durchmachen müssen. Interessant ist der "weiße Saal", der im Rokokostil gehalten, einen sehr vornehmen und glänzenden Eindruck macht; aber auch seine Ausstattung stammt nicht mehr aus der frühesten Zeit des Schlosses, sondern scheint von Splitgerber um die Wende des 19. Jahrhunderts eingerichtet zu sein. Einen blendenden Eindruck gewähren die prächtigen in die Wand eingelassenen Spiegel. Sie zeigen ebenso wie die alten Moebel, kunstvolle Arbeit und sind sehr reich mit Emblemen aus der sogenannten Empirezeit geschmückt. Aus diesem Saal dürften noch zwei alte prächtige Moebelstücke stammen, welche der Maurermeister Unkrott Anfang des 19. Jahrhunderts bei einer Auktion unter dem "alten Splitgerber" erstand. Es sind dies ein schöner Spiegel mit dazugehörigem Spiegeltisch mit wappenähnlichen Verzierungen, jetzt im Besitze von Fräulein Lina Gnewickow bezw. Frau Maurermeister Schmidt-Eberswalde.

Von großem Interesse ist auch der sogenannte "rote Sal", der allerdings zur Zeit keinen besonders schönen Anblick bietet, da er als Magazin dient. Von der ihn auszeichnenden vornehmen Ausstattung sind verhältnismäßig noch am besten erhalten die großen, die Wandnischen bedeckenden farbenprächtigen Gemälde, welche uns allelei landschaftlichen Scenerien und Architekturen aus fernen Ländern zeigen. Fast könnte man zu der Ueberzeugung kommen, daß diese Bilder eine Erinnerung bilden sollen an den weitgereisten Otto Friedrich von der Groeben, der 1683 das Fort Friedrichsburg an der Küste von Guinea anlegte.

Die Kellergewölbe des Schlosses sind von mächtigen Dimensionen.Ein unterirdischer Gang, der von dem Keller offenbar nach dem altem Sparrschen Erbbegräbnisin der Kirche führte, ist jetzt unpassierbar. An diesen Gang, der Judenkeller genannt, knüpfen sich geheimnisvolle Sagen, welche alle in dem einen Punkte gleich sind, daß man vor vielen Jahren hier zwei Juden gefangen gehalten, nachdem man ihnen vorher eine bedeutende Geldsumme abgenommen hatte. Die Volksphantasie hat sich mit diesem "Burgverließ" vielfach beschäftigt, leider lassen sich heute keine sicheren Anhaltspunkte mehr gewinnen.

Aeußerlich betrachtet, gewährt der Schloßbau trotz mancher baulichen Veränderungen auch heute noch einen monumentalen Anblick und zur Sommerzeit zeigt das alte Sparrenschloß in seiner grünbelaubten Umgebung das Bild eines echten und rechten märkischen Edelsitzes.-

Hofmarschall Christoph von Sparr der Aeltere starb im Jahre 1581 zu Berlin. Hafftiz 71) meldet darüber in seine "Microcronico Marchicum:"
"Eben um diese Zeit (Februar 1581) ist der gestrenge , edle und ehrenfeste Junker Christoff Sparre der Elter, weiland Markgraf Joachims II und Markgraf Johann Georgens, beider Kurfürsten zu Brandenburg Kammerrat, Hofmarschall und Oberhofmeister, der sich um seine Herrschaft (die Kurfürsten) mit seinen langwierigen, fleißigen und getreuen Diensten wohl verdient gemacht, krank gelegen, und haben ihn damals der Kurfürst zu Brandenburg, Markgraf Joachim Friedrich zu Brandenburg, damls Administrator des Erzstifts Magdeburg, und Fürst Joachim Ernst zu Arhalt in seiner Krankheit besucht und "etlicher nötiger und wichtiger sachen halben mit Ihm unterredung gehalten" und ist er am 20. Februar (1581) christlich und selig im Herrn entschlafen und im Dom zu Collen an der Sprewe begraben worden."

Es darf nach dieser Notiz als sicher gelten, daß die Sparren im alten (zweiten) Dom auf dem Schloßplatz zu Berlin ein Erbbegräbnis besaßen, wie das auch in der Berliner Marienkirche der Fall war. Die Beisetzung im Dom war jedenfalls eine besondere Auszeichnung.-

Die Geschichte ist nunmehr eine zeitlang mit Nachrichten über Lichterfelde sehr karg. Auch das älteste Kirchenbuch, umfassend die Zeit von 1584 bis 1597, welches uns vieleicht interessante Erinnerungen hätte aufbewahren können, ist verschwunden; es wurde 1657 bei Heimsuchung des Dorfes und der Kirche durch polnische Horden 72) vernichtet. Vorreformatorische Prediger zu Lichterfelde kennen wir nicht; der erste dessen Name genannt wird, ist der evangelische Pfarrer Caspar Schmidt, den 1598 die Pest wegraffte. Sein Nachfolge Peter Hartwich legte das zweite Lichterfelder Kirchenbuch an. Es ist ein mäßig starkes Quartbüchlein, heute freilich schon ohne jeden Einband, aber doch noch sorgsam im Pfarrhause gehütet als ältester Zeuge vergangener Zeiten.

Es führt folgenden Titel:
Catalogus
oder
Verzeugniß
der Getauften, Vertrauten
und Verstorbenen in
Lichterfelde und Steinfurth
welche
Zeit seines geführten Predigt
Ambts aufgezeichnet
Herr Petrus Hartwich
Neapolitanus Marchicus
Prediger alhier
zu
Lichterfelde
Ao.
1598

Der neue Prediger begann sein Amt in einer schwerden Zeit. Er fand sein Pfarrdorf fast gänzlich menschenleer. Die erste Seite des Kirchenbuches erzählt in dürren Worten:
"Anno 1598
Sind in dem Dorfe Lichterfelde an der Pest gestorben von Jungen und
Alten, Mädchen und Weibern, Junggesellen und Jungen an der Zahl
85 (Menschen)."

Das Dorf war so gut wie ausgestorben und der Pfarrer hatte in diesem Jahre keine Eintragungen im Kirchenbuche mehr vorzunehmen. "Das große Sterben" hatte fast allgemein im Jahre 1598 im Barnim gewütet und die Menschen zu Hunderten, ja zu Tausenden hinweggerafft. 73)

Im Jahre 1599 finden wir im Kirchenbuch als Taufpaten erwähnt den Küster Sebastianus Sölmer und 1604 wird der Küster Hans Haberlandt genannt. Obschon wir keine anderen Nachrichten besitzen, so berechtigt uns die Erwähnung dieser Lichterfelder Küsternamen doch zu dem Schluß, daß Lichterfelde schon damals eine Schule besessen haben muß, wenn wir auch lange Zeit nachher nichts von einer derartigen Einrichtung hören, was begreiflich ist, da die eigentliche Volksschule in unserm Kreise erst 1715 bis 1717 durch König Friedrich Wilhelm I. eingeführt wurde. Auch den Namen des Ortsschmiedes aus dieser Zeit kennen wir aus dem Kirchenbuch, er hieß Thomas Kraft und wird als im Ort ansässig erwähnt. Die Schmiede lag schon damals an derselben Stelle des Dorfes wie heute,direkt an der durch das Dorf führenden Heer- und Handelsstraße. Es ist selten, daß so kleine Dörfer wie Lichterfelde um diese Zeit bereits feste Schmiedewerkstätten hatten, meistens besteht noch die Einrichtung der sogenannten "Laufschmiede", d.h. eine Anzahl, ein Verband von Dörfern wird von einem Schmied bedient. Von seinem festen Wohnsitze lief der Schmied alle Woche einmal nach dem mit ihm durch Vertrag verbundenen Ort, um hier, wo er meist eine kleine Schmiedewerkstatt hatte, die notwendigen Arbeiten zu erledigen., und dann zum nächsten Verbandsort zu "laufen". Lichterfelde mit seinem immer noch starken Verkehr und mit seinem großen Rittergut konnte sich aber wohl den Luxus einer eigenen Schmiede gestatten, denn außer der Landwirtschaft bedurfte ja auch die waffengeübte Herrschaft des Schmiedes, sodaß jener Thomas Kraft wohl auch als Waffenschmied anzusehen ist. 73a) Sein Nachfolger, welcher 1607 erwähnt wird, war Hans Knuthe.

Unterm 15. April 1599 vermeldet das Kirchenbuch: Christoph Sparrs Sohn Adam geboren und den 22. getauft." Zum Tauffest, bei dem auch der "Weinmeister Satzfelder" in Aktion trat, war natürlich eine erlauchte Gesellschaft zusammengekommen. Wir lesen "die Paten sind gewesen Jobst von Oppen 74), dafür Hans von Uchtenhagen gestanden. Joachim von Sparr von Greifenberg, Gürgen von Trotto 76), Caspar Sparrens Witibe von Trampe, Arend Sparrens (seines Bruders) Hausfrau und Bürgermeister Johann Sorge 77) von Neustadt (Eberswalde)".Die Sparren standen also mit Eberswalde wieder auf gute Nachbarschaft, so daß sie den präsidierenden Bürgermeister beim Taufschmause nicht missen mochten.. Bei dieser Gelegenheit erfahren wir auch den Namen des Torhüters des Sparrenschlosses, genannt P. Blume.

Im folgenden Jahr gabs in Christoph von Sparrens Familie wiederum eine Tauffestlichkeit. Das Kirchenbuch meldet im Jahre 1600: "Am 30. Sept. Christoph von Sparrens Tochter Sophia geboren und 1. Oktober getauft. Paten sind gewesen Joachim von Krummensee, 78) Hanß von Bredowens Wittibe 79) Dietrich von Holzendorfs Wittibe, 80) Jacob Pfuels Hausfrau 81) Christoph Lindstädts Hausfrau 82) und Jungfrau Anna von Sparn auf Trampe."

Weiter lesen wir "22. März 1600 Christoph Sparrens Töchterlein Anna im Herren seelig entschlafen und den 1. Aprilis zur Erde bestattet worden." Die Sparrentochter wurde in der Lichterfelder Kirche vor dem Altar begraben. Der Leichenstein liegt noch heute vor dem Altar und zeigt folgende, allerdings sehr verwischte Inschrift: "Anno 1600 ist geb. Anna Sparr und ... 16 ... in Gott selig entschlafen; der Seele Gott genade."

Unterm 11. August 1600 ist eingetragen Joachim Schröder vom Wetter (Blitz) erschlagen; und im Kirchenrechnungsbuch finden wir folgende Notiz "Anno 1600 sind von den edlen und ehrenfesten Junkern Christoph und Arendt Gebrüdern von Sparre wieder zu Kirchvätern verordnet worden Peter Bietz, Joachim W. Säger und Joachim Schröder und ihnen das Vermögen der Kirche an 1 Gulden und 3 gr. überantwortet worden. Von Anno 1600 bis 1611 ist gar keine Rechnung geführet, sondern viel "rein Pappier" gelassen worden."

Für das Jahr 1601 stehen wieder einige interessante Nachrichten im Kirchenbuch:
25. Januar Leonhart Engler von Walderbach auß der Pfaltz an der Donow, Junker Arend von Sparrens (Guts-) Verwalter in Gott entschlafen.-
22. Mai Borkhard Cöppe, der (Guts-) Voigt begraben.
12. Oktober Thomaß Michel der Windmüller von der Windmüllen gefallen und begraben.
Sein Nachfolger war der aus Garz gebürtige Windmüller Michel Kellermann, der nach dem Kirchenbuch im Jahre 1603 starb. Nächstdem wurde die Mühle intermistisch bedient von Martin Böddicker, Müller zu Heegermühle.

Für die weitere Entwickelung der Lehnsverhältnisse wurde im Jahre 1602 maßgebend ein Rezeß 83) der zwischen dem Kurfürst und den Sparren abgeschlossen wurde. Dieser hat folgenden Wortlaut:

"Von Gottes Gnaden, Wir, Joachim Friedrich, Markgraf von Brandenburg ... urkunden und bekennen, demnach sich unsere lieben und getreuen Christoph und Arnt Gebrüdere die Sparre zu Lichterfelde, über uns beschweret ... daß Wir mit ihnen folgender Gestalt (uns) ... verglichen.

1) Weil sie fürs erste durch ihre von alters und insonderheit Kurfürst Joachimi primi ... folgenden Lehnbriefen, daß sie auf unserer großen Heide (Werbellinheide) Bau- und Brennholz, auch freie Mastung zu ihren Schweinen, wie ingleichen auch Hütung und Trift, mit ihrer und ihrer Untertanen Vieh, doch auf gewisse Maaß und unterschiedlich gemachte Mark- und Schalmen(-bäume) befugt, und aber darüber Irrung vorgefallen, daß sie sich nicht alleine deroselbiger angezogener Gerechtigkeit, auf dem einen Rittersitz, so ihr Vater, weiland Oberhofmeister bewohnet hat, und jetzo Christoph Sparr besitzet, dahin wir die Lehnbriefe verstanden und billig sollen verstanden werden, weil dergleichen Dienstbarkeiten Strictissimae ducis oder eiges Rechten, auch weiter als der Buchstabe mit sich bringet, nicht zu deuten sein, sondern auch auf den anderen (Rittersitz), so Arndt zu erbauen vorhabens ist, extendieren und anziehen wollen, sich auch derselben Gerechtigkeiten angemaßet, daß wir gnädigst auf geschehene tractation und Handlung, und damit um so viel mehr zu spüren, daß wir den unsrigen gnädigsten Willen und Beförderung zu erweisen, wohlgeneigt zufrieden, daß nicht allein Christoph sich derselben Gerechtigkeit an Bau-, Brennholz und Hütung, mit seinem und der Lichterfeldschen Untertanen Viehe, sondern auch Arndt, da er zu Lichterfelde bauen und wohnen wird, an Brennholz und Hütung, nach dem als wie dieselben itzo gemacht un renoviret werden sollen, ohne Eintrag und unverhindert gebrauchen mögen, doch mit dem ausdrücklichen Anhange, daß die Anweisung von uns und unseren Beamten beiden Brüdern an Lagerholz oder dürren Bäumen und dann an Orten geschehe, da es uns gefällig und füglich sein könne, auch die notdürftige Brennung zu Stuben, Küchen, Backen, Brauen und Waschen, weiter nicht, dann auf das Lagerholz und dürre Bäume, und auf kein Frischholz gezogen, es sei nun auf der großen oder der Chorinschen Heide; sie sollen aber, wenn wir jagen wollen, sich nicht minder der Hölzung zu Hirsch-Feist- und Brunftzeiten enthalten, und damit sich Arndt Sparre desto weniger zu beschweren, so haben wir gewilliget, daß ihm, da er zu Lichterfelde mit dem Bau zum Rittersitz verfahren wird, nach 5 Schock Stück Bauholz solle ohne Entgelt verabfolgt werden. ... Die Hopfstangen, Hördenpfähle, Nutzholz und anderes, so die Sparren begehret, weil sie dasselbige, wie recht, nicht genugsam, hat es sein Bleiben, soll auch ihnen und ihren Nachkommen nicht gefolget werden; doch wollen wir zur Windmühle von Lichterfelde jährlich ein Fuder Stamm- und gutes Nutzholz geben und reichen lassen.

2) Und weil die Sparren vors andere freie Mastung zu ihren Schweinen, Gerechtigkeit besitzen wollen und uns aber solche Gerechtigkeit ... ohne gewisse Satzung passieren zu lassen, unbequem ... so haben wir 1 1/2 Schock Schweine ohne Entgelt ... gewilliget.

3) Die Fischerei auf unseren Werbellinschen Seen, vors dritte belanget, ... so haben wir gnädigst gewilliget, daß sich die Sparren nicht allein des einen Kahns, den wir ihnen bis anhero zugestanden, wie wir auch ein mehreres zu tun nicht schuldig, sondern auch noch eines Kahns frei und ohne Entgelt anmaßen mögen, wir wollen auch ihnen daran, wenn sie die beiden Kähne nicht weiter als bis anhero mit dem ... geschehen gebrauchen und die Leichzeit inhalts unserer Holzordnung schonen werden, doch mögen sie die Mahrenen (Moränrn) allzeit fangen, keine Hinderung tun.

4) Und da ihnen vors vierte die Hegestangen zu nahe gesetzt, so wollen wir die Erneuerung der Grenze, weil dieselbe inhalts des Amtsbuches richtig ist, dasselbe abschaffen, auch die Erneuerung förderlich vornehmen lassen.

5) Und damit der Pfändung halber, wenn über die Schalmen (-Bäume) das Vieh versehens kommen möchte, desto weniger Beschwerung vorfalle, so ist hierbei bedacht und abgeredet, daß als Pfandgeld mehr nicht soll als 3 gr. vom Stück gegeben werden.

6) Das Wild- Korn können wir nicht entraten und muß es dabei sein Bewenden haben, wir wollten denn die Wildbahn, welches wir nicht eingehen können, gar zu Boden treiben, haben auch die Sparren sich darüber nicht zu beschweren, weil uns nicht weniger als einem anderen Privato frei stehet, das unsrige nach unserer Gerechtigkeit ... zu gebrauchen, und die Bauern daher dsselbe tun müssen, weil sie unsere Heide und Acker genießen....

Urkundlich ist diese Vergleichung nicht allein mit unserm Daumb-Ringe und Hanzeichen bekräftigt, sondern es haben auch dieselben gemeldeten Sparren für sich, ihre Erben und Nachkommen vollzogen und mit eigenen Händen unterschrieben.
Geschehen und gegeben auf unserm Jagdhause Grimnitz, den 25. Januar 1602

Dieser Rezeß machte die Ausstellung eines neuen Lehnsbriefes nötog.. Der letzte ausgestellt beim Thronwechsel im Jahre 1598 84) zählte diese Gerechtigkeiten nicht alle auf, insbesondere war die Fischerei auf dem Werbellin, obschon sie schon Jahre lang ohne Privileg bestanden hatte, indem der "freie Kahn", der den Sparren auf dem Britzer See eingeräumt war, von ihnen einfach auf den Werbellin mitübertragen wurde - durch den letzten Lehnsbrief nicht geregelt worden. Jetzt wurde die Fischerei gerechtsame noch erweitert. Wir erfahren ferner, daß der eigentliche Lehnsträger für Lichterfelde Christoph von Sparr war, während sein Bruder Arndt beabsichtigte, noch einen neuen zweiten Rittersitz aufzubauen, was, was, wie das Erbregister von 1613 bezeugt, tatsächlich geschehen ist. In Lichterfelde wurde auch Hopfen gebaut, da ja mehrere Braustellen zur Verarbeitung desselben vorhanden waren. Im Orte wurde ein Bier gebraut, daß demjenigen, welches wir jetzt als sogenanntes Hausbier bezeichnen, ähnlich war. Nach auswärts durfte dieses Gebräu allerdings nicht verkauft werden, denn den Krugverlag in sowie allen Ortschaften um Lichterfelde hatte die Stadt Eberswalde. Die Hördenpfähle brauchten die Sparren zu Einzäunung ihrer Viehplätze, da das Vieh bekanntlich in den Sommermonaten während der Nacht auf dem Felde blieb, woran noch heute der Flur-Name die "Nachtkoppel", im südwestlichen Winkel des Dorfes belegen, erinnert 84a). Neu ist für uns die Angabe, daß die Sparren, sowie ihre Untertanen die Verpflichtung hatten, Wild-Korn zur landesherrlichen Wildbahn zu liefern. Dieses Wildkorn wurde anfänglich in Natura, dann als Pachtabgabe an das nächste churfürstliche Amt Liebenwalde, zuletzt nach Joachimsthal, geliefert.

Auf Grund der vorerwähnten neuen Vereinbarungen wurde nunmehr in demselben Jahre, 1602 der neue Lehnsbrief 85) ausgestellt.

Die Lichterfelder Sparren müssen schon einige Zeit vorher in Geldverlegenheiten geraten sein, denn wir finden von jetzt ab wiederholt Spuren eines allmählichen Niederganges, der ja schließlich auch zur Ueberschuldung und am Ende zum Verkauf des Gutes führte. Ein bezeichnendes Beispiel dieser Geldknappheit ist der Consens, den Kurfürst Joachim Friedrich unterm 4. November 1603 zu Cöln an der Spree ausstellt. Dieser Consens 86) besagt:

... nachden unser lieber, getreuer Christoph Sparr anstatt und anwegen seines abwesenden Bruders Arndt Sparrs, Melchior Barfußen 800 Taler Hauptsumma, gelten und zahlen müssen, und er aber solch Geld selber nicht gehabt ... sondern von Valtin Barfußen zur Bredickow erborget ...

Mit anderen Worten: Die Sparren hatten nach und nach kleine Darlehn bei dem Gutsherrn in Batzlow bei Wriezen, Melchior von Barfuß aufgenommen, welche Beträge nach und nach auf 800 Taler "Hauptsumma" aufgelaufen waren. Barfuß verlangte nun sein Geld zurück; Sparr konnte sich nicht anders helfen, als daß er den Betrag von einem anderen Barfuß, dem Mitbesitzer des Rittergutes Prädikow (zwischen Strausberg und Wriezen) entlehnte, um jenen zu befriedigen. Zu dieser Transaktion gibt der Kurfürst seine Zustimmung durch Ausstellung des oben auszugsweise wiedergegebenen Konsenses. Die landesherrlichen Konsense zu Geldaufnahmen mehren sich von jetzt ab zahlreich bei den Sparren aller Linien. Als Hauptgrund dieses Niederganges wird ausschweifender Prunk und Luxus angeführt. Wir denken dabei unwillkürlich auch an den Lichterfelder Schloßbau, sollten sich die Sparren nicht auch dabei "übernommen" haben? Dann wäre dieser Vorgang der Anfang gewesen zu dem wenig glanzvollen Abschluß ihrer Herrschaft in Lichterfelde.

Aus dem Jahre 1604 sind uns wieder einige interessante Familiennachrichten über die Sparren im Kirchenbuch erhalten. Indessen erzählt daselbe nichts über den Vorfall, welchen uns der zweite kleine Leichenstein 87), welcher noch heute vor dem Altar in der Lichterfelder Krche liegt, durch seine Inschrift aufbewahrt hat. Wir lesen nämlich da: "Anno 1604 den 2. Januar ist geboren Elisabeth Sparren und entschlafen den 3. Januar um 12 Uhr in der Nacht" Ebenso fehlt näheres über einen dritten Frauengrabstein, der links vor dem Altar in der Lichterfelder Kirche in den Fußboden eingelassen ist. Unterm 11. Mai 1604 meldet das Kirchenbuch: Junker Arend von Sparrs Tochter Edle (Vorname nicht eingetragen) geboren. Comp. (Paten): Hans Gürgen von Ribbeck, 88) Levin Trotho, 89) B. (Bürgermeister) Johannes Sorge, H. Andreas Nontius P., Hans Ernst Sparrs Frau von Trampe, Dietrich von Holzendorfs 90) Witwe, Hans von Bredowens Hausfrau, Alexander von Bredowen Witwe und Peter Ludwig (Bredows) Hausfrau 91)

Den Tod Christophs von Sparr meldet das Kirchenbuch wie folgt: "16. Oktober 1604 Christoph Sparr im Herrn entschlafen und den 20. zur Erde nach seinem Adlichen standt ehrlich und zierlich bestattet und von vielen Adelspersonen an Junkern, Frauen und Jungfrauen begraben worden." Er wurde ebenfalls vor den Altar in der Kirche gebettet, doch ist sein Leichenstein heute nicht mehr vorhanden.

Das Jahr 1605 ist insofern von hervorragender Bedeutung für Lichterfelde, als in diesem Jahre der große Feldmarschall Otto Christoph von Sparr dortselbst geboren sein soll. Mit absoluter Sicherheit ist diese Tatsache leider nicht festzustellen, da auch das Kirchenbuch, das doch sonst die Sparrschen Familienvorgänge ziemlich genau mitteilt, nichts darüber vermeldet. Wir können aber als Beweis für die Behauptung, daß dieser Sparr ein Lichterfelder Kind ist, verschiedene Zeugnisse anführen, die uns diese Tatsache fast sicher erscheinen lassen.

Die bei Lebzeiten des Feldmarschalls gefertigte Ahnentafel, welche in der Berliner Marienkirche aufbewahrt wird, bezeichnet seine Mutter als eine von Seestedt 92), deswegen kann er garnicht 1599 - wie vielfach angenommen worden ist - geboren sein. Arndt Sparr vermählte sich mit Emerentia von Seestedt erst im Jahre 1600. Außerdem trägt Sparrs Porträt, welches ebenfalls in der Marienkirche aufbewahrt wird, 93) den Vermerk, "ist geboren auf dem Hause Lichterfeld 1605"; endlich schreibt sein Vetter Georg Friedrich von Sparr, der es doch wohl wissen mochte, 1668 an den großen Kurfürsten (in einer Zuschrift, datiert Candia 30. Oktober 1668, in der er Protest gegen den Verkauf ehemaliger Sparrenscher Lehen erhebt), daß "der Sell. feltmarschall von Lichterfeldt gebohren" sei. 94).

Ueber der Jugend des Feldmarschalls schwebt noch immer ein geheimnisvolles Dunkel. Jedenfalls hat er sehr frühzeitig sein angestammtes Gut verlassen müssen, als Lichterfelder Gutsherr kommt er nicht mehr in Betracht. Da er sich aber in der Nähe von Lichterfelde später ansässig gemacht, so haben sich doch mancherlei Fäden zu seiner Geburtsstätte hinübergesponnen. Wenn auch die Verbindung durch direkte Beziehungen aufhörte, so konnte nicht verhindert werden, daß die Sage den ersten brandenburgischen Feldmarschall mit dem Schlosse seiner Ahnen zusammenbrachte.

Der General Sparr 95) so erzählt die geschäftige Fama, ist bei Lebzeiten ein großer Zauberer gewesen und das kam daher, weil er einen Bund mit dem Teufel gemacht hatte. So hat er z.B. wenn er Fische aß, die Gräten in einen Napf gespieen und Wasser darauf gelassen, sogleich wurden es wieder lebendige Fische.

Auch durch die Luft flog der Feldmarschall dahin, über Wälder und Seen. Namentlich sah man ihn oft von seinem Schlosse in Prenden, das er sich aufs Künstlichste mit einer Zugbrücke erbaut hatte, nach Lichterfelde, das ihm ebenfalls gehörte (!) fahren.

Einmal sah ihn ein Bauer eben aus dem Prendenschen Schlosse kommen und folgte mit seinem schwer beladenen Ackerwagen hinterher. Da gings auf einmal in die Höhe; der Bauer fuhr immer hinterdrein. Wie im Sturm ging es über Feld und Wald, bis sie endlich wieder auf ebener Erde bei Lichterfelde still hielten. Der alte Sparr hatte das aber übel vermerkt, drehte sich schnell um und sagte, indem er dem Bauern ein paar tüchtige Maulschellen gab: Diesmal habe ich Dich noch so mitgenommen und Du kamst glücklich davon, aber versuchs nicht wieder. 96)

Otto Christoph von Sparr (dem wir im Verlaufe unserer Geschichte noch einigemale begegnen werden) starb am 9. Mai 1668 zu Prenden; sein prächtiges Grabdenkmal, befindet sich wie erwähnt, in der Berliner Marienkirche. 97)

Die Ueberschuldung des alten Rittersitzes war mittlerweile so groß geworden, daß Arend Sparr sich kurzerhand entschloß, das Gut dem Kurfürsten zum Verkauf anzubieten. Unterm 14. Juli 1606 erklärt aber Kurfürst Joachim 98) daß er von dem beabsichtigten Ankauf Lichterfeldes um 22000 Taler absehe, weil Arend Sparr eine größere Summe dafür zu bekommen hoffe und daß er demselben eventuell den Konsens zu solchem Verkauf nicht versagen wolle. So leicht war aber ein Käufer nicht gefunden, es dauerte noch sechs Jahre, bis die Veräußerung erfolgen konnte.

1611 erhielt Lichterfelde einen neuen Pfarrer. Wir lesen darüber im Kirchenrechnungsbuche:

"Ao. 1611 ist zum neuen Pfarrer erwählet worden Andreas Reineccius aus Frankfurt a.O., hat auf Befehl des Generalsuperintendentis und Doctoris Christophori Pelargi zur Ordination empfangen in Lichterfelde 2 Teile, als 5 Thaler 22 Groschen 6 Pfennigen, und den dritten Teil in Steinfurth 2 Thlr. 23 Gr. 2 Pf."

Steinfurth gehörte schon vor der Reformation zum Lichterfelder Pfarrsprengel, denn die Brandenburger Bistumsmatrikel vom Jahre 1459 erwähnen den Ort als zu Lichterfelde gehörig. 1375 hatte der Pfarrer in Steinfurth zwei Freihufen. Da Steinfurth ursprünglich eine Burganlage besaß, von der Anfang des 18. Jahrhunderts, wie Beckmann erzählt, noch Mauerreste und Kellergewölbe zu sehen waren - und an einer wichtigen Furt über die Finow lag, sodaß der Ort als Okkupationsfeste bei dem Vordringen der Brandenburger nach der Oder einen wichtigen Stützpunkt abgab, so war er anfänglich sicher bedeutender als das nächste Seiten-Kastell, welches Lichterfelde im Zuge der schon mehrfach erwähnten Heerstraße darstellte. Es wird als ursprünglich nach dem gleichen Vorgang, wie er uns urkundlich von Heegermühle und Eberswalde überliefert ist, die Mutterkirche in Steinfurth gewesen und erst nach der festen Begründung des Lichterfelder Rittersitzes, was geschah, nachdem Steinfurth als Stützpunkt überflüssig geworden war, das umgkehrte Verhältnis eingetreten sein und der Pfarrer seinen Wohnsitz nach Lichterfelde verlegt haben. -

Arend von Sparr hatte inzwischen einen Käufer seines Rittersitzes gefunden in dem Bruder seiner dritten Frau Katharina von Ribbeck, in dem Hauptmann von Spandau, Hans George von Ribbeck zu Glienicke. Von einem wirklichen Verkauf kann man aber dabei kaum sprechen, denn Ribbeck erstand das Gut seines Schwagers nur, damit es nicht einem plötzlichen Ruin verfalle oder zu billig weggehe. Seine Geldmittel erlaubten ihm, den Besitz so lange zu halten, bis ein günstiger Verkauf stattfinden könne. Er erkaufte als Lichterfelde für 33700 Taler. Damit war das Rittergut Lichterfelde, welches beinahe 250 Jahre lang in ununterbrochenem Besitz der Sparren gewesen, für diese Familie endgültig verloren.

Ganz klar läßt sich die Verkaufsgeschichte übrigens nicht übersehen, wenn man daran erinnert, daß 1629 Ernst George von Sparr (in dem unten erwähnten Schreiben aus Candia) und beinahe 20 Jahre später auch der Feldmarschall Otto Christoph von Sparr Protest gegen den seinerzeitigen Verkauf beim Kurfürsten erhoben. Letzterer ging von seiner Behauptung, das Gut sei ohne Not veräußert worden, nicht ab und durch die Vermittelung des Kurfürsten zahlten die Ribbeckschen Erben am 26. Mai 1658 dem Feldmarschall eine Abfindungssumme von 5000 Talern 99)
Hätten sie diesen Betrag hergegeben, wenn der Kauf damals ganz einwandfrei gewesen wäre?

Der neue Gutsherr, Hans George von Ribbeck, 100) muß kurze Zeit nach der Uebernahme sich mit dem Wiederverkauf des Gutes Lichterfelde getragen haben, denn er hatte nichts eiliger zu tun, als genau die Einkünfte seiner neuen Herrschaft festzustellen, welches Verzeichnis ihm auf der anderen Seite ja auch eine gute Grundlage beim Verkauf bot. Das äußerst interessante Aktenstück, welches sich als eine vollständige Inventur-Aufnahme charakterisiert und den blühenden Zustand des Gutes vor dem 30 jährigen Krieg genau und vollkommen uns überliefert, hat sich bis in unsere Zeit hinübergerettet und sei nachstehend nach dem Original 100a) wiedergegeben. Es führt den Titel:

Erbregister
Maß im Dorfe Lichterfelde vor Iherliche Hebungen,
Dienste, Freyheiten undt Gerechtigkeiten gefallen A.o. 1613
und hat folgenden Wortlaut:

Lichterfelde.
Zum Gute Lichterfelde ist gelegt das ganze Dorf, mit allen Gnaden und Gerechtigkeiten, Pfarr- und Kirchlehn, auch hohen und niederen Gerichten, und was denselben anhängig.

Gebäude:
Ein wohlgebauter Rittersitz mit gewölbten Küchen, Kellern, Kammern, Brauhaus 100b) das Viehhaus, Scheune, Stall. Item noch einen Viehhof, so bisher Arend Sparre besessen, mit Wohnhause, Scheune und Stall, in ziemlichen Gebäuden 100c) und wieder das ganze Gehöfte, samt zweien Obst- Kohl- und Hopfgärten, mit der Ringmauer umfangen, und in demselben etliche Hundezwinger, 101) wohl verwahret. Hierzu gehören noch drei Gärten, als Obst- Kohl- und Hopfgarten, einer im Felde nach Steinfurth zu, item einer nach Chorin, in welchen beiden ein Fischhalter (kleiner Fischteich), und der dritte hinter dem Viehhofe. 101a)

Mühlen:
Eine Windmühle, hart vor dem Dorfe, mit ihrer Gerechtigkeit.

Schäfereien:
Eine Schäferei mit ihrer Gerechtigkeit, ziemlich wohl erbauet, darinnen jetzt an die 1700 Schafe gehalten und ausgefüttert werden. 101aa)

Viehzucht:
Rindvieh kann man auf beiden Höfen über hundert Hapt mehr und weniger halten und ausfüttern. Wilde- und Schweine-Zucht nach Notdurft.

Peinliche Gerichtsgefälle:
Bei denselben ist zu merken, daß wenn peinliche Fälle vorgefallen, die Untertanen Urteil und Scharfrichtergebühr tragen, andere Gerichtsausgaben, Kosten und Zehrungen aber, wie bisher, gehet über den Gerichtsjunker.

Hölzungen:
Ein Holz, die Katzenlake 101b) genannt, von Eichen und Kienen bestanden. Item das hohe Bruch bei dem See, der Mäker gelegen, darinnen großes Eichenholz und Haseln-Unterholz. Item eine Kienheide vor dem Vogelsang 101c) an der Neustädtischen Heide. Desgleichen beim Blumenspring 101d) etliche aufgewachsene junge Fichten, und sonsten auf der Marke (Feldmark) und den Brüchern Ellern und ander Gehölz, alles in seinen richtigen Schalmen (eingeschnittene Grenzbäume) und Grenzen belegen.
So hat man auch auf Ihrer Kurfürstlichen Durchlaucht Holzungen frei Brenn- und Bauholz, doch daß man solches bei den Heidereitern ansuche und deren Anweisungen erwarte.

Mastungen
werden auf Kurfürstliche Durchlaucht Hölzungen, wenn Mast vorhanden, in alles 90 Schweine umsonst feist gemacht. Dazu hat man sich in seinen Hölzungen Dörre (des dürren Laubes) so sie Vorrat auch zu gebrauchen, und mag man entweder Schweine eintreiben oder die Mast auflesen lassen.

Jagden
hat man auf der Lichterfeldischen (Feld-) Mark wie auch in dem Neustädtischen Bruche die Niederjagd, an Schweinen und Rehen, Hasen und Füchsen, wie auch ander Waidwerk sich zu gebrauchen.

Fischereien
hat man auf Ihrer Kurfürstlichen Durchlaucht See, der Werbellin genannt, das Jahr durch mit Netzen wie vor alters recht zu fischen. Item sich daselbst des Morähnenfanges zu gebrauchen.
Es gehört auch dazu der ganze Britzer See, worauf man ohne Einspruch oder Behinderung, seines Gefallens zu fischen befugt..
Item der Buckowische Teich der Schlei-See 102) bei der Fuchs-Körnung, sowohl der Mäker, auf dem Heegermühlschen Felde, worauf man nur die große Zöge (große Netzfischerei) hat. Item andere Feldlücher auf der Feldmark mit Diebeln und dergleichen Fischen.

Weinberge
so hinter der Pfarre belegen und jetzt ganz zu Acker gemacht, ist dazu ein Wohnhaus und gewölbte Keller darunter. 102a)

Ackerbau

Seindt zu dem ganzen Gute 25 Hufen 102b) im Felde gelegen und kann darauf nach Verordnung des Hauswirts über Winter und Sommer ein Jahr mehr als das andere gesäet werden. Gehören auch hierzu die Kaveln und Fünfruten. 103) Item etliche Flecke in allen drei Feldern.

Wiesenwachs:
So teils auf Kurf. Durchl. Grund und Boden, die Rosenbecke 103a) genannt, deren eine auf dem Steinfurthschen Felde, die andere an der Lesenbrücke 103b) gelegen; und teils auf der Lichterfeldischen Feldmark gelegen. Noch eine große Wiese, so begraben (beackert) bei dem Buchholze belegen. Item die Kälber- und andere Wiesen, können auf allen, so bisher dazugehörig und gebraucht worden, nachdem die Jahre zutragen, sollen in die dritthalbhundert Fuder, mehr oder weniger darauf gewonnen werden.

Hütungen:
Auf Kurf. Durchl. und der Neustädtischen Heide, soweit da Schalmen (Grenzbäume) und man sich derselben vor alters und bisher gebrauchet, wie auch auf der Lichterfeldischen Feldmark, wobei er seinen eigenen Hirten halten muß.

Dienste:
Seind zum ganzen Gute 22 Hüfner und 33 Kossäten. Die Hüfner müssen den Acker mit aller Ernte beackern, bessern, misten, denselben (den Mist) aus der Schäferei und Hofe abführen, nur daß der Junker den Acker eggen läßt. Item das Winter- und Sommergetreide mit den Kossäten wechselweise, wie auch das Gras abmähen, aufsammeln, einführen, wie sie vor Alters schuldig und bisher getan haben; auch werden sie dafür, wie bisher gespeiset, oder sollen dafür ein Gewisses empfangen.
So müssen sie auch Reisen mit Wagen, Pferden und zu Fuße, wohin man sie begehret, nach der Reihe leisten, worüber man den Hufnern auf die andere Nacht (Quartier) und ferner Futter und Mahl unterschiedlich reichet. Den Kossäten aber, wenn sie ihre Reisen getan, eine Kuhle Brot 103c) und Käse, oder halben Hering man zu reichen pfleget.

Schafwaschen:
Müssen die Kossäten aus jedem Hause eine schicken, der waschen und abnehmen hilft, den Hüfnern aber die Wolle vorführen müssen; und wird den Kossäten darüber des Tages drei Mahlzeiten gegeben, und darüber Bier zu trinken, sonsten aber beiden die Mahlzeit courant gereichet werden.

Folget nun, was die Leute jährlich geben:
Bauleute (Bauern, Hüfner).

1. Ties Sager, ein Krüger, hat 2 Hufen und gibt jährlich 2 Thlr. 5 Pfg. an Geldpflege, 4 Scheffel Roggen, 6 Sch. Gerste, 12 Sch. Hafer, ein Rauchhuhn,, 2 Pachthühner, das Schwein und andere Zehnten, und so oft er brauet von jedem Gebräu 6 gr. , tut auch die Dienste.

2. Andreas Muhme hat 2 Hufen, gibt davon 1 Thlr. 4 gr. Geldpflege, 4 Sch. Roggen, 4 Sch. Gerste, 12 Sch. Hafer, 1 Rauchhuhn, das Schwein und andere Zehnten, tut auch die Dienste.

3. Peter Bietz, der Krüger, hat 2 Hufen und gibt jährlich 2 Thlr. 6 gr. 4 Pf. Geldpflege, 4 Sch. Roggen, 6 Sch. Gerste, 12 Sch. Hafer, 1 Rauchhuhn, das Schwein und andere Zehnten, tut die Dienste. Item so oft er brauet, giebt er von jedem Gebräu 6 Gr.

4. Mathias Koppe, hat 2 Hufen, gibt davon 1 Thlr. 4 gr. Geldpflege, 4 Sch. Roggen, 6 Sch. Gerste, 12 Sch. Hafer, 1 Rauchhuhn, das Schwein und andere Zehnten, tut die Dienste.

5. Joachim Mertenn, hat 2 Hufen und gibt jährlich 23 gr. 4 Pf. Geldpflege (sonst dieselben Abgaben wie Koppe).

6. Claus Ringer, hat 2 Hufen, giebt davon 22 gr. 4 Pf. Geldpflege (sonst dieselben Abgaben wie Koppe)

7. Tebes Mertenn der Jüngere, hat 2 Hufen und giebt davon 21 gr. 8 Pf. Geldpflege (sonst dieselben Abgaben wie Koppe).

8. Mebes Trebbienn, hat 2 Hufen, giebt jährlich 1 Thlr. 4 gr. Geldpflege, (sonst dieselben Abgaben wie Koppe)

9. Joachim Wesendorf, hat 1 Hufe, giebt davon 18 gr. Geldpflege, 2 Sch. Roggen, 3 Sch. Gersten, 6 Sch. Hafer, 1 Rauchhuhn, 2 Pachthühner, das Schwein und andere Zehnten und tut die Dienste

10. Joachim Lichterfelde, hat 1 Hufe, giebt davon 14 gr. Geldpflege (sonst - außer den 2 Pachthühnern - dieselben Abgaben wie Wesendorf).

11. Christof Brauer, hat 1 Hufe, giebt davon 13 gr. 8 Pf. Geldpflege (sonst die gleichen Abgaben wie Lichterfelde).

12. Joachim Wurmb, hat 2 Hufen, gibt davon 1 Thlr. 6 gr. 8 Pf. Geldpflege (sonst dasselbe wie Trebbienn).

13. Mertenn Muhme, hat 2 Hufen, gibt davon 1 Thlr. 6 gr. 8 Pf. Geldpflege (sonst dasselbe wie Trebbienn).

14. Drebes Gürgenn, hat 2 Hufen, gibt davon (dieselben Abgaben wie Wurmb).

15. George Blankenburgk, 2 Thlr. 8 gr. Geldpflege, 4 Sch. Roggen, je 6 Sch. Gerste und Hafer, 1 Rauchhuhn, Schwein und andere Zehnt, tut die Dienste.

16. Mebeß Seger, 2 Thlr. 6 gr. Geldpflege, 4 Sch. Roggen, 6 Sch. Gerste,

17 Sch. Hafer, 1 Rauchhuhn, Schwein und andere Zehnt, tut Dienste.

18. Baltzer Napp, 20 gr. (sonst die gleichen Abgaben wie Mebeß Seger).

19. Martin Dünow, 1 Viert Pfeffer, 12 gr. Geldzins, 2 Sch. Roggen, 3 Sch. Gerste, 6 Sch. Hafer, 1 Rauchhuhn, 4 Pachthühner, Schweine und andere Zehnten.

20. Joachim Wesendorf der Jüngere, 16 gr. 8 Pf. Geldzins (sonst - außer den Pachthühnern und dem Pfeffer - dasselbe wie Dünow.

21. Peter Freymuth, 12 gr. 8 Pf. Geldzins (sonst das gleiche wie Wesendorf der Jüngere).

22. Drebes Georgenn, 12 gr. Geldzins (sonst das gleiche wie Wesendorf der Jüngere).

Vorgesetzte Leute geben auch 2 Wispel Weidehafer.


In Lichterfelde Kossäten:

1. Donat Bulle, hat einen Kossätenhof, gibt jährlich davon 8 gr. 2 Pf. Geldpflege, je 1 Rauch- und Pachthuhn, den Zehnt und tut die Dienste.

2. Hans Freymuth, hat einen Kossätenhof, gibt jährlich davon 10 gr. 10 Pf.Geldzins, 1 Rauchhuhn, den Zehnt und tut die Dienste.

3. Drebes Trebbien, hat einen Kossätenhof, gibt jährlich davon 8 gr. 10 Pf.Geldpflege (sonst genau wie Bulle).

4. Thomas Bingernn, hat einen Kossätenhof und gibt jährlich 4 gr. 10 Pf. Geldpflege (sonst genau wie Freymuth).

5. Joachim Heuckendorf, hat einen Kossätenhof, gibt jährlich (dasselbe wie Bingernn und dazu) 4 Pachthühner.

6. Isaac Krüger, hat einen Kossätenhof, gibt jährlich davon 4 gr. Geldpflege (sonst dasselbe wie Freymuth).

7. Martin Wolter, hat einen Kossätenhof, gibt jährlich davon 6 gr. Geldpflege, 1 Rauch- 2 Pachthühner, den Zehnten und tut die Dienste.

8. Burckhard Niette, hat einen Kossätenhof und gibt jährlich davon 4 gr. 2 Pf. Geldpflege (sonst dasselbe wie Krüger).

9. Andreas Böcker, hat einen Kossätenhof, gibt jährlich davon 2gr. 2 Pf.

10. Gors Wegener, gibt von seinem Kossätenhof (dieselben Abgaben wie Böcker, jedoch nur ein Pachthuhn).

11. Cerstenn Wiese, gibt von seinem Kossätenhof jährlich 9 gr.2 Pf. Geldpflege, 1 Rauchhuhn, den Zehnt und tut die Dienste.

12 Joachim Niemann, gibt von seinem Kossätenhofe jährlich 7 gr. 10 Pf. (sonst wie Böcker)

13.Claus Trebbien, gibt von seinem Kossätenhof jährlich 13 gr. 10 Pf.(sonst wie Böcker).

14. Nestann Henningk (Abgaben wie Wegener) jedoch 3 Pachthühner.

15. Joachim Trebbien, (dieselben Abgaben).

16. Thies Bahne, hat einen Kossätenhof, gibt jährlich davon Pflege, Rauchhuhn und Zehnt reichet er dem Pfarrer, muß aber dafür dienen den Junkern.

17. Hans Koppen, gibt jährlich 6 gr. 2 Pf.Zins, 1 Huhn, Zehnt und Dienst.

18. Mertenn Otto, 4 gr. 10 Pf.Zins, 1 Huhn, Zehnt und Dienst.

19.Thomas Muhme, 10 " 2 " " 1 " " " "

20 Michael Liebrecht, 4 gr. 10 Pf. Zins, 1 Huhn, Zehnt und Dienst.

21. Hans Burckaw 8 " 10 " " 1 " " " "

22. Drebes Trebbien, 4 " 10 " " 1 " " " "

23. Martin Gaube, 2 " 2 " " 1 Rauch-2 Pachthühner, Zehnt und Dienst

24. Isaac Krüger, 7 " 2 " " 1 Rauchhuhn, Zehnt und Dienst

25. Claus Dörker, 8 " 2 " " 1 " 4 Pachthühner, Zehnt und Dienst.

26. Mertenn Arendt, 4 " 2 " " 1 " 5 " Zehnt und Dienst.

27. Gorß Militz, 2 " 2 " " 1 " 4 " Zehnt und Dienst

28. Cersten Müller, 7 " 10 " " 1 " 2 " " " "

29. Zachar. Leineweber 8 " 2 " " 1 Rauchhuhn " " "

30. Clemen Werker, 2 " 2 " " 1 Rauchhuhn, 2 Pachthühner, Zehnt und Dienst

31. Thebes Dreßkow, 2 " 2 " " 2 Rauchhühner, 3 gr. für die Kabel
beim Blumenspring

32. Hans Ziegeler, 9 " 5 " " 1 Rauchhuhn, 4 Pachthühner, 1
vom Windmüller

33. Jacob Wegener, 12 " Zins, 1 Rauchhun, 1 Gans, Zehnt.
Item den Zehnt in der Hirtenstelle alle Jahr.

Summa- Summarum zu Lichterfelde:

22 Hüfner
33 Kossäten
33 Thlr. 4 gr. 5 Pf. Geldpflege
3 W., 2 Sch. Roggen
4 " 15 " Gerste
9 " Hafer
2 " Weidehafer
1 Schock 47 Hühner
1 Viert Pfeffer
2 Gänse

(Siegel)
Hans George von Ribbeck 104)

Das Erbregister in seiner grundlegenden wenn auch vieleicht etwas trockenen Ausführlichkeit vollständig hier wieder zu geben, war insofern von Wichtigkeit, weil immer wieder auf dasselbe als Quelle hingewiesen wird und weil seine Angaben bei Prozeßstreitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten in der späteren Zeit stets maßgebend waren.

H.G. von Ribbeck hatte den Verkauf des Gutes Lichterfelde wie schon bemerkt, sehr eilig. Bereits am 28. Juni 1614 erklärt Kurfürst Johann Siegismund sein Einverständnis mit dem Verkauf der Herrschaft an Otto von der Groeben zu Kotzeband mit folgendem Konsensbrief 105):

"Von Gottes Gnaden wir Johann Sigismundt, Markgraf zu Brandenburg... bekennen ... nachdem ... Hans George von Ribbeck zu Ginicke p. untertänigst zu erkennen gegeben, weßgestalt er unserem lieben getreuen Otto von der Groeben zu Kotzebandt, Ludewigs sehligem Sohn, das ganze Dorf Lichterfelde mit den Rittersitzen und allem, so darin niet- und nagelfest ist, Ober- und Niedergerichten, Heiden, Niederjagden, Hölzungen, Hufen, Aeckern Wiesen, Gräfereien, Fischereien, Teichen, Teichstätten, Windmühlen, Pächten, Pfarrlehen, Schäfereien und Schäfereiengerechtigkeiten, Hütungen Triften, Geldzinsen, Fleischzehnten und allen anderen Gnaden und Gerechtigkeiten, nichts davon ausgeschlossen, inhalts des versiegelten Erbregisters, auch mit der Winter- und Sommersaat und allermaßen es der Verkäufer der von Ribbeck bisher genutzet und gebrauchet ... vollberechtigt, recht und redlich vor und umb 37ooo Thaler zu 24 gr. gerechnet, zu einem beständigen Erbkauf verkaufet ... consentrieren, ratifizieren, konfirmieren wir solchen Erbkauf ... wollen auch den neuen Käufer ... dabei jederzeit gerechtlich schützen, erhalten und handhaben, getreulich sonder gefehrde ... Urkundlich ... und gegeben zu Cölln an der Sprew am 28. Juni ... 1614."

In das alte Sparrenschloß war nunmehr ein würdiger Nachfolger eingezogen, ein Vertreter kurmärkischen Uradels, dessen Geschlecht über ein volles Jahrhundert im Besitze von Lichterfelde verblieb. Die Familengeschichte derer von der Groeben muß hier nur auf den Lichterfelder Zweig beschränkt bleiben. Bemerkt sei dazu kurz, daß die von der Groeben, wie es scheint, schon im 12. Jahrhundert in der Mark ansässig waren. Ihre Familiensage führt ihre Einwanderung sogar auf das Jahr 900 zurück. Von der Altmark kamen sie nach dem Teltow, dann nach dem Barnim. Die havelländische Linie 106) blühte zusammen mit der Lichterfelder, welch letztere von der Kotzebander Linie in Westhavelland abstammte.

Im Lichterfelder Kirchenbuch findet sich 1617 folgende interessante Eintragung: "Ao 1617 hat, der edle, gestrenge und ehrenfeste Junker Hans von der Groeben auf Weseberg 107) etc. Erbsasse, Gott zu Ehren und zur Vollführung des angefangenen Kirchenbaues 10 Rthlt. geschenket."

Es ist dies das erste Mal, daß wir etwas von einem Kirchenbau vernehmen. Jedenfalls ist in diesem Jahre der zweite, größere Teil der jetzigen Kirche entstanden. Hans von der Groeben war vieleicht bei seinen Verwandten in Lichterfelde auf Besuch als er dieses Geschenk, damals schon eine bedeutende Summe und daher des Aufzeichnens im Kirchenbuch wohl wert, machte.

Die Lichterfelder Kirche zerfällt in zwei deutlich unterschiedene Teile, von denen das einschiffige Langhaus ohne Zweifel das jüngere ist. An das Langhaus mit flacher Decke lehnt sich der älteste Teil, ein Chor mit geradem Schluß an. Die späteren Restaurierungen, den oberen Turmbau und anderes werden wir im Verlaufe unserer Geschichte noch berühren. Hier sei nur im Algemeinen erwähnt, daß die sorgfältige Schichtung der Ringmauern, die aus gehauenen Quaderreihen bestehen, die Annahme rechtfertigt, daß die Kirche wenigstens in ihrem ältesten Teile, in das 13. Jahrhundert zurück geht, während ihr Aussehen allerdings durch die große Reparatur im Jahre 1728, namentlich im Innern, stark verändert wurde. So bildet das alte ehrwürdige Bauwerk, das zugleich den Typus der echten märkischen Dorfkirche zeigt, heute mit seinem festen granitnen Mauerwerk und dem spitzen roten Ziegeldach, umrauscht von uralten Linden und Akazien, den bedeutungsvollen Mittelpunkt, um den sich Schloß, Gutsgebäude, Dorf und Höfe malerisch gruppieren.

In den später erbauten mit Nischen geschmückten quadratischen Turm tritt man durch den Westeingang, dessen Wandung 1,85 Meter mißt, ein. Im Lichten hat der Turm 5,30 Meter 108). An dem linker Hand befindlichen Aufgang zum Glockenstuhl, in dem (die später zu erwähnenden) vier Glocken, welche in Esdur gestimmt sind, hängen, vorbei, geht man durch einen weiteren 2,20 Meter Wandstärke, aufweisenden Durchgang in das Schiff, welches eine Länge von 14,40 Meter hat. Die Chorbrüstung ruht auf acht Pfeilern. Zwischen dem 2. und 3. Pfeiler rechts führt ein zweiter Ausgang nach der Südseite ins Freie. Auf beiden Seiten des Schiffes sehen wir je 4 Rundbogenfenster, welche ehemals nicht ganz schmucklos gewesen zu sein scheinen und noch einige Spuren von Maßwerk zeigen.

Der angeschlossene Chorraum, ohne Zweifel der älteste Teil der Kirche, bildet für sich ein regelmäßiges Viereck, an das links das Splittgerbersche, rechts das von der Groebensche Erbbegräbnis angehängt ist. Der Altarraum springt nach Norden 1,40, nach Süden 1,50 Meter ein; rechts befindet sich der 1,02 Meter breite Amtmannsstuhl (Stuhl des Arrendators), dagegen links der Stuhl von Altenhof für Fischer und Förster, mit gleichen Maßen, sodaß der ganze Altarraum, in dem der Taufstein steht, eine Breite von 4,46 Meter hat. Rechts im Chorraum befindet sich das herrschaftliche Chor mit zwei Bogen nach innen und zwei Fenstern nach der Südseite. Zu ihm gelangt man von der Schloßseite aus durch einen mit einem Vordach überspannten besonderen Eingang durch die östliche Chorwand 109). Mit dem allgemeinen steht das herrschaftliche Chor durch einen besonderen Durchgang in Verbindung.

Die Absis hat, da die Stühle wegfallen, wieder eine Breite von 6,50 Meter, Altar und Kanzel 110), Küsterstuhl links, 3,65 Meter breit, und Predigerstuhl 3,75 Meter breit, sind ebenfalls jüngeren Datums. In die östliche und nördliche Chorwand sind zwei Spitzbogenfenster eingebaut, mit einzelnen Maßwerkspuren. In dem ersten Rundbogenfenster linker Hand über dem Splittgerberschen Erbbegräbnis ist ein farbiges Teilglasfenster eingelassen, welches eine Glasmalerei "Kurfürst Joachim II. das Abendmahl in beiderlei Gestalt durch Bischof Matthias von Jagow empfangend" zeigt.

Die ganze Breite der Kirche beträgt 9,40, die gesamte Länge vom Eingang zum Turm bis zur abschließenden Ostwand des Chors 32,65 Meter. Der Turm mit seinem 1716 aufgesetzten Holzteil und spitzem Ziegeldach ist bis zum Stern 33 Meter hoch.

Inwieweit nun 1617 diese allgemeine Beschreibung des heutigen Baues zutraf, läßt sich nicht mehr feststellen. Sicher ist in genanntem Jahre aber eine bedeutende Veränderung mit der Kirche vor sich gegangen, deren Anlaß vieleicht die Umänderungen geboten, welche der Uebergang von der katholischen zur evangelischen Zeit notwendig machte.

Die vorher angezogene Kirchenbuchnotiz aus dem Jahre 1617 besagt des Weiteren:

"Joachim Runge hat wegen Kersten Koppens Begräbnis, daß er als ein Verächter Gottes und seines Wortes und der heiligen Sakramente, dennoch auf dem Kirchhof (der sich um die Kirche erstreckte) begraben worden, 1 Thaler gegeben."

Man sieht, die strenge Kirchenzucht ließ sich bei Gelegenheit auch erweichen. 1620 stellt der neue Landesherr, Kurfürst George Wilhelm, Otto von der Groeben einen Lehnsbrief aus, 111) der mit dem früheren gleichlautend, nichts Neues bringt. Er bestätigt, daß "unser lieber getreuer Otto von der Groeben, Ludwigs sel. Sohn, von unserem Rat und Oberhauptmann zu Spandow, George von Ribbeck zu Glienicke, das Dorf Lichterfeld mit allen den Pertinenzien, Gnaden und Gerechtigkeiten, maßen es gedachter Hans George von Ribbeck von Christ. Sparrens sel. unmünd. Sohnes Vormund und Arndts Sparren gekauft hat, in einem beständigen Erbkauf hinwieder an sich gebracht und erkaufft" hat. -

Wir treten nun allgemach in die schwere Zeit des 30 jährigen Krieges ein, welcher in den ersten Jahren Lichterfelde zwar verschonte, dafür aber später um so härter traf. "Anno 1627, so überliefert das Kirchenrechnungsbuch, hat das Kirchenkorn wegen des vielfältigen Durchmarsches kriegerischen Völker nicht können in acht genommen werden. Da auch das Korn im Feld in Mandeln gestanden, ist es alles von den Kriegsleuten, welche eine Nacht darin gelegen, zunichte gemacht worden, dß das übrige von neuem hat müssen in einen Band gebracht werden." Noch trauriger lauten die Klagen aus den folgenden Jahren. Wir lesen da "Anno 1630. Was an Roggen und Gerste gewonnen, ist von den Soldaten ausgedroschen worden, sind wohl einige Scheffel noch herauskommen, auch wohl in den Gottesspeicher aufgeschüttet, aber gleichwohl von den Königlichen Soldaten weggenommen worden." Es waren teuere Zeiten damals, schreibt der alte Pfarrer in seinen "Notata", denn "Anno 1632 hat die Tonne Bier 4 Reichstaler gegolten; die Untertanen (in Lichterfelde haben im Ganzen nur) 4 Tonnen bekommen, (macht) also 16 Reichstaler."

Die Lasten und Kontributionen mehrten sich jetzt von Jahr zu Jahr, ein Bauernhof nach dem anderen sank in Asche und eine Kossätenstelle nach der anderen wurde durch die Kriegsfackel verwüstet. Im Jahre 1624 besaß Lichterfelde 23 Ritter- und 48 Bauernhufen, welche allesamt noch in Kultur waren. Gezählt wurden 24 Bauern, 31 Kossäten und 19 andere Personen 112) insgesamt waren, einschließlich Familien, Dorf und Rittergut damals mit 397 Personen bevölkert. Zehn Jahre später sah es überaus traurig aus. Lassen wir zunächst das Protokoll sprechen, welches uns darüber aufbewahrt ist. 113) Im Herbste des Jahres 1634 wurde nämlich der kurfürstliche Geheimsekretär H. Langen beauftragt, eine Reise durch den Kreis Oberbarnim zu machen, um ein Protokoll über die Kontributionen, welche der Kreis in den letzten vier Jahren zu leisten hatte, aufzunehmen. Die Reise Langens durch den Kreis, dessen Kommissar damals Joachim von Plato war, begann am 19 September 1634 zu Biesenthal. Am 23. begab er sich nach Eberswalde und verhörte hier die Vertreter von 16 Ortschaften, darunter auch Otto von der Groeben für Lichterfelde.

Die Zusammenfassung des Protokolls, welches nachstehend vollständig (mit danebengestellten Erläuterungen) folgt, besagt: Lichterfelde hat 23 Ritter- und 48 Bauerhufen, wovon 25 Bauerhufen jetzt wüst sind; an Kontributionen waren zu leisten in den gedachten vier Jahren 585 Thaler 7 Groschen an Geld, 4 Wispel 14 Scheffel 8 Metzen Roggen, 17 Scheffel Gerste in Natura. Doch lassen wir das Protokoll selbst sprechen:

Neustadt-Eberswalde, den 24. September erschiehnen

16. Lichterfeldt
Otten von der Groeben zustendig, hatt 23 Ritter- 37 Bauerhufen und 31 Cossatenhöfe. Bauerhufen seindt jetzt 11 Cossatenhöfe 14 wüste.

Vor Sr. Churf. Durchl. Veste Spandow. Der Junker anstatt 23 Schff. R. Valentin Tielen den 3. Nov. 1. O. 23 Thlr. Die Unterthanen nichts.

Erläuterungen: -
Diese Abgabe war die sogenannte Getreideabgabe für die Truppen, welche die Festung Spandau verteidigten. Der Junker, nämlich Otto von der Groeben, konnte den Roggen in Natura nicht liefern, da die "Soldateska", welche Lichterfelde brandschatzte, bereits alles weggenommen hatte. Er schickt deshalb den entsprechenden Geldbetrag, den der Schulze überbringt. Die Untertanen d.h. die Lichterfelder Bauern und Kossäten konnten nichts beisteuern, da sie selbst von dem Notwendigsten entblößt waren.

Zu Sr. Churf. Durchl. und dero Soldat. behuf. Der Einnehmer der Landschafft zu Berlin: Der Junker an einer von Sr. Churf. Durchl. bewilligten Steuer am 31. Januar 1631 l. O. 17 thlr. 6 gr. (NB. Der von der Groeben berichtet, diese Contribution hette allein von den Ritterhufen gegeben werden sollen. Es würde dieselbe auch woll sehr wenig eingebracht haben).

- Die hier genannte Steuer war eine vom Kurfürsten ausgeschriebene allgemeine Landsteuer, und zwar, da sie, wie von der Groeben aussagte, nur von den Ritterhufen gegeben wurde, so ist sie als eine besondere Auflage für die sogenannte Hufenschoßkasse anzusehen. Sie wurde von der Landschaft zu Berlin vereinnahmt. 114)

Bastian Becker der Landreuter 115) empfangen: Der Juncker zum Collegialtag von 23 Hufen a 3 gr. den 20. Maii 1630 l. O. 2 thlr.21 gr.
Die Gemeyne nichts.

- Die Steuer für den Kollegialtag war eine besonders erhobene Abgabe zur Besteitung der Kosten für die Reise nach dem Kurfürstentag in Regensburg. - Kaiser Ferdinand II. hatte es schon seit 1623 nicht mehr für nötig befunden, Reichstage abzuhalten, sondern er behandelte die Reichssachen durch sogenannte Kurfürstentage, zu denen er meist nur diejenigen Fürsten einlud, die ihm ergeben waren. Zu dem Tag in Regensburg im Jahre 1630 schickte der Kurfürst Georg Wilhelm eine Gesandtschaft, bestehend aus Siegmund von Goetzen, Johann Georg von Ribbeck (einem Bruder des Vorbesitzers von Lichterfelde), Conrad Bertram von Pful und Adam Nestler. Er selbst entschuldigte sich damit, daß er bei der andauernden Aussaugung seines Landes die Reise nicht bestreiten könne. Die nebenstehende Kollegialabgabe war nun die einmalige Umlage zur Bestreitung der Reisekosten der Gesandtschaft. Auf diesem Tage wurde, wie hier nebenbei bemerkt sei, Wallenstein der Abschied gegeben und die Gemahlin des Kaisers zur Kaiserin gekrönt.

Der Juncker zum ersten Termin der Reisekosten und Unterhaltung der Churf. Soldaten in Berlin den 18. Februar ao. 1631 l. O. 5 Thlr. 18 gr. Die Gemeyne auch den 7. Termin abgestattet wie der Landreuter berichtet.
Der Juncker zu einer in ao. 1627 des Herrn Stadthalters Marggraf Sigismund Fürstl. Gnaden von der Ruppinischen und Mittelmarck. Landschaft bewilligten Steuer, so ebenmessig allein von den Ritterhufen gegeben worden, von 23 a 1 Thlr., den 5. Dec. 1632 l. O. 23 thlr..

Georg Thiede Einnehmer empfangen:
Zu den bewilligten 60000 und 70000 thlr. in ao. 1631 und 32. Vom Juncker auf den 1. Monat von 23 Hufen a 18 gr. den 13. Dec. 1631 l. O. 17 Thlr. 6 gr. auf den 2. und 3. Monat von 23 Hufen a 2o gr. je 19 thlr. 4 gr. ; auf den 4. 5. und 6. Monat von 23 Ritterhufen jeden Monat 20 gr. , den 2. Aprilis ao. 1632 i.O. : 57 thlr. 12 gr. Von der Gemeyne auf den 1. 2. und 3. Monat den 12. Dec. 1631 l. O. : 60 thlr. 17 gr. ; auf den 4. 5. und 6. Monat von 24 1/2 Hufen den 11. Febr. 1632 l. O. : 39 thlr. 5 gr. Ein cossäte Thes Hartmann auf den 1. bis 5. Monat 2 thlr. 16 gr. Der Schmidt (Dorfschmied) auf den 1. bis 6. Monat 1 thlr 12 gr. , den 22. Julii 1633 laut G. Thieden Quittung.

- Für das 1631 waren zwei sechsmonatliche Kontributionen ausgeschrieben und zwar zu 60000 und 70000 Thlr. Zur Bezahlung der ersteren gab die Ritterhufe 18 gr. , die Bauernhuf 12 gr. und der Schmied 6 gr. - Der Kossät T. Hartmann, der besonders genannt wird, war merkwürdigerweise neben dem Gutsherrn der bedeutendste Grundbesitzer im Orte, er besaß nach seinem Beitrag berechnet 5 1/3 Hufen (=320 Morgen Land), während der Dorfschmied nur 3 Hufen besaß. Das kam daher, weil die Wirtschaften fast durchweg verwüstet lagen, nur diejenige Hartmanns scheint sich durch den ersten Ansturm hindurchgerettet zu haben, sodaß er noch zahlungsfähig war.

Auf die 40000 thlr. monatlich in ao. 1632 entrichtet: Der Junker auf den 1. 2. und 3. Monat, jeden Monat 9 thlr. 14 gr. von 23 Hufen a 10 gr. Georg Thieden den 15. Maii 1633 l.O. : 28 thlr. 18 gr. Die Gemeyne auf den 1. 2. und 3. Monat von 26 Hufen a 7 gr., den 24. Oct. 1632 l. O. : 32 thlr. 18 gr. Der Schmidt auf den 1. 2. und 3. Monat


- Für 1632 war eine dreimonatliche Kontribution von 40000 Thlr. monatlich ausgeschrieben, und zwar für die Ritterhufe 10 gr. , für die Bauernhufe 7 gr. und für den wohnenden im Gegensatz zum Laufschmied 6 gr. Eine neue Bestätigung, daß Lichterfelde einen Ortsschmied besaß. Der Schmied hieß, wie eine spätere Kirchenbuchnotiz ausweist, Hans Döbbert.

Auf die 200000 thlr. in ao. 1633.
Der Juncker zum 1. Termin der 73239 thlr. von 23 Hufen a 20 gr.: 19 thlr. 4 gr. Item zu der "dragoner Werbung" den 15. Mai 1633 l.O.: 1 thlr. 22 gr. Restet den 2. und 3. Termin. Die Gemeyne zum 1. Termin von 22 Hufen a 12 gr. dem Hirtten und Schmied 11 thlr. 18 gr. Von 3 Hufen nachgebracht den 1653 l. O. : 1 thlr. 12 gr. Zu der Dragoner Werbung den 20. April 1633 l. O.: 1 thlr. 1 gr. Auf den 2. und 3. Termin jeder von 26 Hufen a 6 gr. und Schmied, den 22 Julii 1633 l. O.: 13 thlr. 18 gr.

- Die Kontribution von 200000 Thalern vom Jahre 1633 war diejenige Steuer, welche am 7. März zu Bernau "gewilliget und also bald aufgeschriben" und in drei Terminen eingezogen wurde. Im ersten Termin waren 73239 Thlr. zu bezahlen, wozu Lichterfelde sein Teil beitrug. Während nun die Dorfinsassen auch den 2. und 3. Termin bezahlten, blieb der Junker seinen Anteil schuldig.
Die zweite Abgabe, Beitrag zu den Kosten der Dragoneranwerbung für kurfürstliche Dienste kennzeichnet sich als eine Militärabgabe, der nunnoch eine ganze Reihe folgten.

Der Juncker uf Rittmeister Teßmers Compagnie gen Neustadt, Melch. Wulfen von Löben Lieut. den 28. April 1632 i. O. 1 Wsp. (Getreide)
Rittmeister Leschebrandten gen Writzen von 23 Ritterhufen und 39 Bauerhufen Ihr Contrib. laut Melch. Luthers Quartiermeisters Quittung den 24. Martii gegeben, setzet aber nicht wie viel.

- Rittmeister Teßmar gehörte zum Kurbrandenburg. "Regiment zu Pferde" des Obersten Konrad von Burgsdorf (Alt Burgsdorf), in dem auch von Löben als Leutnant diente. Das Regiment gehörte zu jenen 800 Mann, welche die erste stehende Kavallerie Brandenburg-Preußens bildeten, worin auch die nebenstehend genannten Rittmeister Bernd und Henning von Arnim und Löschebrand je eine Schwadron von 200 Mann kommandierten. Die Kontributionen mußten nach Eberswalde bezw. Wriezen gesandt werden, woselbst der Sammelpunkt der Regimenter war.

Der Juncker zu Unterhalt des Obersten Volckmanns von 23 Ritterhufen a 5 gr., Georg Thieden den 6. Oct. 1633 l. O.: 4 Thlr. 19 gr. Die Gemeyne nichts.

- Das kurbrandenburgische "Regiment zu Fuß" des Obersten Volkmann wurde in Bernau rekrutiert und hatte seinen Standort in Berlin, zu dessen Unterhaltung nebenstehende Abgabe als Beitrag anzusehen ist.

Der Juncker uf Rittmeister Bernt v. Arnimb Compagnie den 27. Martii 1632 laut Andr. Kahloven Quittung: 3 Thlr. 20gr. Die Gemeyne nichts. Der Juncker und die Gemeyne uf Rittmeister Henning von Arnimbs Compagnie, Georg Thieden den 24. April 1632 l.O.: 7 Thlr. 12 gr.

Uf. Herzog Franz Carls Fürstl. Gnaden Regiment. Der Juncker zu Unterhalt der 3 Compagnien in 7 Wochen, jede 9 Thr. 14 gr. von 23. Ritterhufen a 10 gr. G. Thieden l. 3 O. 67 Thlr. 2 gr. Die Gemeyne ufs Regiment laut G. Thieden 2 Quittungen 3 thlr., 17 Schff. G. Auf die 3 Compagnien in 7 Wochen laut G. Thieden unterschiedl. Quittungen 62 thlr. 2 gr.

- 7 Wochen, vom 9. Februar bis 7. April 1634, verweilten 3 Kompagnien des kurbrandenburg. "Regiments zu Pferde" des Herzogs Franz Carl zu Lauenburg in Eberswalde, zu deren Unterhalt Lichterfelde die nebenstehende Kontribution zu leisten hatte.

Ufs Jung Burgstorf. Regiment. Der Juncker noch nichts. Die Gemeyne nichts.

- Gemeint ist das "Regiment zu Roß" des Obersten Georg Ehrenreich von Burgsdorf (Jung Burgsdorf), welches erst 1000, später 1200 Mann stark war. Der Gutsherr war diese Auflage schuldig geblieben und die Dorfgemeinde hatte nichts beizusteuern

Königlich Schwedische Armee.
Der Juncker nichts, die Gemeyne desgl., ohne was auf die Durchzüge gegangen.

Sonsten hatt entrichtet: der Juncker, wegen eines Lehenpferdes uf 3 Monat voraus vom Guth Lichterfeldt dem Oberst Conrad v. Burgstorf den 1. Febr. 1631 l.O.: 15 thlr.

- Laut der Musterrolle der Mittelmärkischen Ritterdienste vom Jahre 1626 hatte O. v.d. Groeben zu jeder Heerfahrt 1 Lehnspferd zu stellen. Konnte ein Lehnspferd nicht gestellt werden, so mußten die Unterhaltungskosten für ein solches (wie hier geschehen) gezahlt werden.

Wegen des 1/2 Schff. R. von der Hufe Georg Thieden in ao. 1632, der 2 Schff. R. Torquatischen Rests undt der Freuleinsteuer geben die vom Adel auch nicht. Sonsten hatte er dem Creysse zu den Marschen ein Vorschuß von 15 Wsp. 16 Schff. G. und und 66 Hammeln uf der Commissarien angesinnen vor und nach gerhan. Die Gemeyne: Georg Thieden von 28 1/2 Hufen a 1/2 Schff. den 7. Decembris 1632 l.O.: 14 Schff. 8 M. R., Freuleinsteuer resten sie noch. Wegen des Torq. Regiments, so in Abwesen des Landreuters Georg Stegemann, den 27. Junii 1633 empf. l.O.: 2 Wsp., 23 Schff. R.

- Das Torquatische Regiment, (Regiment der Torquato Conti im Volksmund "Quaderkonter" genannt) war ein kaiserliches und hat längere Zeit in der Mark gelegen.
Die sogenannte "Fräuleinsteuer" war die Ausstattungssteuer für die Prinzessinen, die jedesmal erhoben wurde, wenn eine landesherrliche Prinzessin sich verheiratete und demgemäß eine Ausstattung haben mußte, die ihr die Landstände in jedem einzelnen Falle bewilligten.

29 thlr. kommen Ihnen der Soldat unterm Landvolck zu stehen und werde noch gefordert 12 1/2 thlr.

- Diese nicht unbeträchtliche Geldabgabe diente, "um den Soldaten unterm Landvolk" zu werben, auszurüsten und zu besolden. Damit kaufte man sich gewissermaßen los von der Verpflichtung , selbst Soldaten stellen zu müssen.

Item 3 gr. Schanzengelt gen Berlin dies Jahr gegeben. NB. Die Keyssl. Steuer hatte er nebst seinem Unterthanen auch richtig abgetragen.

- Schanzengeld = Beitrag für die Unterhaltung der Berliner Festungswerke.


Im Jahre 1634 erhielt Lichterfelde auch einen neuen Pfarrer, da der bisherige, Andreas Reinecke, zum Diakonat Eberswalde berufen wurde. "Ao. 1634, berichten die mehrfach angeführten Notata, ist zum Pfarrer wieder vozieret worden, Petrus Rückenius, ein Sachse; ist zu Stendal in der alten Mark ordiniert worden von M. Johannes Stralius, dasigem Superintendenten, wozu ihm von der Kirche, welches billig die Gemeinde hätte tun sollen, 8 Rthlr., Steinfurth (als Filialdorf) aber 4 Rthlr. gegeben. Die Introduktion und Investitur hat getan der Inspektor Johann Baltzar (aus Eberswalde). Dieses (also da was die Kirche für die Gemeinde ausgelegt hatte) hat der hochedle Junker Otto von der Groeben der Kirche wiedergegeben. Derselbe (Otto von der Groeben) hat (damals) die Kirchenrechnung im Beisein des damaligen Amtsschreibers Joachim Schröder (aus Liebenwalde) abgenommen; und da wegen unsicherer Zeiten auf Anraten des von der Groeben der silberne Kelch und die silberne Kanne in die Kirche zu Neustadt-Eberswalde gebracht worden, so ist jedoch beides benannte und was mehr an Kirchensachen dabei gewesen von den sächsischen und kaiserlichen räuberischen Soldaten weggenommen worden." 116)

Wenn hier von den Räubereien der Kaiserlichen berichtet wird, so ist es doppelt betrüblich zu hören, daß ein geborener Lichterfelder, der damals in kaiserlichen Diensten stehende Oberst, nachmalige Feldmarschall Otto Christof von Sparr, diese Mordbrennerbanden sogar kommandierte. Gerade das Unglücksjahr 1637, welches einen großen Teil unseres Oberbarnimer Kreises mit schweren Kriegsunruhen überzog, stellt diesen Lichterfelder Sparr in ein sehr schlechtes Licht. Obwohl Brandenburger, so erzählt Schwartz 117) erlaubte sich Sparr die schlimmsten Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten, sogar gegen den Kurfürsten, seinen Lehnsherrn.Eine Stadt nach der andern, so beschwerte sich der Kurfürst im Februar 1638 beim Kaiser, habe Sparr geplündert, die Leute nicht anders als feindlich traktieret und alles von Grund aus ruinieret, ja sogar die Brandenburgischen Truppen in ihren Quartieren überfallen und ausgeraubr.

Dem Oberst Sparr ebenbürtig war sein Vorgesetzter, der kaiserliche General Gallas 118), von dessen Heldentaten die Lichterfelder Aufzeichnungen berichten: "Anno 1637 und 38 ist zwar Getreide gesät, aber nicht eingeerntet worden, sondern von den kaiserlichen und sächsischen Soldaten, da der General Gallas bei Neustadt-Eberswalde vier Wochen gelegen, alles auf dem Felde verheeret und verzehret worden; auch wegen Wegnehmung der Pferde und Ochsen, item Wegsterbung der Leute nichts mehr hat können gesäet werden."

Weiter wird uns dann erzählt; "Nachdem der vorige Pfarrer Petrus Rückenius nach Ragow voziret worden, so hat der hochedle Junker Otto von der Groeben, Jekobum Noebeling aus Wriezen im September 1938 zum Pfarrer wieder voziret. Doch ist von 1638 - 44 und also 6 Jahre lang Lichterfelde ohne Prediger gewesen, den Pastor Rückenig (Rücken) hat sich wegen Unsicherheit und gänzlicher Landesverwüstung ins Exilium begeben, bis er nach Ragow voziret worden. Der Patron (O.v.d. Groeben) aber hat durch die wenigen Einwohner des Dorfes das Pfarrhaus in etwas repariren und unter das Dach bringen lassen (es war also auch im Kriege zerstört worden); hat auch zu des Pfarrers Nöbeling besserem Unterhalt durch die wenigen Kirchkinder neun Scheffel Roggen in die Erde bringen lassen, welches Korn, da die Leute zu der Zeit nur wenig Anspannung gehabt, nur auf einer Fahre gesäet worden und damit das liebe Korn künftig im Trockenen wohl verwahret werden möge, hat der Herr Patron zugleich eine Pfarrscheune aufrichten und bauen lassen, weil die alte ganz verfallen war. An Kirchenzierrat ist damals nichts vorhanden gewesen als drei Leuchter. Es hat aber die hochedle, ehrenreiche und tugendsame Frau Maria von Rochow, Herrn Ottos von der Groeben vielgeliebte Ehewirtin, den Altar, Gott zu Ehren, mit einem ganz neuen großen Lacken und noch zwei anderen Tüchern wiederum bekleiden und zieren lassen. Und weil auch alles, sogar der Saiger am Turm (also die Turmuhr) verdorben gewesen, so hat der Herr Patron aus Liebe zu Gott und seinem Hause 10 Rthlr. geschenket." Diese Schenkung hat die Gutsherrschaft 1651 durch die Stiftung neuer Abendmahlsgerätschaften, die alten waren , wie erzählt, geraubt worden - vervollständigt. Die Kirche erhielt einen silbervergoldeten Kelch, Patene und Loeffel, welche noch heute vorhanden sind. Der prächtige, mittelalterliche Kelch ist eine schöne getriebene Arbeit, welche mit sechs Engelsköpfen und den Wappen derer von der Groeben und von Rachow verziert ist. Die Inschriften lauten: O.v.d. Groeben 1651, M.v. Rachow 1651.

Diese Geräte wurden bis vor einigen Jahren von den Kirchenvorstehern aufbewahrt. Der Kelch zeigt auf dem äußeren Boden Merkmale der Bearbeitung mit einem Messer. Dieselben rühren von folgender Sitte her: Wenn jemand schwer krank war, wurde zu den Kirchenvorstehern geschickt. Diese schabten etwas Metall von dem Kelch ab und wurde siches in Wasser geschüttet, welche "göttliche Medizin" dann der Kranke trank. Sie soll oftmals geholfen haben! -

Den schrecklichen Zustand unseres Kreises schildert ein Gesamtschreiben der Ritterschaft des Oberbarnimschen Kreises vom 31. März 1641 an den Kurfürsten 119), durch welches der Adel um Kontributionsbefreiung für das Land bittet, denn es habe kein Kreis so sehr unter den Kriegsunruhen gelitten, als gerade der Bezirk Oberbarnim. 1626 sei Graf Mansfeld mit seiner Armee durchgezogen, 1627 habe der Krieg mit dem Könige von Dänemark angefangen, wodurch gerade dieser Kreis "mit Kontributionen sehr beschweret worden, dahingegen andere Kreise in guter Ruhe und Sicherheit gelassen, wir nichtsdestoweniger unsere Kontribution den anderen gleich zu tragen hatten". 1637 sei dann der schedische General Baner mit der ganzen Armee durch den Kreis gezogen, darnach sei General Gallas mit der Kaiserlichen Armee gefolgt und habe "über fünf Wochen im Kreise logieret". Dieser habe "über 40 Dörfer eingeäschert und verödet, daß sich die Leute und welche vom Adel in den Gebrüchers (Sümpfen) und anderswo kümmerlich aufhalten müssen." Die Leute haben sich "in den Hölzern und Gebrüchern versteckt und Hungers halber sterben müssen, diejenigen so den Soldaten in die Hände kommen, seind grausamerweise gemartert und gepeinigt, auch die meisten gar getötet worden."

Doch kehren wir wieder zu den Kriegsunruhen selbs zurück. Nach den Kaiserlichen kommen die Schweden ins Land; sie hausten im Großen und Ganzen nicht besser als ihre Vorgänger. Auch Lichterfelde hatte schwer unter ihnen zu leiden, sie hatten es auf die Gutsgebäude abgesehen, da in dem Dorf nicht mehr viel zu holen war. Wenn auch das Schloß selbst den Mordbrennern widerstand, so gingen dafür Scheunen und Stallungen in Rauch auf. 1643 als wieder etwas Ruhe eingetreten war, schreibt Otto von der Groeben an den Großen Kurfürsten, 120) daß "ohngefähr vor fünf Jahren auf meinem Gute zu Lichterfelde, von einem schwedischen Obristen, Dewitz genannt, alle meine Scheunen und Ställe freventlicher- und mutwilligerweise angesteckt und in die Asche geleget worden seind - nun ich denn nunmehro gesonnen, da ferner der liebe Gott Friede und Gesundheit verleiht, wiederum etwas an Scheunen und Stallung richten zu lassen, wozu ich auch zuvor von E. Churf. Durchlaucht großer Heide notdürftiges Bau- und Lattholz zu holen befugt bin." v. d. Groeben bittet nun den Kurfürsten "weil die Heide etwas sehr weit abgelegen" und er "weder Untertanen noch Vieh mehr habe" zu gestatten, daß er für diesmal das notwendige Holz aus der Biesenthaler Heide bekomme. Der Kurfürst willfahrt seinem Wunsche und weist unterm 18/4.1643 seinen "Mittelmärkischen Holzförster", Jobst Friedrich von Brandt an, dem Lichterfelder Gutsherrn "drei Schock Stücke Bau- und Lattholz vor diesmal auf der Biesenthalschen Heide frei und ohne Entgelt verabfolgen zu lassen."

Für die Jahre 1607 - 42 schweigt das Kirchenbuch vollständig, erst 1647 finden wir wieder eine Eintragung, die auf schwere Kriegszeiten hinweist. Sie besagt "In diesem Jahre (1647) sind drei Kompagnien Reiterei von General Wirtenbergers Regiment hier, in Steinfurth und Heegermühle stille gelegen, welche über hundert Mastschweine getötet, alles Getreide aus der Scheune gedroschen etc. als um Martini." Diese Notiz läßt aber kaum ahnen, welches entsetzliche Kriegsunglück im Jahre 1647 über Lichterfelde herein brach. Ein ausführliches Protokoll, welches der Kurfürst selbst eingefordert hatte, und welches das Geheime Staatsarchiv in Berlin 121), aufbewahrt, berichtet der Nachwelt von dem furchtbaren Kriegselend, welches Lichterfelde damals über sich ergehen lassen mußte. Da das Protokoll nicht nur lokalgeschichtliches sondern allgemeine kulturhistorische Bedeutung beanspruchen kann, so sei es hier vollständig mitgeteilt. Das Gesamtschriftstück trägt den Haupttitel:

Liquidatio
des Oberbarnimschen Kreises was bei durchmarschierender Armee des Hern General Schwed. Reichszeugmeisters Wirtenbergers an Schaden geschehen und (was) sonsten geschehen.

Es ging beim Kurfürsten am 21. Februar 1648 ein und meldet unter Lichterfelde:
238 Thaler 8 Groschen, an 19 Wispel 20 Scheffel Roggen und Gerste, der von der Groeben.
169 Thaler 18 Groschen an allerhand erlittenem Schaden.
96 " - " " vorgeschossenem Proviant
78 " 12 " " 2 Wispel Korn, 2 Pferde und anderem Ruin, der
Pfarrer
568 " 1 " die Gemeinde und Nachbarn daselbst, alles Vieh,
Vorräte und anderen Schaden.
_______________________
1150 Thaler 15 Groschen Summa 122)

Das Protokoll geht nach dieser Berechnung zur Namhaftmachung des Einzelschadens über wie folgt:

Liquidatio
was der von der Groeben zu Lichterfelde nebst seinen Untertanen bei der Wirtenbergischen Einquartierung und 3 tägigem Stillager vor Schaden erlitten, wie solches ein jeder auf sein Gewissen genommen und mit einem Eide erhalten wird.

Dem Junker (O.v.d. Groeben) seind auf die Meierei eine ganze Scheune mit Korn ausgedroschen worden, daß auch noch nicht eine Garbe darinnen geblieben, als 11 Wispel Mandel-Gerste, die Mandel hätte gerne nun dadrum zur Hälfte 7 W. gegeben: Facit 19 W. 4 Scheffel, den W. zu 10 Thaler tut 191 Thlr. 6 gr.

In der Scheune auf des Voigts Hof ist auch Roggen ausgedroschen, mehr denn 4 W. Mandel-Roggen, da die Mandel 1 Sch. gegeben hätte: Facit 40 Thlr.

Als reines Korn (hat der Junker) vom Hofe geben müssen 16 Sch. tun den Sch. 10 gr. : 6 Thlr. 36 gr.

Den Offiziers an Wein heruntergeschicket 1 Tonne: 6 Thlr.

Der Salvaguardi 123), daß sie bei Nacht mit Gewalt durch die Mauern gebrochen, ein großes Loch darinnen gerissen; im Stalle darinnen die Knechte gelegen, die Wand aufgeschlagen; dem Junker 3 Sättel samt der Zäumung und Halfter genommen: 15 Thlr.

Dem Leutnant, so auf Salvaguardi gelegen, nebst seinen bei sich habenden Reuter 2 paar Pistolen genommen, welche der Junker mit einen paar guten niederländischen Pistolen, dem Reuter aber mit 6 Thlr. wird gut machen müssen: 18 Thlr.

Was an Gehegen, Zäunen und Torwegen verbrannt, weil es um den Weinberg, allen Gärten, den Meier- und Schäferei-Häusern habe eichene Planken und kaum 3 Wochen vorher neu gemachte Torwege gewesen, wolle mans gerne, , wenn es möglich, mit 100 Thlrn. redimieren, damit es aber keinem zuviel dünke, hat der Junker nur angesetzet: 75 Thlr.

Aus der Scheune haben sie die Tore und Latten gerissen, die Riegel und Bänder durchgehauen, damit sie durchgehen und Pferde durchführen können, die Bohlen herausgeworfen und verbrannt, wie auch das Meierhaus dermaßen zugerichtet, wo ihm nicht in Kürze geholfen wird, es ganz und gar übern Haufen fallen muß; der Schaden ist nicht zu estimieren, setzen (ihn) deshalb auf: 50 Thlr.

Ein paar beschlagene Räder von der Karrete 124) gezogen und mitgenommen: 5 Thlr.

Weil die Reuter und Knechte, so mit den Pferden in den Ställen und Scheunen gehalten und mit der Strohfackel sind gefährlich umgegangen, ist auf Begehren der Offiziere an Lichte gegeben worden 6 Pfund seind unter die Compagnie ausgeteilet worden, welche aber auch nicht lange gereichet: 18 gr.

Was sonsten an Hühnern, Gänsen und Schafe auf dem Hofe geschlachtet, an Bier und Wein herausgegeben worden, da denn alle Tage die meisten Rittmeister, Leunants und Cornets dabei gewesen und viel aufgegangen, will davor der von der Groeben nichts rechnen.
Laut Quittung an Proviant vorgeschossen: 96 Thlr.

Im Dorfe ist von etlichen Reitern und Jungens fast eine Stunde vorher, ehe die Reiter ankamen, fast alles ausgeplündert worden, haben alles Brot, Viktualien und was sie in den Häusern gefunden, weggenommen; Hühner, Schweine, Gänse totgeschlagen, Türen und Kasten entzwei geschlagen, die Leute dermaßen geprügelt, daß sie alle (haben) entlaufen müssen.

Dem Pfarrer
Herrn Jacobi Nöbelingen haben sie in der Plünderung 36 Thlr. weggenommen; 2 Pferde kosten ihm 36 Thlr.; den neuen Wagen, Siele und Halskoppel, sein Meßkorn 125) welches in wenig Tagen vorher von den Leuten gebracht und was sonsten ausgedroschen gewesen, insgesamt 2 W.: 20 Thlr.

Es haben bei ihm der Regimentsquartiermeister, die beiden Regiments-Pfarrherren und der Wagenmeister mit ihren Leuten gelegen, welche zu ihrer Fütterung und was sie auf dem Wagen mitgenommen, aus der Scheune gedroschen, zusammen 1 W. 10 Thlr.

Und weil er von seinem Wrietznischen Wein 126) etliche Viertel im Hause gehabt, hat er sie zur Konservirung des übrigen herausgeben müssen. Ein Viertel hätte er für 7 Rthl. verkaufen können: 7 Thlr.

Ohne daß sonsten täglich viele Offiziere beim Regiments-Quartiermeister und den Feldpredigern zu Gaste gekommen und tapfer gesoffen, welches Essen und Trinken der Herr Pfarrer nicht rechnen will; so hat doch das Gesinde vor sich und auf die Wagen geschleppet ein fett Schwein pro 4 Thlr; dazu etliche Hühner und Gänse: 1 Thlr. 12 gr.

Der Krüger
Martin Bitze seind in der Plünderung auch (mit) genommen worden: zwei Pferde kosten ihm 36 Thlr.

Alles was im Hause gewesen, spolyret (geplündert) die Türen zerhauen, ihn jämmerlich geschlagen und ausgezogen. Bei ihm in Haus, Hof und Scheune hat gelegen der Obristleutnant von dem Mohrischen Regiment mit seiner Kompagnie nebst noch einem vom selben Regimente, welche alles Korn, bis auf ungefähr 4 Mandeln Roggen ausgedroschen, das Stroh aber auch überall verderbt und vertreket haben, will man es sofort mit einem Eide bezeugen, dessen auch alle folgenden Liqdanten erinnert, daß er daraus mehr hätte dreschen wollen als 2 W. Roggen u. 3 W. Gerste, tut 50 Thlr.
Diese haben ihm geschlachtet 6 Pölke, so die halbe Mast gehabt: 6 Thlr.

Aus dem Hause sind ihm in der Plünderung und Einquartierung weggekommen 9 große Kessel, darunter 2 Braukessel gewesen: 12 Thlr. 6 Enten, 3 Mandel Hühner, 3 Gänse: 5 Thlr. Item hat er verloren 4 Bretter: 4 Thlr.
3 Holzachsen, 2 Handbeile, Röhren und allerhand Schmiedezeug: 5 Thlr.; neuen Rock und Hut: 4 Thlr.

Die Scheune, damit sie besser zum Korn haben kommen können, haben sie ganz zerschlagen, die Bohlen herausgeworfen, einen von dem Zeugbohrer gefertigten Bohlenzaun weggerissen und verbrannt, die Riegel durchhauen, als daß stündlich zu befürchten, sie werden alle über einen Haufen fallen, kann nicht wieder gebessert werden mit 12 Thlr.

Die Türen, so im Hause zerschlagen, ein grotz Gehege von hohen kienen Planken allenthalben herum verbrannt, ist nicht wieder zu zeugen mit 10 Thlr.
Die Bienen aus 9 Stöcken haben sie um des wenigen Honigs, so darinnen gewesen, verbrannt, das Stück zu 18 gr. tut: 12 Thlr.
Einen neuen Wagen mit großer Latte, Ringläufen und stark verbundenen Rädern: 4 Thlr., die Sielen und Halskoppel: 1 Thlr., ein fett Schwein aus der Mast: 4 Thlr.

Johan Dühnow
hat gelegen die Kompagnie vom Mohrischen Regiment, haben von seinem Korn ausgedroschen und aufgefuttert, wie auch in den Wagen geworfen 1 W. Gerste und 2 W. Roggen: 30 Thlr.
Weil er nicht eine Garbe behalten, auch in der Scheune die Bohlen und Wände aufgeschlagen und verbrannt, sowohl die Zäune um seinen Hof und Garten ganz eingerissen, so er sein lebelang nicht alles wieder anfertigen kann und richtet es auch nicht aus mit 6 Thlrn. 1 fett Schwein, so sie ihm geschlachtet: 3 Thlr. 1 neues Lederwams ausgezogen und 3 Betten weggenommen: 4 Thlr. 12 gr., auch alles Schmiedezeug und die lange Hacke: 2 Thlr. 15 Hühner und 4 Gänse.

Merten Wornib
Bei ihm haben gelegen 2 Kompagnien vom Möllrischen Regiment, haben all sein Korn bis auf 8 Mandeln ausgedroschen und beläuft sich aufs Wenigste auf 3 W. Gerste und 2 W. Roggen, tut 50 Thlr.
Das Gehege verbrannt und was von der Scheune ruiniert worden, richtet er nicht an mit 10 Thlrn.
Aus der Truhe ist ihm an Kleidern und Leinenzeug genommen über die 4 Thlr. 1 Futterlade mit dem Knief, 2 Aexte und Schneidemesser: 3 Thlr. Kessel und Bettziehe (Bettbezüge), item das Wams: 2 Thlr. 1 Pflug und Wagenzeug verbrannt: 3 Thlr.

Erdtmann
haben gelegen 2 Kompagnien vom Mohrischen, haben alles ausgedroschen und in dem nächsten wüsten Hause vertrecket, daß er nicht eine Garbe behalten, gibt an Roggen und Gerste 3 W: 30 Thlr.
An Zeug und Kleiderwerk ist ihm aus der Truhe genommen worden über 3 Thlr.
5 Ferkel, so sie zu Hause gefunden, geschlachtet: 2 Thlr. 1 Schwein aus der Mast genommen: 3 Thlr. Alles Gefäß an Tonnen und Tienen zerschlagen: 2 Thlr. 2 Pflüge mit dem Eisen, der Axt und 2 Beilen: 3 Thlr. 2 Schock Hühner, 8 Gänse, 5 Enten: 3 Thlr.

Simon Koppen
haben gelegen des Majors Leute; 2 Kompagnien haben ihm ausgedroschen über 3 W. an Roggen, Korn und Gerste, hat gar nichts behalten: 30 Thlr. 1 neues Gehege um Hof und Garten verbrannt, die Scheune zerrissen, ist nicht wieder zu erstatten mit 10 Thlr. Das Braugefäß, an Tonnen und Tienen, auch im Hause Türen und Bänke zerschlagen und verbrannt: 3 Thlr. 4 stark beschlagene Räder genommen: 7 Thlr. 12 gr. Item 1 großen Kessel, 3 Balken, 1 Axt: 4 Thlr. 18 gr.

Dreweß Wesendorff
haben gelegen des Majors Leutnant von Olß, 1 Kompagnie haben ihm ausgedroschen und an Korn genommen 4 W. Roggen und Gerste, hat nicht mehr den 3 Mandeln behalten: 40 Thlr.
1 Schwein, 30 Hühner, 5 Gänse, 4 Enten: 4 Thlr; 2 starke Kessel: 2 Thlr; 1/4 Tonne Bier: 20 gr.; 1kl. Bierbodden: 2 Thlr.; 1 neuen Herd: 20 gr.; 1 1/2 Wagen, 1 Futterlade, 1 Lenkhacke, 2 Aexte, 1 Handsäge mitgenommen: 6 Thlr. An Gehege vor den Scheunen verwüstet: 10 Thlr.

Trebbin
hat gelegen 1 Kompagnie; ihm ist alles Korn bis bei 3 1/2 W. ausgedroschen und in den wüsten Häusern vertrecket, als das er nichts behalten: 35 Thlr. Sie haben ihm geschlachtet ein zweijähriges Kalb: 4 Thlr., 10 Hühner und 2 Gänse: 1 Thlr., 2 Ferkel: 16 gr. Haben mitgenommen 1 Axt, 2 Mistgabeln, 1 paar neubeschlagene Räder: 2 Thlr. 18 gr., seinen Rock ausgezogen: 2 Thlr. In der Scheune, auch am Hause, die Wände und Bohlen eingeschlagen, teils Stiele und Riegel ausgehauen, 2 Gehege, Türen
und Tore verbrannt: 10 Thlr.

Peter Krüger
alles ausgedroschen, bei 2 1/2 W. Roggen und Gerste: 25 Thlr., haben ihm mitgenommen 3 Sch. Mehl, 8 Sch. Gerste und 2 Sch. Buchgrütze: 4 Thlr. 14 gr. An Kessel und Haußgerät: 4 Thlr. 1 Axt und Beil: 1 Thlr. 6 gr., 1 Futterlade mit Knief: 1 Thlr. 1 jähriges Schwein, so gemästet, geschlachtet: 1 Thlr., 1 Wagen mit allem Zubehör verbrannt: 3 Thlr.

Dem Küster
aus der Kirche Mantel und Hut: 3 Thlr., 6 Sch. Mehl: 2 Thlr. 12 gr. 2 Ellen flachsene Leinwand und 3 Sch. Flachs: 2 Thlr. 15 gr. , 1 große Waschtiene, 1 Spanbette und 1 Lade zerhauen und verbrannt: 2 Thlr. 12 gr., 1 Axt und Beil und große Schneiderschere 127) mitgenommen: 3 Thlr.

Dem Schäfer
ist ausgedroschen 2 W. Roggen und Gerste, 3 Sch. Erbsen und 4 Sch. Buchweizen: 23 Thlr. 12 gr., 3 große Kessel, 1 Grape 128) 1 Axt, 1 Hürde 129) Lade mit Unterfüßen tut 11 Thlr. 12 gr., 3 Mandel Hühner, 11 Gänse, 5 Enten: 6 Thlr. 6 gr., 2 halbe Achtel Pulver, 1/2 Tonne Käse: 5 Thlr. An Kleider und weißem Zeuge ist ihm genommen: 3 Thlr., 1 Spanbette verbrennet, item das Gehege, so er vorm Jahr verfertigt und kostet 11 Thlr.

Dem Weinmeister
ganz ausgezogen, einen neuen Rock und Hut, auch alle seiner Frauen Kleider 9 Thlr., 2 Kessel und sein Fischerzeug: 5 Thlr.

Caspar Henningen
1 Ochsen, 2 1/2 W. Korn und 1 fett Schwein: 38 Thlr,

Zwei armen Hausweibern
Jeder 1 fett Schwein: 5 Thlr.
Summa waß dieser (Durch-) March denn von der Groeben, dem Pfarrherrn undt Nachbarn gekostet."

Es braucht, wie im Eingang erwähnt, diesem Protokoll nichts zur Erläuterung hinzugefügt zu werden: Lichterfelde war nach Abzug dieser "Räuberhorde" nur noch ein einziger großer Trümmerhaufen. Ob der Kurfürst die hier angeführten Schäden wieder vergütet hat, wissen wir nicht: Das Protokoll scheint nur zu dem Zweck aufgestellt worden zu sein, um zu beweisen, daß Lichterfelde für die nächsten Jahre Steuern nicht mehr entrichten könne, und ihn Freijahre zur Erholung gewährt werden müßten. Auch die Einwohnerzahl war auf ein Minimum zusammengeschmolzen. Von 397 Seelen im Jahre 1624 waren 1652 rund 50 noch vorhanden! Als der Landreiter im Jahre 1652 Lichterfelde wegen der Zählung der Einwohner besuchte, mußte er dem Kurfürsten melden, 130) Lichterfelde hat nur noch 10 Pauern (Bauern, Hüfner, statt 24 im Jahre 1624) - von den 31 Kossäten ist keiner mehr da - dagegen noch 3 Knechte. Das in Berlin eingelieferte Verzeichnis führt alle mit Namen auf und zwar:

Lichterfeld, den 10. Aprilis (1652) befunden:

Der Schultz, Peter Krüger, ist alt..............56 Jahre
Martin Pritz (Bitze, der Krüger - sein Nach
folger war der laut Kirchenbuch am 20.5.1690
verstorbene Krüger und Kirchenvorsteher
Christian Paschen) ist alt......................62 Jahre
Joachim Danow ist alt...........................50 Jahre
Erdmann Schultz ist alt.........................36 Jahre
Martin Wonne ist alt ...........................48 Jahre
Simon Koppe ist alt ............................32 Jahre
Drewes Wesendorf ist alt .......................33 Jahre
Gürgen Wilcke ist alt ..........................30 Jahre
Caspar Henningk ist alt ........................50 Jahre
Mattheß Trebin ist alt .........................61 Jahre

K n e c h t e
Michel Henningk ist alt 22 Jahr
Michel Koppe ist alt 23 Jahr
Christian Pase ist alt 20 Jahr.

Nachdem der heißersehnte Friede im Land wieder eingekehrt war, begann auch Lichterfelde sich nach und nach zu erholen; der Gutsherr selbst tat, was in seinen Kräften stand, sodaß neues Leben im Ort erwachte. Mitten in der Arbeit des neuen Aufbaues starb starb Otto von der Groeben, am 17. August des Jahres 1655; wie das Kirchenbuch meldet, im 75. Jahre seines Alters. Er wurde als erster in dem von ihm errichteten Erbbegräbnisanbau, an der Südseite der Kirche beigesetzt. Noch jetzt erinnert eine, früher in der Kirche, jetzt im Schlosse befindliche Totenfahne an den 1. Groeben auf Lichterfelde. Sein Nachfolger war Hans Ludwig von der Groeben.
Zwei Jahre nach dem Tode des 1. Groeben wurde Lichterfelde abermals von schwerem Kriegsunglück heimgesucht. Diesmal waren es polnische Horden, welche auf einem Einfalle von der Neumark her bis nach Lichterfelde vorgedrungen waren und deren Rauben, Brennen, Sengen und Morden erst die Nachwirkungen der großen Schlacht von Warschau ein Ziel setzten. Das Kirchenbuch berichtet:
"Anno 1657 ist die polnische Armee hier durchgezogen und hat horible gehauset. Das Dorf ist ganz von Einwohnern etliche Tage verlassen worden, die Kirche ist ausgebrochen, auch das Register der Verstorbenen und Getauften (das erste Kirchenbuch) zerstöret worden."

Dazu kamen noch die allgemeinen finanziellen Schwierigkeiten, welche über das ganze Land hereinbrachen. "Anno 1660 ist das Geld abgeschlagen, daß 1 gr. auf einen halben gesetzt worden, so ist am Bestande des vorigen Jahres die Hälfte abgegangen." Die Entwertung des kursierenden Geldes machte sich in Lichterfelde um so mehr fühlbar, als der Wiederaufbau des Dorfes jetzt die doppelt un dreifachen Summen verschlang und das Geld ohnedies knapp war, da alle Häuser, alle Truhen ausgeraubt waren.

Der Gutsherr mußte jetzt besorgt sein, neue Kolonisten im Dorf anzusiedeln und die wüsten Häuser wieder aufzubauen. Zu den neuen Einwanderern scheint auch die Familie Torge, deren Vertreter noch heute das Schulzenamt in Lichterfelde bekleidet, gehört zu haben. Die Familie führte sich alsbald durch ein Geschenk an die Kirche ein. Die Kirchengerätschaften waren noch nicht wieder vollständig beisammen, deswegen übereigneten die Torges eine, noch jetzt vorhandene Messing-Taufschüssel mit folgender Umschrift am Rande:
Joachim Torge, Margreta Bäkers, Martin Torge Anno 1661.

Langsam begann sich Lichterfelde wieder zu bevölkern. 1661 kehrte auch der erste Kossäte zurück, es war Elias Ulrich, welcher längere Zeit der einzige Kossäte blieb, nachdem 1624 deren 31 vorhanden gewesen waren. Elias Ulrich dürfte der älteste Lichterfelder gewesen sein, er starb, wie das Kirchenbuch vermeldet, am 30. November 1702, "im reichgesegneten Alter von 105 Jahren".-

Hans Ludwig von der Groeben war Prälat des Stifts zu Brandenburg, Direktor der Landschaft und wurde am 18. August 1658 Wirkl. Geheimer Rat. Er brachte das Erbjägermeister-Amt der Kurmark Brandenburg von Neuem auf sein Haus. Auf seinem Gute in Lichterfelde war er verhältnismäßig wenig, die meiste Zeit verbrachte dieser Groeben am kurfürstlichen Hofe in Berlin. Dort ist er auch am 6. August 1669 gestorben. Das Kirchenbuch berichtet:
"Anno 1669 ist Hans Ludwig von der Groeben den 6. August an der Wassersucht gestorben und den 10., nämlich am Tage Laurentii, von Berlin aus hierher gebracht und beigesetzt worden. Das Leichenbegängnis ist ihm gehalten worden zu Cölln a.d. Spree in Anwesenheit vieler vornehmer Leute und ist u.a. der Kronprinz selbst der Leiche gefolget. Es ist ihm auch allhier eine Leichenpredigt gehalten worden aus Jakobi 14, wie solcher Text gleichwohl auf sein Begehren auch in Cölln gehalten worden."

Auch an Hans Ludwig erinnert noch eine jetzt im Schlosse zu Lichterfelde aufbewahrte Totenfahne.

Der nunmehrige Gutsherr war Friedrich Otto von der Groeben, kurbrandenburgischer Oberst, Chef eines Regiments zu Fuß, Erbjägermeister der Kurmark Brandenburg, Amtshauptmann der Aemter Zechlin Wittstock, Lindau u.s.w. Er wurde am 16. März 1619 geboren und am 14. Januar 1670 belehnt 131). In dem Lehnsbrief heißt es, "Lichterfelde als mein angestammtes Lehnsgut, samt allen Pertinenzien, besitze ich allein". Das Gut sowie das Dorf hatte sich inzwischen von den schweren Kriegsjahren wiederum erholt. Nach der Hufentabelle vom Jahre 1671 132) wurden in Lichterfelde gezählt: 23 Ritterhufen, 24 Bauern mit 27 Bauernhufen, 31 Kossäten (fünf Jahre vorher war nur ein einziger vorhanden!), 1 Windmüller, 1 Schäfer und
1 Schmied, Namens Peter Militz 133)

Anscheinend durch ein Naturereignis hat das Dorf im Jahre 1675 schwer gelitten. Das Kirchenbuch berichtet naämlich aus diesem Jahre: "Um diese Zeit sind die Scheunen eingefallen, da die Ernte fast alle weggepflogen." Auch die Windmühle verfiel allmählich und wurde 1681 neu gebaut. In diesem Jahre erhielt der damalige kurfürstliche Heidereiter zu Grimnitz, Martin Max Kuße den Auftrage, an F.O.v.d. Groeben, "zur Erbauung seiner verfallenen Windmühle" 30 Stück abgestandener "zopftrockener Eichen" zu liefern gegen Erlegung des üblichen Stammgeldes. Das Stammgeld ist laut noch vorhandener Quittung im Dezember 1682 bezahlt worden, sodaß damals die Mühle wiederum im Gang gebracht wurde.

1688 zog ein neuer Pfarrherr in Lichterfelde ein, worüber wir im Kirchenbuch lesen: "Anno 1687 den 20. November, bin ich, Georgius Ranft, Diaconus der Kirche zu Neustadt Eberswalde ... von dem wohlgeborenen Herrn, Herrn Friedericus Otto von der Groeben ... zu der hiesigen Lichterfelder Pfarre /: weilen der alte Herr Jacobus Noebeling, alters und schwachheitshalber das Predigtamt nicht mehr (hat) bestellen können :/ durch eine rechtmäßige Vokation berufen ... den 12. Januar 1688 habe ich diese Pfarre bezogen ... und habe das Pfarrgebäude in gar schlechtem ehs'e gefunden, weil es überall sehr baufällig ausgesehen und fast aller Schlösser an Kammern und Türen beraubet war und dieses daher, weilen Herren Jacobus Noebeling /: wegen großer Schwachheit und hohen Alters :/ sich zu seiner Tochter Mann nach Neustadt Eberswalde begeben und das Haus unterdessen an einen Tagelöhner oder Hausmann zu bewohnen überlassen hatte." Fischbach 134) berichtet hierzu ergänzend: "George Ranft war erst Rektor (zu Eberswalde), zu welchem Amt er den 31. März 1679 berufen wurde. Er folgte auf den berühmten Wegener, 135) welcher 4 1/2 Jahre vorher nach Frankfurt a. O. gezogen, und also das Rektorat so lange unbesetzt geblieben. Nach der Zeit wurde er , und zwar laut Voikation vom 28. März 1685, Diaconus. Von hier zum Prediger nach Lichterfelde berufen, trat er solches Amt auf Ephiphanius 1688 an und starb daselbst den 30. Oktober 136) 1699."

Aus Anlaß des Regierungswechsels im Jahre 1688 findet sich in der mittelmärkischen Lehnsregistratur 137) folgende Eintragung: "Friedrich Otto von der Groeben hat seine ihm angestammte Lehen als Lichterfelde, Meseberg, Rauschendorf, auch Schönermark und Baumgarten gemutet 138) 8. Juni 1688 und das Erbjägermeisteramt in der Kurmark Brandenburg den 11. Juni 1688; den 14. Juni zur Pflicht geschworen (d.h. den Lehnseid geleistet) und ist den 3. September belehnt worden. An Lehnsgeldern hat er gegeben: wegen Lichterfelde 20 Thlr. ... Erbjägermeisteramt 10 Thlr. ..."

Anno 1697, den 23. März starb F.O.v.d. Groeben zu Meseberg; seine Leiche wurde nach Lichterfelde gebracht und hier im Erbbegräbnis am 2. April beigesetzt. Noch heute bildet sein schon 1680 gefertigtes Grabdenkmal, links vom Altar in die Wand eingelassen, welches ihn in lebensgroßer farbiger Reliefdarstellung zeigt, einen hervorragenden und altehrwürdigen Schmuck der Kirche. Links von dem Holzrelief befindet sich die Totentafel für seine 1705 verstorbene Gemahlin, während eine Totenfahne für ihn selbst noch jetzt im Schloß aufbewahrt wird. Die Inschriften beider Grabdenkmäler zeigen folgende Anordnung und lauten:
-Leichentext Psalm 110 v. 92 (es muß heißen Psalm 119). Herr, wenn Dein Wort nicht wehre mein Trost gewesen, so wehre ich vergangen in meinem Elend.-

Hoc Monumen Tu Positum est. Ao 1680.
D.V. Ossenbroeck. D.V. Heiden. D.V. Willich.
D.V. Strunckede D.V. Bernsaw.
D.V. Billerbeck Die hoch Edel D.V. Krummel
D.V. Lintloe gebohrene Fraw D.V. Seyn
D.V. D. Reck Fr. Marie geboh- D.V. Loe
D.V. Loe rene von und zum D.V. Palland
D.V. Loe Loe, ist in diese D.V. Willich
Welt gebohren Ao. D.V. Brembt
1630 den 15. Aug. und Ao 1655 verehelicht an den hoch Edel gebohrenen Herrn H. Friedrich Otto v. d. Groeben, welcher diesen Stein zum denck-, Danck- und Liebesmahl setzen laßen, in wehrender Ehe hat sie durch Gottes Segen gebohren 3 Söhne u. 4 Töchter, davon 1 Sohn und 1 Tochter in zarter Kindheit verstorben, im Ehestand hat sie Christlich gelebet 42 Jahr und nachdem sie die Abwechselung des Glücks in dieser argen Welt woll erfahren, ist sie seeliglich verstorben im Jahr 1705 den 2. Dezember. Ihres Alters 75 Jahr 3 Mon.
18 Tage, derer Seelen Gott genade. Maria v.Loe.
Die Wappenschilder in den Ecken des Standbildes enthalten auf den Bändern die Inschrift:
D.V.D. Groeben. D.V. Rochow.
(Die Bezeichnung D.V. bedeutet = derer von, d.h. dieses Wappen ist das der Familie (derer) von Offenbroeck usw. Diese Wappentafeln D.V.charakterisieren sich als Miniaturgedenktafeln und korrespondieren mit dem über dem Gesamtdenkmal in Deckenhöhe angebrachten, aus Holz geschnitzten Totenschild mit 16 bunten Wappenschildern mit reicher Ornamentik. In der Mitte das große Lichterfelder Wappen, ein braunes und blaues Feld, mit Greifenklaue und Pfeil, überdacht vom Ritterhelm.)

- Der Hoch Edelgebohrene Herr H. Friedrich v.d. Groeben,Kurf. Brandenb.Krieges Obrister und der Chur Mark Brandenburg Erb Jägermeister, auch Hauptmann der Aembter Wittstock, Zechlin und Lindow uff Lichterfeld, Mesebergk und Schönermark Erbherr, ist gebohren Ao. 1619 den 10 Mart. u. seelig gestorben im Jahr 1697 den 23. Mä. deßen Seele Gott genade.
(Wappen v.d. Groeben) (Wappen v. Rochow)
(Folgt lebensgroße Figur des Verstorbenen im Eisenpanzer, Feldbinde um Hals und Arm, die Linke gestützt auf den geöffneten Visierhelm, welcher mit dem dreifarbenen Federbusch geziert ist und auf dem mit brokatener Samtdecke überzogenen Pult liegt. An der linken Seite hängt der mit einem goldenen Griff versehene Degen, die Rechte hält den Kommandostab.) -

Am 22. Januar 1698 wurde der Nachfolger Wilhelm von der Groeben, Domprobst zu Havelberg und Hauptmann der Aemter Wittstock, Zechlin und Lindow mit dem Stammgut Lichterfelde belehnt, am gleichen Tage erhielt er auch die Würde des Erbjägermeisteramtes 139).

Anfang des Jahres 1700 wurde das Pfarramt, welches durch den Tod Ranfts verwaist war, durch den Prediger Ernst Germershausen aus Magdeburg besetzt, welcher am 18. Februar durch den Inspektor Bruck aus Eberswalde eingeführt wurde. Schon nach 5 Jahren entstand abermals eine Vakanz, welche durch Berufung des Pfarrers Samuel Christoph Starcke aus Freienwalde an der Oder beseitigt wurde. Die Pfarr-Dotation scheint damals nicht unzweifelhaft festgestanden zu haben. Starcke untersuchte die Angelegenheit, stellte den eigentlichen Zustand wieder her und vermerkte das nunmehrige Einkommen zur Nachachtung für seine Nachfolger im Kirchenbuch, wo er folgendes eintrug:
"Zunach dem Tode des sel. Noebelings hat die Gemeinde das Steinfurthsch. Winterfeld zu beschicken zusammengebracht 28 Scheffel Roggen. Noebelings Erben haben ex debits 9 Sch. gegeben, diese zusammen 37 Sch. Roggen hat die Gemeinde dargebracht. Wie aber Herr Ranft sel. zum Pastorat nach Lichterfelde berufen worden, so ist das Land nicht völlig beschickt gewesen, hat derowegen noch 7 Sch. a 1 Gldn. aussäen und selbige mit gemietetem Pfluge, den Sch. a 1 Rthlr. unterbringen lassen, daß also das ganze Inventarium im Steinfurthschen Winterfelde sich beläuft auf 1 W. und 20 Sch. Aussaat. Die 7 Sch. Roggen und die 7 Sch. Pfluglohn hat sel. Herr Ranftens Successor, Herr Ernst Germershausen der Witwe mit 14 Rthlr. bezahlen müssen und ich habe es auch vorgedachtem meinem antecessori bezahlet, allfolglich müssen alle ankommenden Pastores, was über 1 W. und 13 Sch. ausgesät worden an Roggen und Pfluglohn bezahlen."

Aus der Dorfchronik sei dieser Mitteilung aus dem Kirchenbuch noch folgende angefügt:
"1703, den 11. Dezember des Schäfers Frau und Magd, so durch einen Stall, so vom Wind umgeworfen, erschlagen, zugleich begraben. Den 8. Dezember war solch heftiger Sturm, daß viele Häuser, Kirchturm-Sparren, fast die Hälfte Holz in allen umliegenden Heiden umgeworfen worden; viel Menschen und Vieh wurde verletzt, kein Haus oder Sparren blieb unverletzt."

Manchmal werden die Aufzeichnungen im Kirchenbuch ziemlich derb, wie folgende Eintragung beweist:
"Den 18. January 1705 ist ein fremdes Hurenkind hier abgeleget und Doorthea Sophia benennet worden. Weil aber die Mutter in grimmiger Kälte damit weggegangen, hats gleich krepieren müssen."

W. v.d. Groeben war wie sein Vorgänger sehr wenig in Lichterfelde. Am 21. April 1705 starb in Berlin sein Söhnlein Johann Philipp Wilhelm von der Groeben, zwei Jahre alt. Die Leiche wurde nach Lichterfelde gebracht "und von den Knechten ohne Zeremonie ins Gewölbe beigesetzt." Im gleichen Jahre konzessionierte der König dem Gutherren eine "Maltz- Grütz- undt Stampfmühle", welche letzterer bei seinem Gute Lichterfelde bauen möge. "Der geheime und geheime Kammerrat, Oberdirektor der Domänen, auch Vizekammerpräsident Wilhelm von der Groeben, heißt es in dieser Konzession, 140) der vermöge Lehnsbriefes bei seinem Gute Lichterfelde das Mühlenrecht gleich seinen Vorfahren exercire und seine Untertanen an keinem anderen Orte als auf seiner dortigen Windmühle mahlen dürfen, aber danach, wenn es an Wind ermangelt zum öfteren und sonderlich mit dem Grützkorn nach Neustadt-Eberswalde gehen und von ihm vorher einen Freizettel dazu nehmen müssen, daher er denn alleruntertänigst gebeten haben wollte, ihm zu seinem und seiner Untertanen Besten zu verstatten, daß er an einem bequemen Orte eine Maltz- Grütz- und Stampfmühle auf seine Kosten anbauen möchte ... was ihm zu vergönnen ... auch zu nutzen und zu gebrauchen ... hiermit verstattet wird." Diese neue Mühle 140a) wurde dort, wo der jetzige Kornspeicher steht, erbaut und ging erst unter Amtsrat Karbe wieder ein.

Hatte Groeben sein Dorf von dem Mahlzwang in Eberswalde frei gemacht, so versuchte er es nunmehr auch, die ihm lästige Eberswalder Kruggerechtigkeit los zu werden. Er begann also zunächst den Krug in Altenhof 141) "zu verlegen". Die Eberswalder aber ließen sich diesen Eingriff in ihre Rechte nicht gefallen und begannen zu prozessiren. Groeben strengte zwar einen Gegenprozeß an, aber es gelang ihm nicht, etwas zu erreichen, vielmehr wurde dem Erbkrüger von Lichterfelde durch die Entscheidungen vom 29. 6. und 18.8.1719 bei 100 Thlr. Strafe verboten "kein Bier in Fässern und Tonnen so wenig im Dorfe zu verkaufen als andere Dörfer damit zu verlegen." 142)

Mit dieser Zeit beginnen ziemlich genaue Aufzeichnungen des Pfarrers Starcke, welcher dieselben auch auf wichtige Vorkommnise in der Umgebung Lichterfeldes sowie außergewöhnliche Naturereignisse ausdehnte. Das 36 Seiten umfassende Memoria Starckes ist uns erhalten und wird noch teilweise ergänzt durch die handschriftlichen Nachrichten Starckes an Johann Christoph Bekmann. 143)

"Anno 1711, so berichtet Starcke, war ein ganz besonderes Nordlicht, dergleichen wohl nie mag sein gesehen worden und obs noch einmal erscheinen werde, wird die Erfahrung lehren. Nämlich des Abends um 9 Uhr im November zog von Mitterracht ein feuriger Rauch oder Dampf auf, wie aus einem angeseckten Bachofen die Lauche hervorwolket, und das war feuerrot mit dunklem und aschfarbigem Dampfe vermenget über den ganzen Horizont, daß nicht eine Handbreit ausgenommen war, mit der größten Schnelle und Geschwindikeit, als wenn ein erschreckliches Gewölke durch einen gewaltigen Sturmwind schnell fortgetrieben wird. Und das dauerte die ganze Nacht bis des Morgens um 1/2 8 Uhr, da es noch bei anbrechendem Tage konnte gesehen werden. War erschrecklich anzuschauen, daß auch an einigen Orten in der Nacht Betstunden sind gehalten worden in der Meinung, es möchte der Tag des Herrn anbrechen. Die Spötter gaben vor, der Berg Hela im Norden habe so entsetzlich geraucht und der Wind den Dampf über unseren Horizont geworfen. Man hat aber nicht befunden, daß etwas Wichtiges darauf erfolget, doch ist die Welt groß, wer kann wissen, was hie und da vorgegangen." -

Wie man damals noch stark Hopfen baute, so war auch der "Weinberg" noch immer in Betrieb und es wurde nach wie vor in Lichterfelde gekeltert, wie aus dem Kirchenbuch hervorgeht 144).

"Anno 1713 den 1. Mai, so berichtet Starcke, ist im ganzen Lande in Städten und Dörfern Friderico 1. dem ersten christlichen König in Preußen eine Leichenpredigt gehalten worden über die Worte aus dem 71. Psalm Vers 5/6. Seines Todes halber ist auch vier Wochen im Lande um 12 Uhr mit dreien Pulsen 145) geläutet worden."

Im Jahre 1715 hören wir zum erstenmale Genaueres über die Schule, während wir vorher, wie schon erwähnt, von ihrer Existenz nur andeutungsweise erfahren. Die Reformversuche des zweiten preußischen Königs haben jedenfalls auch in Lichterfelde erst die dauernde Grundlage geschaffen, auf welcher die Schule der Neuzeit erwuchs. Wir kennen noch die Dotierungsurkunde für den "Küster und Schullehrer", welche von Wilhelm von der Groeben unterm 9. September 1715 ausgestellt ist und folgendermaßen lautet 146):

"Der Küster zu Lichterfelde erhält eine freie Wohnung, wobei ein Stall zu vier Haupt Rindvieh und zwei kleine Ställe befindlich sind, nebst zwei kleinen Gärten, welche alle von der Gemeinde in gutem Stande gehalten werden müssen. Sein Vieh hat freie Weide. Ferner erhält er einen großen Küchengarten, welcher ihm aber von der adeligen Herrschaft nach Belieben wieder abgenommen werden kann. Wenn er diesen Garten im Besitz hat, so giebt er jährlich 4 Scheffel Roggen Pacht dafür.
Ferner bekommt der Küster jährlich an reinem Meßkorn 147) 1 Wispel 5 1/2 Scheffel; als Scheffel vom adeligen Hofe, das übrige von den Untertanen. Von einem Ganzbauern 1 Sch., von einem Kossäten 1/4 Sch. Dazu von einem Bauern zwei tüchtige ausgebackene Brote und zwei Schrippen, von einem Kossäten eben zwei solche Brote aber nur eine Schrippe.
Für das Uhrstellen (an der Kirche) von der adeligen Herrschaft jährlich einen Thaler, von einem Bauer zwei Groschen, von einem Kossäten und Hausmann einen Groschen.
Bei Einforderung des vierteljährlichen Opfers 148) bekommt der Küster zwei Thaler, welches von dem gesammelten Gelde allemal weggenommen wird.
Alle 14 Tage wird der Klingelbeutel herumgetragen, wofür der Küster jährlich einen Thaler erhält. Für Reinigung der Kirchengeräte und Weißzeug bekommt er jährlich auch einen Thaler. Ferner bekommt er zu Ostern von einem Bauer 4, von einem Kossäten 3 und Hausmann 2 Eier. Für eine Kopulation (Hochzeit) 6 gute Groschen, ein Tuch 149) und ein Quart Bier, 3 gute Groschen für die Mahlzeit oder die Mahlzeit. Bei einem Begräbnis mit Leichenpredigt 6 gute Groschen. Bei einer Parentation 3 g. Gr., mit bloßer Kollekte 3 g. Gr., bei stillen Begräbnissen 2 g. Gr.
Bei einer Kindtaufe bei Bauern und Kossäten 1 Groschen und 3 Gr. für die Mahlzeit. Beim Kirchengang der Sechswöchnerin 1 g. Gr. Von Handwerks- Haus- und Hirtenleuten für eine Taufe 3 g. Gr. und 2 Gr. für die Mahlzeit oder die Mahlzeit.
Für die Information (Unterricht) eines Kindes quartaliter (also Schulgeld!) 6 g. Gr., es sei Sohn oder Tochter, und für ein jedes Kind, welches in die Schule geht, jährlich ein gutes Fuder Holz. In der Schule sind zwei lange Tafeln und drei Bänke, als zwei neue und eine alte.

Lichterfelde, den 9. September 1715.

von der Groeben"

Von Beginn des 18. Jahrhunderts an ist die lückenlose Folge der Schulleiter bekannt. Am 11. April 1707 starb im Alter von 67 Jahren der Küster George Brunow. 150) Sein Nachfolger war der Meister Johann Joachim Lindenberg, 151) Schuster und Küster zu Lichterfelde und Steinfurth", welcher zu seiner Entlastung seit 1745 einen Adjunktus in der Person seines Schwiegersohnes, des Meisters Benjamin Gotthilf Schultze, hielt und am 16. Februar 1759 starb. Schultze wirkte bis zum Jahre 1797 und als er 1807 starb, schrieb ihm der damalige Pfarrer Orth seine Sterbeurkunde mit folgenden Worten ins Kirchenbuch:
"Herr Benjamin Gotthilf Schultze, Küster emeritus, starb am 16. Mai 1807 abends 9 Uhr im Alter von 86 Jahren 10 Monaten und 30 Tagen, nachdem er in Lichterfelde und Steinfurth 52 Jahre Küster gewesen war und hernach allhier etwa 10 Jahre als Emeritus lebte. Er hinterläßt den Ruhm eines in aller Rücksicht braven Mannes, starb an Altersschwäche. Er hinterläßt eine betagte Witwe und sechs Kinder, nämlich drei Söhne - Prediger - und drei Töchter, sämtlich majorenn."

Doch kehren wir wieder zu unserer Geschichte zurück, der wir schon fast ein Jahrhundert vorausgeeilt sind. 1715 wird als Schulze Joachim Torge erwähnt., während vorher der Bauer Dünow dieses Amt bekleidete; 1726 folgt als Schulze Martin Torge und 1735 Gottfried Dünow. Der Schmied heißt zu dieser Zeit Michael Mithan und das Weinmeisteramt ist besetzt in der Person des Weinmeisters Jacob Vetter, dessen Vorgänger der Weinmeister Bernhard war 152)

Im Jahre 1716 ist der noch heute vorhandene hölzerne Turm auf den viereckigen Granitquadern-Unterbau der Kirche aufgesetzt worden, wahrscheinlich als Ersatz der zerstörten massiven Spitze. Bei einer Reperatur der Turmknopfspitze im Jahre 1889 wurde eine Pergamenturkunde 152a) vorgefunden, welche über die Erbauung des Turmes das Folgende besagt:
"Der oberste hölzerne Teil dieses Turmes ist im Jahre Christi 1716 unter Regierung Friedrich Wilhelms, des zweiten christlichen Königs in Preußen und Kurfürsten zu Brandenburg, unseres allergnädigsten Landesvaters und des hochwohlgeborenen Herren, Herrn Wilhelms von der Groeben, Kgl. Preuß. Wirkl. Geheimen Rates und itzigen Gerichtsobrigkeit und Eigentums-Herren dieses Gutes auf Angebung des französischen Baumeisters, Herren Quinci erbaut und aufgeführt worden von Meister Peter Bastem, einem Zimmermann aus Bernau, da die ganze Gemeinde lutherisch, Samuel Christoph Starcke aus Freienwalde an der Oder gebürtig evang. Prediger, Johann Joachim Lindenberg Küster, Johann Freymuth aber und Christian Ulrich Kirchenvorsteher gewesen. Gott bewahre diesen Turm und ganzes Haus vor Schaden und Unglück und segne alle, die darin ein- und ausgehen, um Jesu Christi unseres gekreuzigten und wieder auferstandenen Heilandes willen ! Amen."

Die scharfe Trennung von Stadt und Land mit dem unbequemen Zunftzwang hatte das Recht der "Bannmeile" geschaffen nach welchem auf dem Lande gewöhnlich zwei bis vier Meilen im Umkreise der Stadt nur solche Klassen von Handwerkern geduldet wurden, die den Landbewohnern unentbehrlich waren. Bis 1653 waren nur Schneider, Schmiede und Leine- (Garn) Weber und von da ab noch Rademacher und Zimmerleute auf dem Lande geduldet worden. Im Verlaufe der nächsten Jahrzehnte war diese Bestimmung, da sie nicht besonders streng gehandhabt worden war, in Vergessenheit geraten, sodaß sich im Laufe der Zeit viele kleine Handwerker, die glaubten, auf dem Lande billiger als in den Städten leben zu können, in Dörfern ansiedelten, bis die Zünfte gegen sie klagten und die Behörden gegen sie einschritten. Eine besondere Kommission untersuchte darauf in den Jahren 1718 - 29 das gesamte Handwerkswesen auf dem platten Lande. Alle oben nicht genannten Handwerker als Bäcker, Fleischer, Tuch- und Zeugmacher, Tischler und Schuster wurden unnachsichtlich in die Städte verwiesen; nur den Dorfküstern und Schulmeistern ward mit Rücksicht auf ihr geringes Einkommen die Ausübung eines der genannten fünf Handwerke gestattet; sie durften aber als Schneider nicht mehr als zwei Gesellen halten und nur Bauernkleider verfertigen 153)
Die Staatskommissin traf im November 1718 in Lichterfelde ein. Das vom 23. November gen. Jahres datierte Protokoll, bei dessen Aufnahme Landrat von Barfuß, Steuerrat Uhlen und W.v.d. Groeben zugegen waren, nennt als Schulzen Joachim Torge (46Jahre alt), als Gerichtsschöppen Gürgen Henning (60 Jahre alt) und Hanß Fürst (60 Jahre alt). Die Kommission hörte die alten Leute des Dorfes gehörig über die Handwerksverhältnisse ab und wurden in Lichterfelde befunden:
1 Schmied
1 Schneider
2 Leineweber
1 Zimmermann
1 Rademacher
1 Schuster, welcher zugleich Küster war
davon saßen in alten Handwerksstellen: 1 Schmied, 1 Leineweber; auf Lebenszeit sollten ferner belassen bleiben: 1 Schneider, 1 Zimmermann. Das Dorf räumen mußten und wurden zur Stadt verwiesen: 1 Leineweber, 1 Rademacher, 1 Schuster, 154)

Aus dem Jahre 1720 berichtet Pfarrer Starcke in seinen Notatas: "Anno 1720 im Augusto schlug das Gewitter gegen Abend, etwa zwischen 4 und 5 Uhr, da schon ein gut Teil Roggen eingerntet war, in des Bauern Lorenz Hanoschen und des benachtbarten Krügers Christian Wesendorfs Scheune ein, welche beide nicht nur in vollen Brand gerieten, sondern der Krug brannte auch ohne Rettung mit allen Gebäuden ab.

Anno 1720 ist mein Patronus, der Herr Wilhelm von der Groeben in Berlin im Monat Aprilis gestorben und in der Stille nach seinem Erbbegräbnis Wesenberg abgeführt worden. Es sind bei uns keine Ceremonien abgehalten worden, ohne daß ich eine öffentliche Danksagung getan, 10 Rthlr. zum Präsent bekommen, 7 Wochen geläutet worden, die Kanzel, Altar und Herrschaftschor (schwarz) beschlagen, welches hernach unter Prediger, Küster und Armen geteilet worden". 155)

Da von der Groeben ohne männliche Erben starb, so wurde für Lichterfelde zunächst ein Arrendator 156), und zwar in der Person von Joachim Wetzel, dem 1729 der Amtmann Böttcher folgte, bestellt; die ausgedehnten Forsten wurden dem Forstverwalter Johannes Peter Hegewald unterstellt. 1720 erscheint zum ersten Mal ein Vertreter der Schmiedefamilie Wiese, in deren Besitz die Lichterfelder Schmiede ein volles Jahrhundert verblieb: Christian Wiese. Dieser hat über seinen Einzug in Lichterfelde das folgende originelle Schriftstück 156a) hinterlassen:
"Ich als Meister Christian Wiese bin Anno 1720 angekommen. Dazumalen (ich) einen Kontrakt getroffen habe mit dem seligen Herrn von Groeben in das Anfangs Monat September, Joachim Torge als Schulze hat es mündlich ausgesprochen in Gegenwart der Herrschaft, was ich von der Gemeinde kriege, als nämlich dazumal 15 ganze Bauern waren und von einem (jeden) 2 Sch. 6 M. gekriegt habe und 10 Kossäten und haben mich jedweder 1 Scheffel (gegeben). Davor ist gemacht worden an die Pflug, was in die Erde gehet; haben sich nachher mit mir verakkordiert, daß sie mir jedweder 1 Metzen Roggen gegeben haben, und davor habe ich ihnen gemacht alles was an die Pflug gebrochen ist, ausgenommen die Achterhölzer nicht.
Das hat dazumal der Sekretär Battrau müssen aufschreiben in den Schulzen sein Gegenwart; so hat mich der sel. Herr von Groeben vorgelesen und darauf habe ich die Schmiede angenommen, nämlich als ihr Schmied zu werden. Danach sagte der Herr, nun müßt ihr hin bei den Schulzen gehen, da wird noch was gegeben, nämlich 1 Tonne Bier und das ward Annahme-Bier genannt. Als ich nun hinkam bei den Schulzen, da sagte der Schulze, weil wir uns nun verändern mit dem Schmied, so wollen wir noch auf das gewöhnliche Korn, in dem Winter, wenn es nottut, 2 Pferde scharf gemacht haben. Weil sie aber das haben wollten, so bedanke ich mich gegen den Schulzen vor die Schmiede.
Und den anderen Tag ging ich wieder hin bei den sel. Hrn. v. Groeben. Da frug er mir, nach wo ist, wollt ihr noch mein Schmied werden? Da sagte ich: Nein Herr Exzelenz, ich danke mich vor Ihre Schmiede. Da sagte er: Ei warum denn? Die Bauern wollen noch was Mehres gemacht haben auf das Korn? Da sagte er, was ist? Da sagte ich, es ist Hufschlag. Nicht einen Nagel machen sie mehr und geht (er darauf) nach Berlin und frägt sie nicht malen mehr.
Mit dem herrschaftlichen Kontrakt bin ich eins worden, auf 16 Scheffel."

Pfarrer Starcke berichtet: "Anno 1721 ist der Herr Baron Herr Johann George von Geuder, genannt Rabenstein,Hofmarschall bei des Markgrafen Prinzen Karls Hoheit pp, zur Regierung unseres Ortes gekommen". Mit W.v.d. GRoeben war die Familie bis auf seine Tochter Sophia von der Groeben, welche mit Geuder-Rabensteiner verehelicht war, erloschen; das Gut Lichterfelde fiel also an diese Tochter, bezw. deren Ehegemahl Johann Georg Reichsfreiherr Geuder von Rabensteiner, Kgl. Preußischer Geheimer Rat, markgr. brandenburg. Hofmarschall und Kanzler des Johanniterordens. 157)
Weiter erzählt Starcke: "Anno 1726 ist der Anfang gemacht worden, die Kirche in Lichterfelde zu verändern und zu reparieren. Nämlich Baron Geuder hat das Dach egalisieren und gleichmachen lassen, da es zuvor wegen eines Angebäudes einen Absatz hatte, dieses mit Mauerwerk erhöhen, daß es zur Vergleichung kommen können, den inwendigen Zwiegbogen niederreißen (die Kirche war also ursprünglich niedriger und trug gewölbte Decken), die Fensterlöcher einschlagen und vergrößern (wodurch der frühgotische Stil verloren ging), Chöre und Stühle ganz neu aufbauen, eine neue Kanzel aufrichten, ein kleines Orgelwerk einrichten, das herrschaftliche Gewölbe (also den rechten von der Groebenschen Anbau) vergrößern, in der Kirche alles teils mit Oel, teils mit Wasserfarbe weiß und gelb anstreichen, manches auch vergülden lassen, welche Reparatur an 600 Rthlr. sich beläuft. Da die Kirche nur 140 Rhtlr. im Besitz gehabt, hat das übrige Baron Geuder, ohne einen Thaler wieder zu fordern, hinzugetan. Der Herr vergelte es den Seinigen mit vielem Segen!" Diese grundlegende Reparatur, welche die Kirche so umschuf, wie wir sie noch heute kennen, wurde im Jahre 1728 vollendet, wie die an der Rückwand der Altarplatte angebrachte Inschrift bezeugt. Dieselbe lautet: "Der Herr Baron von Geuder Sr.K.H: Marck Graffe Albert Friedrichs Hoff Morchal hat Anno 1728 die Cantzel, Chöre und Stühle dieses Gottes-Hauses aufbauen, Staffieren und also die Gantze Kirche reparieren lasen auf seine eigene Kosten Gott zu Ehren und der Gemeine Zumbesten. Der Herr sey dafür sein Lohn."

Noch vor seinem Vater starb der einzige Sohn, Ludwig von Geuder: "Anno 1728, den 6. August ist der Junker, Baron Ludovicus von Geudern an einer hitzigen Krankheit in Berlin gestorben und den 9. tot hierhergebracht, auch sofort unter währendem Läuten ins Gewölbe gesetzet worden." 14 Tage ist zu seinem Gedächtnis des Mittags um 12 Uhr geläutet worden." Er wurde als erster im Groeben-Geuderschen Erbbegräbnis beigesetzt. Sein Sarg, welcher links am Eingang des Groebenschen Gewölbes steht, trägt folgende Inschrift:
D.O.M.S.
Ludovicus Gottlob
S.R.I. Liber Baro a Geuder
dictus Rabensteiner
ex
Illustrilla Frankorum Gente
ortus
Latriä Spes
Parentum Solotium
Optimi Filii Exemplum optimum
Turbato Mortalitatis ordine
Uitae Auctori
Uitam Reddidit

Die VI. Augusti A.O.R. M D C C XXVIII
corpus oero
Huic Sepulcrali Conditorio
Reliquit
Etatis Suae XVII 158)

Wann die Wassermühle am großen Buckowsee, von der jetzt noch Rudera vorhanden sind 159) eigentlich erbaut wurde, ist schwer festzustellen, wahrscheinlich Anfang des 18. Jahrhunderts. 1729 geht sie, , sowie die 1584 erbaute Windmühle vor dem Dorfe, von cer Gutsherrschaft an den bisherigen Pächter, Müller Andreas Füllgraben, über. Nach dem Kaufkontrakt vom 9. November 1729 erkaufte letzterer die " zum hochadligen Gute Lichterfelde gehörige Wind- und Wassermühle ... nebst allem was darinnen erd- niet- und nagelfest ... mit freiem Ab- und Zufall des Wassers ... vor umb 250 Rhtlr. ... Kaufsumma erb- und eigentümlich. Von sotaner erkauften Mühlen nun giebet der Käufer jährlich an Erbpacht 4 Wispel Roggen, sowie solcher zur Mühle gebracht und Metzkorn genannt wird.... Ferner entrichtet er jährlich auf Martini 3 junge Hühner und hält beständig einen Jagdhund zur Ausfütterung. Er ist auch schuldig, das herrschaftliche Brot- und Schrotkorn, sowie es bisher geschehen ... abzumahlen, doch empfängt er nach wie vor von jedem ganzen Brauen Malu a 1 Wispel eine halbe Tonne Trinken oder Cosent 160) dahingegen die sämtlichen Untertanen und alle Einwohner nebst denen Wirtschaftsdeputanten, ihm zu beständigen Mahlgästen ... verschrieben werden ... Das benötigte Bau- und Brennholz wird ihm ... frei und ohne Entgelt ... verabfolgez ... So stehet Käufer vor diesmal auch frei, soviel Rohr vom Mühlenteiche, als die Wassermühle und Scheune neu zu decken erfordert, selber zu gewinnen, weshalb der Käufer sich dahin verpflichtet, sogleich die Mühle in vollkommenen Stand zu setzen ... Letztens werden dem Käufer zehn Häupter Vieh inkl. des Zuwachses und zwei Pferde oder Ochsen auf Lichterfelder Trift und Hütung ... verstattet."
1745 gingen beide Mühlen an den Sohn, Johann Erdmann Füllgraben, über, da der Vater "alters- und schwachheitshalber, denen ... Mühlen nicht mehr gehörig vorzustehen" vermochte. Wind- und Wassermühle wurden einer gründlichen Reparatur unterzogen und dazu das benötigte Bauholz aus der Grimmnitzer Forst geliefert. 160a)

"Anno 1730," so lesen wir in Starckes Aufzeichnungen, "war ein ziemlich harter Winter, daß auch im Frühjahr die ganze Erde mit Eis bedecket und gleichsam einem Spiegel gleich geworden; gleichwohl gab der liebe Gott in dem Steinfurthschen Felde so eine gesegnete Roggenernte, daß die Scheunen nicht genug waren, das Getreide einzunehmen, sondern die meisten haben auch die Ställe vollbansen müssen und der damalige Amtmann (Arrendator), Johann Böttcher, mußte auch, es war das erste Jahr seines Antritts, an der Scheune an der Straße am Giebel gegen Morgen eine Miete von 19 Wispeln Mandel-Roggen setzen lassen. (Dann) hatte derselbe aber auch das Unglück, daß, da ein toller Hund unter die Hute Rindviehes auf dem Felde gekommen und unterschiedlich gebissen, daß 10 Stück teils gestorben, teils haben totgeschlagen werden müssen."- Starcke erzählt weiter aus diesem Jahre von einem zweiten Auffliegen des Pulverturms am Spandauer Tor in Berlin, wobei auch eine 10 jährige Tochter Böttchers ums Leben kam. Diese war bei einem Cantor, welcher in allernächster Nähe des Pulverturms wohnte, in Erziehung gegeben worden (vergl. Anmerkung 155). Ausführlich berichtet Starcke dann noch von dem Brand des Petri-Kirchenturmes in Berlin, welcher Pfingsten 1730 durch den Blitz entzündet worden war

1730 wurden umfangreiche Reparaturen an den Gutswirtschaftsgebäuden vorgenommen und neue Zäune u.a. am Küchengarten und dem Weinberg gesetzt, wozu das benötigte Holz aus der Grimmnitzschen Heide gegen Erlegung des Stamm- und Pflanzgeldes frei verabfolgt wurde. 161)

Der sich fast ausnahmslos in Berlin aufhaltende Baron Geuder übernahm 1733 das Rittergut Lichterfelde in eigene Bewirtschaftung, wenn auch der Unterpächter bis auf Weiteres noch auf Lichterfelde verblieb. 1740 heißt letzterer Amtmann Johann Jacob Kienitz, 162) "Demnach - so heißt es in der Eintragung in den Lehnskanzleibüchern 163) - der Kgl. Geheime Rat, Markgrafl. Hofmarschall, wie auch des Johanniterordens Kanzler, auch des Münsterbergischen St. Hubertusordens Ritter, Herr Johann George Freiherr von Geuder genannt Rabensteiner ... des auf seine Gemahlin Frauen Sophie Charlotte von Geuder genannt Rabensteiner geborene von der Groeben nach Ableben ihres Herrn Vatern, des sel. Herrn Geh. Rats von der Groeben - nach dem Teilungsrezeß vom 28. August 1721 - das Rittergut Lichterfelde für 50000 Thaler, nebst der noch rückständigen Pacht a 192 Rhtl. 1 gr. 6 Pf. angenommen hat: also ist solches im Landbuch gehörig registriert. Berlin 10. August 1733."

1739 gehörte zum Gut Lichterfelde eine größere Besitzung in Altenhof am Werbellinsee, deren Anfang wahrscheinlich aus der Zeit datiert, als Lichterfelde die Fischerei auf dem Werbellin zuglegt wurde. Nach dem Inventarium vom 26. 6. 1739 bestanden die "gesamten Gebäude, Gärten und Gehäge auf dem Alten Hoff", in einem Wohnhaus, Pferdestall, Scheune, drei Gärten un zwei Fleck Aeckern sowie einem Backofen

"Anno 1740 - so erzählt Starcke - ist so ein schwerer Winter gewesen, daß nicht nur soviel herrliche Obstbäume in den Gärten verfroren und haben müssen abgehauen werden, sondern es haben auch die Eichen in den Wäldern Schaden gelitten. Ganz sind die härtesten Gewächse in den Gärten als grüner Kohl, Raute, Salbey, Pimpinelle, Petersilie, Hyacynthen, Nelken ec. verfroren, daß nicht ein Spürechen übrig geblieben; ja auf dem Felde ist die Grasung so abgefroren, daß man mit jemand um eien Dukaten wetten mögen, um ein grünes Gräselein zu finden."

Als auf Veranlassung der Regierung für den Historiker Professor Becmann in Frankfurt a.D. Material aus allen Orten zu einer "historischen Beschreibung der Kurmark Brandenburg" 164) eingefordert wurde, sandte auch Pfarrer Starcke unterm 5. September 1741 einen längeren Bericht ein. Dieser Bericht befindet sich im Geh. Staatsarchiv 165) in dem ungedruckten sogenannten Becmannschen Nachlaß und lautet (unter Weglassung einzelner schon von uns mitgeteilter Stellen) folgendermaßen:

"Anno 1719 und 29 hat die Difenterie bei uns grassiert, dadurch viel Menschen, jung und alt, gestorben sind.

Andreas Wesendorf, des Krügers Sohn, hat drei Jahr das Blutharen gehabt, welches sich zuletzt so verstopft, daß wohl ein halb Jahr vor seinem Tode ganze Stücke geronnen und geaderten Blutes -per ordinariam urina viam- unter Hunderttausend Aengsten und Schmerzen ihm abgegangen, woran er endlich im 39 Jahre seines Alters kläglich gestorben.

Bezeichnete Vögel sind in unseren Gegenden nicht, wohl aber Fischottern und Dachse, Stein- und Baummarder, wilde Katzen, wie auch auf dem oberen Finefluß ein Biberlager gefunden worden und Spuren, daß große Bäume von der Creatur verwundernswürdig umgehauen worden(!) Seidenbau, da wir eine große Menge Maulbeerbäume gehabt, ist bei uns auch versucht worden, aber es will nicht bestehen. -

Gebaut wird: Roggen, Gerste, Hafer, Erbsen, Wicken, Buchgrütze, Hirse, Fuchsschwanz, Linsen, das vierte bis fünfte Korn. Allerlei Art Kohl, Wurzelwerk, Mohn, Bohnen allerlei Art c. -

Dem Amtmann Böttcher sind in dem kalten Winter 1740 "auf der alten sogenannten Glashütte (jetzt Althüttendorf) unter dem Kgl. Amte Liebenwalde" nicht mehr als 80 Stück Rindvieh erfroren - Phaenomena: nichts als Nordlichter, die bisweilen nur in einem hellen Glanz gegen Norden bestanden, bisweilen lange weiße Strahlen formieret, zuweilen auch allerlei Figuren als Pyramiden, Kugeln c. abgebildet (vergl. S. 70).

Anno 1717 im Augusto schlug das Gewitter in des Bauern Laurentii Hanoschen Scheune ein, so wie der Windmüller auf dem Müllenberge attestieret, daß ein Feuerklumpen wie eine Kugel groß auf die Scheune gefallen und sie auf einmal zur Erden geschlagen und sie in einen Feuerhaufen verwandelt. Wodurch auch hernach der Krüger Christian Wesendorf abbrannte und also ein Wohnhaus nebst zween Scheunen und Stallungen mit etlichen Wispeln Roggen zur Asche wurden" (vergl. S. 73).

Anno 1743 - erzählt Starcke in seinen "Notata" - geschahe was merkwürdiges, welches zu annotieren versäumet worden, nämlich: Dominica 10 post Trinitatis, war damals der 18. Augusti, etwa um 9 Uhr Vormittags fiel so ein entsetzlicher Platzregen (Wolkenbruch). der auf zwei Stunden lang dauerte, daß das Wasser von den Bergen stromweise herunterfloß, und wo es einen Weg fand, einen fließenden Strom machte, die oberen Gärten als den herrschaftlichen, meinen etc. überschwemmte, die Höfe füllete, daß es durch die Häuser lief. Sonderlich kam in dem Gange, der Schäferei vorbei zwischen des Bauern Säbicows und des Bauers Häusern eine stürzende Flut herab wie eine aufgezogene Schleuse, einer Manneshöhe, daß in kurzer Zeit der ganze Platz einer See ähnlich wurde, und wo nicht Hülfe gescheehn wäre, so hätte das Wasser ganz gewiß die niedrig stehenden Bauernhäuser Martin Torgens und Johann Wilckens weggesület und umgerissen, weshalb die Sturmglocke gezogen, Mist gefahren und nicht weit davon liegendes Bauholz angeschleppet und dermaßen gedämmt wurde, daß es nicht ausschweifen konnte, sondern einen Gang nehmen mußte. Nämlich es wurde der Zaun an Herrn Hegewaldts Garten aufgerissen, daß es durch den schon vorhin gemachten Graben in die Koppeln und Wiesen fließen mußte. Dieserhalb mußte der Gottesdienst aufgeschoben und Nachmittag um 2 Uhr erst gehalten werden. Es ist aber doch durch das Wasser großer Schade geschehen, es ist dem Bauer Säbicowen durch die Scheune geflossen und die Unterlage des schon eingeführten Roggens tauwend gemacht. Es hat sovielm Sand in die Gärten geführet, daß das Getreide bedeckt ist, die Stammenden der Hufen, dem Bruche zu, mit Sand beschüttet. So hats auch alle Ausfahrten nach Neustadt Eberswalde so überschwemmt, daß keiner bis auf den dritten Tag hat können herauskommen." -

Die im Laufe der Zeit veränderten Abgaben und Lasten ersehen wir, aus der "Contributionsrechnung des Oberbarn. Kreises vom 1.6.1745 bis 31.V.1746" wo die monatlichen Leistungen Lichterfeldes wie folgt berechnet sind:
37 Realhufen mit 29 W. 7 Sch. Aussaat a 8 Pf. = 19 Rthlr. 12 ggr. 8 Pf.
10 bewohnte Kossätenhöfe mit 1 W. 22 Sch. 13 3/4 Mk.)
21 unbewohnte " " 1 W. 20 Sch. 3 Mk.) Aussaat
zu 8 Pf Kossätenland 1 Rthlr. 7 ggr.2 7/8 Pf
zu 8 Pf Feldland 1 " 5 " 5 1/2 "
dieselben Nahrungsgeld 1 " 1 "
die Herrschaft, vom Brauen - " 4 "
der Schankkrüger (damals
Cr. Wilke geheißen) - " 2 "
der Schmied - " 2 " 8 Pf
der Hirte - " 3 "

zusammen im Monat 23 Thlr. 14 ggr.

Die Witwe Wilhelm von der Groebens starb (nach Starcke) 1745: "Anno 1745 den 9. November mittags um 12 Uhr ist die verwitwete Frau Präsidentin von der Groeben, Helena von Lyderitzen (Lüderitz) in Berlin gestorben, und des abends mit Wachsfackeln in einem steinernen Sarge in einem Gewölbe der Parochialkirche stille beigesetzet worden."

"Anno 1746 den 9. Novembris - nach Starcke - ist auf dem Werbellinschen See am Alten Hof ein giftiger Nebel gefallen, der durch die Nacht ans Land getrieben worden, daß da unsere Mastschweine in der Bucht nahe an der See gelegen und beim Austreiben sofort ans Wasser gerennet und das Wasser so eingeschlürfet haben mit dem Gifte - sind sogleich im Zurücklaufen 51 Stück Schweine gefallen und gestorben."

Unterm 30. Dezember 1747 wendet sich Frau Hofmarschall von Geuder "aus höchster Not" in einer längeren Eingabe an den König, er möge der Kriegs- und Domänenkammer verbieten, ein neues Dorf 166) in der Nähe von Lichterfelde anzulegen. Die Kammer, die schon 1736 den Versuch einer Neuanlage gemacht habe, gehe jetzt abermals mit dem Plane um "ein neues Dorf vor ankommende Kolonisten nahe bei meinem Gute Lichterfelde, und zwar auf R.M. allerhöchst zustehenden Grund und Boden, jedoch auf welchem ich und meine Vorfahren mit der Hütung über 200 Jahre begnadigt und in allen Lehnsbriefen solche jedesmal allergnäd.konfimieret worden" - anzulegen. Die Eingabe bittet schließlich, "gedachter Kammer solches Verfahren nachdrücklichst zu untersagen." Der König antwortet in einem eigenhändig unterschriebenen Schreiben vom 1. Januar 1748, daß er "von den eigendlichen Umständen der Sache Bericht erfordern und nach dessen Einlangen.... das Weitere deshalb resovieren werde". Der Frau Baronin war inzwischen zur Gewißheit geworden, daß die neue Kolonie, das Dorf Werbellin, unter allen Umständen angelegt werde und so bittet sie denn jetzt ihren "hochwerten Herrn Vetter und hochzuvereherenden Herrn Landrat" (damals "von Barfuß"), wenn der auf ihrer "Untertanen totalen Ruin abzielende Anbau" nicht mehr zu verhindern sei, wenigstens ein "zureichendes Aquivalent nicht möge versaget werden". Die Lichterfelder Hütungsgerechtsame auf dem in Frage kommenden Heideland, nämlich von der "Wassermühle ab, über das Steinfurthsche und Schöpfurthsche Heideland bis nach der Wildbahn, welche vor der Ueder-Heide hervorgehet", war seitens der Kammer bezweifelt worden. Da genaue Nachweisungen darüber nicht vorhanden waren, schritt man zur Vernehmung aller Lichterfelder, was am 9. Februar 1748 geschah. Hofhirte Christ. Schwieger sagt aus, daß seit seiner Jugend "der Graben aus dem großen Buckow= nach dem kleinen Buckow= bis nach dem Ueder-See hin, die Grenze zwischen den Heideländern und den Steinfurthschen Forstschlag teilte und die Lichterfelder und Steinfurther gegenseitig auf dem Heideland und darüber hinaus stets gehütet hätten. Schulze Gottfried Dünow sagt aus, daß der Heidereuter einmal bei seinem Vater, der ebenfalls Schulze war, gewesen sei und mitgeteilt habe, daß von der Wildbahn an der Uederheide an, bei dem Moospfuhl vorbei bis an Rochows Grund herauf neue Hütungsmale eingehauen worden seien. Bei nunmehr vorgenommener örtlicher Besichtigung fanden sich einzelne Malzeichen noch vor und konnte man die Grenze festlegen: ab Steinfurthsches Gebiet vom Hertzhorngrund über die Wildbahn am Uedersee, Moospfuhl "allwo der Ort zu dem neuen Kolonistendorf wirklich abgestochen", Rochows Grund. Diese Grenzfestsetzung wurde von der Kammer anerkannt. Unterm 22. Februar 1748 bittet diese, Lichterfelde möge einen Bevollmächtigten zu Unterhandlungen nach Berlin senden, damit " die Hütungs-Irrungen abgetan werden können", und unterm 28. Juni vermeldet die Kammer, daß, da sie versichert ist, daß unter denen Aeckern, welche dem Dorfe Werbellin zugelegt worden, der Teil bis an die Wildbahn mit zum Hütungsrevier gehört", sie im Begriff stehe, ein hinlängliches Aquivalent dafür auszusuchen". Nunmehr konnte der Bevollmächtigte für Lichterfelde, zu welchem Frau von Geuder ihren Vetter Ernst Ludwig von der Groeben ernannt hatte, mit der Kammer verhandeln. Die Führung der örtlichen Besichtigungen c. in der Lichterfelder Umgebung übernahm der damalige Amtmann Kienitz und seit 1753 Amtmann Joh. Christ. Strikker.

Unterdessen hatten die 18 Werbelliner Kolonisten bereits angefangen, sich als Herren ihres ihnen noch nicht definitiv zugesprochenen Hütungsgebietes zu fühlen. Als der Lichterfelder Schäfer auf ihrem vermeintlichen Gebiet hütete, nahmen sie ihm erst 7, dann nochmal 17 Hammel weg, worüber es zu großen Unannehmlichkeiten, ja Schlägereien kam. Die ganze Gemeinde Lichterfelde zog unter Anführung des Amtmann Kienitz nach Werbellin und befreite ihre Hammel mit Gewalt. Bald darauf erhielten die Werbelliner wegen ihres Verhaltens eine scharfe Rüge von der Domänenkammer. Dessen ungeachtet währten Pfändung und Streitigkeiten fort.

Den Kolonisten in Werbellin war an Land überwiesen worden:
18 Untertanen, je 30 Morgen in drei Feldern (den Morgen
180 =Ruten gerechnet 1620 Morgen
18 Untertanen zur Hofstelle je 2 Morgen 36 "
Dem Schulzen für sein Amt je 5 Morgen 15 Moegen
Dem Schulmeister " 5 " 15 "
Zur Dorfstraße und den Triften 12 "

insgesamt 1698 Morgen Land,
wofür Lichterfelde entschädigt werden mußte. Dies geschah durch Errichtung des Rezesses vom 13. November 1749 und zwar dargestellt, daß
1) die Baronin von Geuder in der Grimnitzschen Heide ebensoviel Morgen Hütung zur Indemnisation haben soll, als sie an Zinsäckern zu dem Kolonistendorf Werbellin abtritt, nämlich 1298 Morgen, jeden Morgen zu 180 Ruten gerechnet, auch in was für Revieren solche bestehen. Dagegen
2) von dem Mühlenteich 167) das Anteilbruch so auf unserm (d.h. königlichem Grund und Beden belegen und aus 11 kleinen Morgen 81 Ruten Zehung besteht denen Untertanen zu Werbellin vorbehalten werde und
3) stipuliert worden, daß Baronin von Geuder die kleine Buchlake 168) an der Lichterfelder Grenze, roden und noch drei Freijahre gegen einen sodann festzusetzenden Zins 169) nutzen, das Holz dem Forstamte gelassen und von diesem die Abstemmung besorget werden soll.
4) daß von dem Heideacker, welchen Lichterfelde nicht an Werbellin abgetreten und noch im Besitz behält 170) künftig keine Kornpächte in natura gegeben, sondern nach Ablauf der jetzigen Pachtjahre des Amtes Liebenwalde davon ein beständiger Geldzins entrichtet werden soll, und
5) daß der Baronin von Geuder zugelassen sein soll, auf ihrem eigentümlichen Grund und Boden, aber nicht an der Grenze vor dem Dorfe Britz jetzt streitig gemachten communen Hütung einen Hammelstall zu erbauen, um nebst ihren Untertanen diejenigen Qerter, so ihnen Hütungsaquivalent jetzo provative abgetreten werden, ihrer Entfernung halber desto besser nutzen zu können.

In der Grimnitzschen Heide wurde nun Lichterfelde das entsprechende neue Hüteland zugewiesen und zwar "nach Abzug der Sandschellen, Wege, unbrauchbarer Lücher und Brücher" 171)
an gutem Lande 485 Morgen 9 =R.
" Mittelland 426 " 90 "
" 3jährigem Roggenland 948 " 120 "
" 6 " " 195 " 60 "
" Wiesenwachs 23 " 166 "

im Ganzen 2019 Morgen 85 =Ruten,
wofür an Getreidepächten 16 Wispel 8Metzen und an Geld 259 Rthlr. jährlich zu entrichten waren. -

"Anno 1747, so berichtet Pfarrer Starcke, am Mittwoch vor dem 3. Advent, war der 14. Dezembris, entstand ein großer Sturmwind, welcher gegen die Nacht so heftig ward, daß er nicht nur soviel Fruchtbäume in den Gärten umgebrochen, mir den allerbesten Borstorfer Baum über der Erde abgebrochen, unzählig viel Bäume in den Heiden teils aus der Erde gerissen, teils abgebrochen, in unserm Gehölze allein 3 Schock und etliche 50 Bäume vernichtet, sondern er hat auch viele Gebäude und Ställe umgeworfen und die Hälfte des Viehes an Rindern und Schafen verschüttet. Von unserm Kirchturm hat er die Helmstange mit aller Zierrat heruntergeschmissen, hat die starke eiserne Stange mitten entzwei gebrochen, Knopf, Fahne und Stern krumm zusammengeschlagen, aufgehoben worden. Der Kirchturm wurde 1748/49 wieder in Ordnung gebracht und dafür 82 Thlr. aufgewendet.

In demselben Jahre Dom. Palmarum starb auch Baron Geuder; seine sterblichen Ueberreste wurden "den Mittwoch nach Ostern hierhergebracht, mit der Schule vor dem Dorfe empfangen und in einer Prozession mit der ganzen Gemeinde unter dem Gesange: "Ich habe meine Sache Gott anheimgestellt" und Läutung der Glocken" im Erbbegräbnis zu Lichterfelde beigesetzt. Der Sarg (es ist der zweite linker Hand) trägt folgende Inschrift: "Johann Georg Reichs-Freiherr von Geuder genannt Rabensteiner, Erb- und Gerichtsherr auf Heroldsburg, Lichterfeld und Stein. Seiner Königlichen Majestät in Preußen geheimder und Kriegsrath, wie auch Hofmarschall bei ihro Königliche Hoheit Herren Markgraf Carls und Kanzler des hochwürdigen St. Johaniter-Ordens zu Sonneburg, dann dieses und des königlich, preußischen de la Generosite ingleichen des St. Huberti-Ordens zu Würdemberg als wirklicher Ritter und designierter Kommendator auf Wittersheim in Diensten gestanden, ist geboren zu Bernburg den 22. November Anno 1677 und gestorben zu Berlin den 26. Mertz Anno 1747."

"Ao 1748 - nach Starcke - hat die gnädige Herrschaft unter Direktion des zeitigen Amtmanns Kienitz einen schönen großen Stall bauen lassen unter 800 Rthlr. Accordierung", wobei für diesen Pferde- und Viehstall nebst Kornboden" noch das Holz aus der Grimnitzschen Heide frei geliefert wurde 172). Am 14. Juli desselben Jahres schlug der Blitz in das Pfarrhaus ein und entzündete es. Es brannte vollständig nieder, sodaß ein neues Pfarrhaus erbaut werden mußte. Zum Aufbau bemerkt Starcke, "den 16. und 17. Mai, Freitags und Sonnabends nach Christi Himmelfahrt 1749 ist das neue Pfarrhaus wieder gerichtet und im Holze aufgeführet worden von Meister Kühn, einem Zimmermann aus Zehdenick. Ao 1749 habe ich gegen Martini das neue Pfarrhaus wieder bezogen mit den Meinigen. Gott sei uns gnädig und segne uns!!!."

In die alte Sparrengruft vor dem Altar bezw. Kanzel in der Lichterfelder Kirche erfolgten 1748 bezw. 1751 nochmals zwei Beisetzungen. Am 21. Dezember 1748 wurde das am 16. Dezember in Berlin verstorbene Adelsfräulein Anna Sophia von Winterfeldt dort beigesetzt und Ende Oktober Sekretär Wormlag, gewesener Sekretarius bei der Frau Hofmarschallin von Geuder, in Berlin bei seinem entsetzlich dicken Körper in der Schlafsucht erstickt und gestorben. Der Körper ist hierhergebracht und in dem untersten Gewölbe vor der Kanzel neben dem Fräulein von Winterfeldt ganz stille eingesetzet worden."

Ueber eine entsetzliche Raupenplage klagt Pfarrer Starcke 1754. "Es saßen nicht allein zwischen den Zweigen der Bäume ganze Klumpen wie Fausten und Kinderköpfe, sondern sie besetzten ganze Stämme, daß ich in meinem kleinen Garten über ein Wispel tot gedrückt habe - - gleichwohl sind sonderlich an den Pflaumenbäumen die Früchte geblieben, daß es bedenklich anzusehen war, Bäume ohne Laub und doch gefüllt mit Früchten und also hat der liebe Gott einen schönen Segen gegeben, daß man hat backen und Muß machen können."

Mit dem Jahre 1755 war unser guter Pfarrer auch nicht zufrieden; im Winter fiel zuviel Schnee, im Sommer wars zu heiß "aber auf dem Alten Hof und an der Wassermühle (am Buckowsee) sind viel Pflaumen gewachsen, davon der Scheffel für 18 - 20 gr. verkaufet worden." Die Kornpreise waren folgende: der Scheffel Weizen 1 Thlr. 8 gr., Gerste 23 gr., Hafer 20 gr.

Getreulich und sorgsam verzichtet Starcke auch sonstige wichtige Ereignisse im Reich und in der Welt. Sei es, daß er z.B. einen ausführlichen Exkurs über das "merkwürdige Erdbeben in Lissabon giebt, den Hergang des großen Biesenthaler Brandes am 14. September 1756 erzählt, aufzeichnet, daß der Pferdehirt Gruntze in Steinfurth seine Stieftochter mit Quecksilber zu vergiften versuchte oder daß der Blitz in den Steinfurther Kirchturm schlug und ihn schwach verbrannte.

Mit dem Jahre 1760 tritt abermals ein Wendepunkt in der Geschichte Lichterfeldes ein: Das Rittergut geht an einen andern Besitzer über, da die Freifrau von Geuder es nicht mehr zu halten vermochte. Für ihre Familie - die von der Groeben - war es ohnedies verloren, da sie die letzte ihres Stammzweiges war. Beinahe 150 Jahre hatten die von der Groeben Lichterfelde besessen und mit ihren "Untertanen" Freud und Leid ehrlich getragen. Die Lichterfelder Kirche ist durch sie vollständig erneuert und das Gut selbst durch mancherlei Verbesserungen vervollkommnet worden. Zwar schlug der unselige Religionskrieg tiefe Wunden, aber die Herrschaft verlor den Mut nicht: es wurde alles wiederum erneuert oder neu aufgebauet. Als das edle Geschlecht im Mannesstamm erloschen war, verblieb der Freifrau von Geuder geb. v.d. Groeben das umfangreiche Besitztum. Sie mußte seine Verwaltung an Amtleute abgeben: jedenfalls begann der Verfall und so war es gut, daß ein neuer wirklicher Gutsherr an die Spitze der Verwaltung trat.

Am 11. Februar 1760 - nachdem lange Vorverhandlungen insgeheim vor sich gegangen waren - schreibt Frau von Geuder an den König, daß sie glaube, einen Käufer für ihr Rittergut in dem Bankier Splitgerber gefunden zu haben, "weil derselbe Gelegenheit hat, die Denrees 173) von diesem Gute bei dem Messingwerke 174) .... gut zu emptoiren, mithin mir solches am besten und so bezahlen würde, daß ich meine, auch meiner Familie Umstände dadurch nicht nur um ein Merkliches verbessern könnte, sondern ich würde auch in Stand gesetzt, meine Creditores zu befriedigen, ingleichen meine Familiensachen noch bei meinem Leben zu arrangieren, da meine ohnedem schlechte Gesundheit mir nicht mehr zuläßt, einer Landwirtschaft und was zu deren Besorgung gehört, länger vorzustehen." Der König gibt unterm 24. Februar seine Zustimmung zu dem Verkauf und am 2. Mai 1760 wird der Kaufkontrakt 175) abgeschlossen. Es heißt darin:

"Es verkaufet ... Frau ... Freifrau von Geuder an David Splitgerber jr. 176) ihr bisher erbeigentümlich besessenes, im Oberbarnimschen Kreise belegenes Dorf- und Rittergut Lichterfelde in dem Stande, wie es anitzo ist, mit Ober- und Niedergerichten, item dem jure Patronatus, auch allen dazugehörigen Pertinenzien, den Ländereien, Gärten, Wiesen, Untertanen, Schäfereien, Triften, Holzungen, Fischereien, Mittel- und Niederjagden, Mühlen 177) Pächten, auch Krugverlag, nebst allen und jeden Gerechtigkeiten und Nutzungen ... nicht das allergeringste daran ausgenommen, samt allen dazugehörigen Gebäuden, auch was darin erd- niet- und nagelfeste ist, und worunter folglich auch die Tapeten mit begriffen sind, ingleichen die Feld- Vieh- und Garteninventaria nebst der Orangerie, 178) nicht weniger alles Brau- und Branntweingeräte, auch instrumenta Rustica et Oeconomica, so dem zeitigen Gutspächter, Herrn Amtmann Strikker ... überliefert sind, von uns um ein festgesetztes Verkaufsperetium von 87000 Rthlr. und 275 Rthlr. Schlüsselgeld; die in adelichem Sitz befindlichen Meubles aber werden nebst dem Küchengerät ... besonders bezahlt.
Wegen der im Kirchengewölbe befindlichen Familienleichen ist ausgemachet, daß selbige darin stehenbleiben und nicht eingesenkt werden sollen; der Schlüssel zum Gewölbe aber wird der zeitigen Kastellanin Hagewaldt eingehändigt, um nach den Särgen zuweilen zu sehen und selbige abzuwischen, wofür ihr die Freifrau ein gewisses Doceur ausmachen wird."

Am 30. Juni 1760 verließ Frau von Geuder das Schloß für immer und am 2. Juli hielt der neue Käufer, Jägermeister Splitgerber "mit seinem Gefolge und ganzen Bagage"" seinen Einzug. "Gott gebe, daß es ihnen wohlergehe"! fügte der alte Pfarrer in seinem "Notata" dieser Aufzeichnung hinzu. Am 2. Juli 1760 leisteten die "Lichterfelder Untertanen" den "Treueid" für den neuen Gutsherrn. Im Schloßarchiv befindet sich darüber (unter L.: H. Nr. 3 die Huldigung und Verpflichtung betreffend) noch folgendes Protokoll:

Nachdem der Herr Kanonikus Splitgerber, Hochwürden das hochadl. Gut Lichterfelde von der Freifrau und Ordenskanzlerin von Geudern hochwohlgeboren erkauft und Traditio auf heute geschehen, so haben auch zu gleicher Zeit die Herrn Canonici Splitgerber vorgestellte Untertanen das Homagium nach vorgeschehener Erklärung desselben und dessen Wichtigkeit in folgenden:

Ich N.N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen wahren leiblichen Eid, daß nachdem ich zum
Zwei-Hüfner
Ein-Hüfner
Kossäten Und Untertan
im Dorfe Lichterfelde angenommen und bestätigt worden, ich meiner Herrschaft allhier, dem Kanonikus Splitgerber Hochwürden treu, hold und gehorsam sein, alles was mir von selbigem oder in dessen Namen anbefohlen werden wird, so viel an mir liegt, treulich nachkommen, meine schuldige Dienste und praestanda gleich anderen zur rechten und gehörigen Zeit willig verrichten und abtragen, auf Feuer und Licht gut Acht haben, meiner Herrschaft Bestes überall treulich suchen zu befördern, was dagegen selbiger zum Schaden und Nachteil gereichet, so viel an mir ist, verhüten und abkehren, und mich überhaupt gegen meine vorgesetzte Herrschaft treu und aufrichtig bezeugen wolle, als einem treuen Untertan eignet und gebühret, so wahr mir Gott helfe durch Christum zur ewigen Seligkeit -

korporaliter abgeleget und zwar namentlich: Gottfried Dünow, Martin Torge, Joachim Förste, Peter Madel, Martin Luckenwald, Martin Saebickow, Christian Wesendorf, Gottfried Luckenwald, Erdmann Wesendorf, Martin Müller, Joachim Futh, Peter Freimuth 2 Hüfner, Gottfried Förste, Christian Bester, Martin Wilcke, Martin Förste, Johann Kägeler, Jacob Mietan, Joachim Luckenwald, Christian Blanckenburg, Schristian Pasche, Christian Wilcke 1 Hüfner
Johann Wilcke, Christian Stoewe, Martin Pasche, Christian Wetzel, Johann Förste, Kossäten.

Anno 1767 den Eid nachgeleistet: Johann Joachim Förste, Martin Torge, Johann Gottlieb Förste, Joachim Förste, Gottfried Förste, Mathes Mietan, Christ. Herrnkind, Peter Freymuth.

Die letzte Aufzeichnung Pfarrer Starckes ist folgende: "Nachdem auch - 1760 - wegen meiner langwierigen Krankheit und erreichten Alters über 80 Jahr, Herr David Splitgerber, mir zum Adjunkto und künftigen Successori meines Amtes vozieret hat Herrn Christian Protzen, eines Sohnes des Konsistorialrat und Pastors an der St. Jacobi-Kirche in Stettin, so ist derselbe von Inspektor Mottschau intoduzieret worden Dom. 16 post. Trin. 1760".

Starcke starb am 28. Februar 1761, sein Nachfolger Protzen versah das Pfarramt bis 1775.

Im siebenjährigen Kriege blieb Lichterfelde verschont. Die Russen, welche am 24. Oktober 1760 die Hammerhütte auf dem Kupferhammer niederbrannten, auch Eberswalde Schaden zufügten, ließen Lichterfelde vollständig unbehelligt, da der russische Oberkommandierende einige Tage vorher einen Originalschutzbrief 179) für das Dorf aufgestellt hatte mit folgendem Wortlaut:

"Auf Befehl Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth Petrowna, der Selbstherrscherin aller Preußen p.p.
ist dieser Schutzbrief für das Dorf Lichterfelde erteilt worden , auf das Niemand von den Truppen Ihrer Majestät, welchen Ranges er auch sein mag, in dem erwähnten Dorfe den Einwohnern ein Unrecht zufügen oder Zerstörungen verüben soll, bei der im Militär-Reglement, im Abschnitt über die Schutzbriefe, bestimmten Strafe.

Zur Beglaubigung dessen ist der obige Schutzbrief von mir eigenhändig unterzeichnet und mit dem üblichen insiegel bekräftigt worden, zu Königsberg am 21. Oktober 1760.
(L.P.) Graf Totleben
Ihrer Kaiserlichen Majestät der Selbstherrscherin
aller Preußen Generalmajor der leichten Truppe
des Alexander Newski und des Annen Ordens Ritter."

1775 wurde Theod. Christ. Renat. Hoerschelmann zum Pfarrer von Lichterfelde berufen. Er stammte aus Brüssow in der Uckermark. Nachdem er 5 Jahre lang das Konrektorat in Angermünde verwaltet hatte, wurde er zum Adjunktus Ministerii und Rektor in Eberswalde ernannt 180) wo er bis zu seiner Berufung nach Lichterfelde verblieb. Hier hat er bis zum 31. Januar 1806 gewirkt.

Im Jahre 1785 wird der Bevölkerungsstand für Lichterfelde wie folgt angegeben: 181) Die Herrschaft, der Prediger, der Küster, 1 Windmüller, 1 Hufschmied, 3 Garnweber, 17 Bauern, 10 Kossäten, 5 Büdner und 39 Hausleute, während im Jahre 1805, außer Herrschaft, Prediger und Küster, vorhanden sind: 182) 11 Ganz-, 3 Halbbauern, 10 Ganzkossäten, 5 Büdner, 30 Einlieger,Schmiede, Krug, Windmühle, 2 Förster, zusammen 412 Personen mit 67 Feuerstellen.

Splitgerber sah von allem Anfang darauf, mit Eberswalde gute Nachbarschaft zu halten und begann deswegen sofort, die Differenzen, welche zwischen Eberswalde und Lichterfelde aus der Geuderschen Zeit stammten, hinwegzuräumen. Noch im Jahre 1760 wurde ein Rezeß 182a) zwischen beiden wegen streitiger Grenzen und Jagden abgeschlossen; insbesondere wurde wegen des ersteren Punktes

"ob ratione des von dem letzten (Grenz=) Hügel eine Krumme (Krümmung) formierenden Fließes, die Spring-Beck genannt, das Fließ die Grenze bis zum Blumenspring halte, oder ob beide Ufer des Fließes zu Neustadt- Eberswalde gehörten, oder ob solche beiden Teilen pro diviso zustehen"
dahin entschieden,
daß beide Ufer des Fließes, auch die Ufer des mitunterlaufenden Blumenspringes zu ewigen Zeiten die Grenze zwischen Eberswalde und Lichterfelde bleiben sollten, jedoch daß die etwaige Fischerei im Fließ und Blumenspring der Stadt Neustadt verbleibe"

Die sämtlichen Neustadt-E. Mittel- und Nieder-Jagden" hatte Splitgerber für 48 Rthlr. jährlich in Pacht. Er verstand sich nun dazu, diese Summe, "vor immer und ewig als eine unwiderrufliche Erbpacht dem Magistrat zu bezahlen" und ferner für den streitigen Jagdbezirk im "Stadtbruch und auf dem Revier der Stadt, wo Lichterfelde die Hütung hat" einen weiteren Erbpachtskanon von 17 Rthlr. jährlich zu bezahlen.

Anschließend hieran wurde 1767 eine vollständig neue Grenzvermessung vorgenommen. 182b) Zunächst wurde Hütungsgrenze 182c) festgestellt: vom Poratzsee unten an der Rückstädte, den Berg hinauf bis an die Heerstraße, so von Chorin auf Heegermühle gehet. Nun durch einen Grund, den Berg hinan geradezu stadtwärts, den Berg herab rechter Hand durch einen Grund mit einem Hügel, Matthans Hügel genannt, weil er als junger Bürger darauf gepritschet 182d) worden. Von da nach den städtischen Kaveln zu, bis an den Stadtweg, so nach der Moorbrücke gehet, denselben entlang bis zu einem Sandberge, Ernsters Hügel und weiter 100 Schritt bis zu einem Hügel, Wetzels Hügel genannt. Dann auf eine Anhöhe, Lüdikens Hügel genannt, von da 130 Schritt hinüber über den Langen Grund nach dem sogenannten Schweizeracker bis zum Schäferwege, dann weiter bis zum Düsterwinkelschen Wege, über den Weg rechter Hand 165 Schritt weiter zu einem Hügel mit einer gekreuzten Fichte, vormals Hanemanns= jetzt Kalbens Hügel genannt, dann bis zum Hohen-Stein=Wege. Gleich über den Weg hinüber 5 Schritt, so anitzo behügelt worden, ein Fichte mit zei alten Kreuzen, worauf Catarina Geriken aus Lichterfelde gepritschet, weiter bis zum Lichterfeldschen Vogelsangschen Wege, von da schräg über den Weg so von Neustadt kommt; zwischen diesem Weg und dem Herren-Tisch gehet ein nicht sehr befahrener Weg, welcher nach Steinfurth führt und dieser Weg hält an sich die richtige Hütungsgrenze bis an den Heegermühler Acker, herunter durch die Neustädtische Heide bis an den großen Hügel, wo Neustadtsche, Heegermühle und Lichterfeldesche Grenzen zusammenstoßen, dann den Lichterfelder-Eberswalder Grenzgraben entlang bis zum Spitzen Stein (ein Grenzhügel, worauf ein spitziger Stein), dann links am Stadtbruch herunter bis zum ehemaligen Torgenschen Hügel, dann zu Wetzels Hügel 182e) weiter bis zu Krausens Land, dichte am Stadtbruch vorbei nach dem Felde hinauf bis zu einem großen behügelten Stein, sonst Herren-Tisch genannt. Durch das Bruch durch bis zu dem Hügel an Schulzen Dünows Hufe, weiter bis zu den Gerickens jetzt Stoevens Garten, am Stadtbruch entlang über die Ackerspitze bis zum dort liegenden Tulpenhügel. Von da zum Schäferweg "bis an ein Fließ zur linken Hand herunter am Blumenspring", allwo Britz, Lichterfelde und Neustadt mit der Grenze zusammenstoßen. -

Wir treten nunmehr in die Neuzeit ein und möchten zur allgemeinen Charakterisierung einige mündliche Nachrichten vorausschicken, welche von alten Lichterfeldern gesammelt wurden.

Der schon (Seite 32) erwähnte Gutsförster Texdorf erzählte: Zu meiner Zeit war noch das ganze Bruch bis an den Koppelweg mit Gehölz bewachsen. Auch jenseits des Grabens, hinter der Schulwiese, stand dichtes Gebüsch, meistens Haselsträucher bis zum Rohrteich herum. Das ganze Unterfeld war bewaldet, die Britzer Berge bis zum Dornbusch. Der Rohrteich war Teich. Es waren damals hier drei Krüge: Wilke, Grabs, Eck (dann Baartz und Wähl). Wöchentlich einmal kam die Post von Joachimstal und zurück von Eberswalde, viere lang. Die Bäume auf dem Kirchhof sowie die Rüster- und Karlshöher Alleen sind ca 170 Jahre alt. Früher wurden bei Buckow viel Urnen gefunden (vergl. Seite 20). Altes festes Gemäuer wurde neben der hohen Linde bei Grabs entdeckt." 183)

Altsitzer Wilh. Blankenburg, 1906: 87 Jahre alt, berichtet: "Die jetzige Wählsche Büdnerstelle war eine alte Krugstelle. Sie wurde von dem Bauer Baartz angekauft und die Schankgerechtigkeit dann von ihm in seiner Bauernwirtschaft, der jetzt A. Grabschen Gastwirtschaft ausgeübt. Diese Wirtschaft hatte früher ebenfalls Schankgerechtigkeit, ebenso Braugerechtsame, die aber inzwischen erloschen war. Zwischen dem eigentlichen Schloßgarten und dem ersten Gutsfamilienhause, gegenüber dem jetzigen Kornboden, befand sich noch eine Bauernwirtschaft 184). Von 1806 12 waren waren französische Soldaten hier im Standquartier 184a) 1812 kamen sehr viele Franzosen hier durch, fortgesetzt mußten die Bauern Fuhrwerk stellen, um die nötigen Abfuhren zu bewältigen. 1813 kamen einige der hier bekannt gewordenen Franzosen wiederum durch; sie berichteten mit Thränen wie grausam der russische Feldzug gewesen sei. Auch für die preußischen Truppen, die um Berlin standen, mußte sein Vater Fourage fahren."

Altsitzer Grabs teilte mit:
"Lichterfelde muß früher eine andere Lage resp. Gestalt gehabt haben. Von dem Berge auf dem die Linde bei Beuster steht, bis hinüber zu Säbekows Garten ziehen sich starke Fundamente. Man sagte noch zu seines Vaters Zeiten, dort habe früher einmal eine Kapelle bezw. Kirche gestanden. Es finden sich brandige Stücke im Untergrunde. In seiner Jugend wurde dieser Berg der Stahberg-Stehberg genannt. Splitgerber sowie seine Frau fuhren stets vierspännig, mit Leibdiener und Läufer. Der Sohn aus der ersten Ehe soll vergiftet worden sein zugunsten des Sohnes Karl aus zweiter Ehe. Dieser letztere war später Rittmeister bei dem Garde du Corps Regiment in Potsdam. Karpfenteiche waren an der Koppel, Rohrteich und rechts vom Schleiseeweg. Splitgerber bewohnte das ganze Schloß. Im Erdgeschoß lagen die Prunkzimmer: die grüne und rote Stube 185) mit entsprechenden Moebeln."

Was die Schulgeschichte angeht, so war Schultzes Nachfolger, der im Jahre 1797 berufene Küster und Schullehrer Johann Friedrich Köhler, welcher 1760 zu Ober Bantenau in Schlesien geboren wurde. In einem der Regierung durch den Prediger Orth erstatteten Bericht 186) aus dem Jahre 1812 heißt es: Johann Friedrich Köhler hat keine Proffession erlernt, ist 52 Jahre alt und dient 15 Jahre. Er ist vorgebildet im Seminar der Realschule zu Berlin. Er hat natürlichen Verstand, ist aber fast ohne alle Vorkenntnisse ins Amt gekommen, daher leistet, schreibt und konversiert er nur unvollkommen, singt sehr schlecht, rechnet mittelmäßig und an wissenschaftlichen Kenntnissen fehlt es ihm fast ganz, deshalb sein Unterricht in Religion, Physici und Deutscher Sprache sehr dürftig ist. Hält seine Lehrstunden ordentlich, gibt sich auch mitunter Mühe, Gutes zu stiften, ist gegen die Schuljugend jetzt sanfter, nachdem er sich nur der Rute zur Bestrafung bedienen darf. Der alte Schlendrian ist ihm eigen, weshalb er mit Eigensinn und albernem Dünkel beim Alten beharren will. Er lebt mit der Gemeinde in Frieden, gibt auch kein öffentliches Aurgernis."

Köhler starb kurze Zeit nach seinem Eintritt in den Ruhestand, im Jahre 1816. Splitgerber berief nur als Lehrer den Seminaristen Joh. Heinrich Ludwig Schönfeld. "Bei dem rühmlichen Fleiße des Lehrers - heißt es in dem Bericht über die 1818 stattgefundene Schulvisitation - steigt nicht bloß die Frequenz der Schüler, sondern die Eltern und der Schulvorstand 187) nehmen freudigen Anteil an dem Flor der Schule.
Gleichwohl nötigt die Arbeit die Eltern oft, sich ihrer erwachsenen Kinder zu Feld- Garten- und Hausarbeiten zu bedienen, wodurch die Sommerschule noch nicht von der Hälfte der Kinder besucht wird...
Der früher durch den Küster emeritus ganz vernachlässigte Gesang ist dergestalt gehoben, daß der Chor bei feierlichen Gelegenheiten öffentlich in der Kirche zur Erbauung der Gemeinde rein und dreistimmig singt.... Die sämtlichen Kinder, 81 an der Zahl, nämlich 45 Knaben und 36 Töchter, schreiben und rechnen in verschiedenen Abstufungen." Auch der Lehrer war mit seinem Pfarrer zufrieden, schreibt doch Schönfeld in seinen eigenen Aufzeichnungen: "Ich lebte und arbeitete mit ihm (dem Prediger Orth) an Kirche und Schule in Frieden, Liebe und Einigkeit und der Herr gab in meiner Schule, welche ich in einer traurigen Hinterlassenschaft hier vorfand, viel Gnade und Segen. Ebenso suchte ich den Kirchengesang, jedoch ohne Orgel, welche erst im Jahre 1837 angeschaft wurde, 187a) nach und nach zu heben." Schönfeld war am 9. September 1797 zu Rottstock bei Magdeburg geboren, besuchte das kurmärkische Landschullehrer-Seminar zu Berlin, während er daneben das Schneiderhandwerk erlernt hatte 188). Nach einer reichgesegneten 50 jährigen Wirksamkeit starb der "Alte Kantor" am 18. November 1866.

Schönfeld gibt im Jahre 1834 das
Einkommem der Küster- und Schullehrerstelle zu Lichterfelde
wie folgt an:

1. Nutzung der Grundstücke:
Eine Wohnung im Schulhause, bestehend aus einer Stube, 2 Kammern, Küche und Keller, nebst einem Hofgebäude zu 4 Stück Rindvieh und kleinem Stalle 6 Rthlr.
Zwei kleine Gärten beim Hause - " 20 Sgr.
Die Weideberechtigung für 4 St. Rindvieh wird
nicht benutzt - " - "
2 Morgen Acker von schlechter Qualität 2 " - "

II. Fixierte Einnahme an barem Gelde:
a) Fürs Einheben des Opfers - " 10 "
b) " Glockenschmieren und Reinigen der Kirche 1 " - "
c) " Reinigen des herrschaftlichen Kirchenchors 6 " - "
d) " Stellen der Uhr, von der Herrschaft und
Gemeinde 4 " - "
e) Für den Calcanten (Orgel-Balgtreter) 1 " - "

III. Naturalien:
a) 1 Wispel 7 Scheffel 4 Metzen Meßkorn von
der Gemeinde zum Normalpreis von 1 Thlr.
15 gr. pro Scheffel 46 " 26 " 3 Pfg.
b) 59 Brode und 46 Schrippen, davon gibt der
herrschaftliche Schäfer 4 Brode
und 2 Schrippen,
die beiden Dorfhirten 4 Brode
und 4 Schrippen 2 Rthlr. 15 Sgr. -Pf
und die Gemeinde nebst dem Dorfschmied
entrichtet statt der Br. u. Schr.
13 Scheff. 8 Metz Roggen 20 " 7 " 6 "
c) Fürs Orgelspielen 2 Sch. 8 M.Roggen,
dafür entrichtet die Kirche 3 " 22 " 6 "
d) Die Gemeinde liefert jährlich
8 Klafter für die Schule,
3 für den Lehrer sind 5 " 15 " - "
Nach der Designation soll jedes schul-
pflichtige Kind ein gutes Fuder
Holz geben
e) 2 Schock Ostereier 1 " 10 " - "
-------------------------
Uebertrag 102 Rthlr.. 6 Sgr. 5 Pfg.

IV. Accidenzien nach einer 6jährigen Fraktion:
1) 6 Trauungen a' 20 Sgr.
2) 30 Taufen a 7 1/2 Sgr.
3) Für Leichen 1 Thlr. 17 gr, 6 Pf =
tut zusammen 13 " 2 " 6 "
V. Fixiertes Schulgeld 132 " - " - "
---------------------------
zusammen 246 Rthlr. 6 Sgr. 6 Pfg

Bid dahin hatte Lichterfelde auch mehrere Prediger gesehen.
Es amtierten:
vom 1. Febr. 1807 bis 14. April 1841 Prediger Johann Georg Ferdinand Orth, starb im Alter von 74 Jahren 188a);
von 1841 bis Martini 1853 Prediger Ebeling, welcher dann als Superintendent nach Kottbus versetzt wurde;
von 1853 bis 2. September 1862 Prediger F. E. Walther aus Wolmierstädt.

Das Pfarreinkommen bestand damals aus:
Den Zinsen von 387 Thlrn. 8 Sgr. 6 Pf. Kapital, gegründet durch Entschädigungen, welche dem Pfarrer durch Veräußerungen von Ländereien zum Finow-Kanalbau und anderweitig geworden sind. Er erhält an Deputaten
a) an Getreide: Meßkorn postnumerando zu Martini
aus Lichterfelde 60 Scheffel Roggen
" Steinfurth 37 " "
" Werbellin 188b) 15 " "
b) an Vierzeitengeld 189) kommen jährlich ein 7 Rthlr.
c) Pfennigpflege oder Jahrgeld von dem Gutsherrn zu Lichterfelde
4 Sgr. 5 Pf.
d) an Johannesgaben " " " " " 37 "
Steinfurth
39 Sgr .
und eine Anzahl kleinerer Einnahmen.

Auf Veranlassung der Stadt Eberswalde begannen bereits im Jahre 1810 die Verhandlungen wegen der Separation mit Lichterfelde. "Der Herr Oberjägermeister von Splitgerber zu Lichterfelde, heißt es in einem gleichseitigen Aktenstück, 190) hat im sogenannten Stadtbruch und einem Teil der Stadtheide die Mithütungsgerechtigkeit vom Frühjahr bis zum 24. August jeden Jahres. 191) Durch diese Mithütung wird aber die hiesige Stadt behindert, das Stadtbruch sowohl als die Heide gehörig zu benutzen, und es ist daher notwendig, daß eine Separation eingeleitet werde. Man wollte Splitgerber gegen Aufgabe der Hütungsgerechtigkeit einen Teil des Bruchs abtreten, denn die Stadt würde das Stadtbruch sowohl wie die Heide weit besser wie bisher benutzen können, da sie bisher davon fast gar keinen Nutzen gehabt, da das Stadtbruch von den Lichterfeldern, wegen dessen Nähe weit mehr, wie von der Stadt, wegen der Entfernung benutzt werden, und das darin stehende Elsenholz durch Defraudationen immer so kurz gehalten worden, daß seit langen Jahren kein Klafter Holz hat geschlagen werden können." "Da nun die Stadt" heißt es weiter, "durch den unglücklichen Krieg in eine so große Schuldenlast geraten, daß es durchaus notwendig wird, Mittel aufzusuchen, wodurch dieselben, wenn nicht mit einmalen, doch nach und nach getilgt werden können, so scheint uns dieser Vorschlag wenigstens ein Mittel dazu zu sein."

Vorläufig wurde es jedoch noch nichts mit der Separation; die Verhandlungen stockten, hauptsächlich deswegen, weil Jägermeister von Splitgerber vielfach behindert war, an den Verhandlungen persönlich teilzunehmen. Erst sieben Jahre später, nachdem inzwischen das Gut Lichterfelde an den Amtmann Lietzmann (vergl. Seite 89) übergegangen war, hören wir von weiteren Verhandlungen. Diese wurden nunmehr unter Mitwirkung des "Kgl. Generalkommissariats zur Regulierung der gutsherrlich bäuerlichen Verhältnisse" geführt.

Als Kgl. Kommissar erschien 1817 Oekonomie-Kommissarius Klebe in Lichterfelde; der erste Termin "zur Information über die Sache im Allgemeinen" fand am 10. November im Schloß zu Lichterfelde statt. Die Stadt hatte dazu mit schriftlicher Vollmacht versehen, den Stadtkämmerer, zwei Ratmannen, vier Stadtverordnete und einen Bürgerabgeordneten. Der Kgl. Kommissar fertigte darauf ein Gutachten an und wurde eine neue Versammlung am 17. Nov. 1817 nach Eberswalde einberufen. "Beide Teile, heißt es in dem amtlichen Protokoll, zeigten ihre Bereitwilligkeit, dieses unangenehme Verhältnis durch einen Vergleich in Pausch und Bogen aufzuheben." Nach nochmaligen eingehenden Verhandlungen wurde folgender Rezeß abgeschlossen:

§ 1. Die von Seiten Lichterfeldes sowohl auf dem neustädtischen Stadtbruche als auf der Heide ausgeübte Hütung wird hiermit für ewige Zeiten gänzlich aufgehoben.

§ 2. Zur Entschädigung dafür erhält das Rittergut Lichterfelde und die mitberechtigten Dienstbauern einen Flächenraum von 230 Morgen 135 Ruthen in dem Stadtbruche und zwar mit der Abscheidung dieser Morgenzahl dergestalt bewirkt: daß ungefähr vom 11. Grenzhügel an dem Lichterfeldschen Forst, bis gegenüber an den Grenzhügel W. 50a eine gerade Linie gezogen wird. Das Terrain, was vor dieser Linie liegt, von Lichterfelde aus gesehen, gehört diesem Gute als Entschädigung 192). Da dieses indessen das ganze Entschädigungsquantum noch nicht in sich fassen dürfte, so wird das fehlende noch an der Seite dem Lichterfeldschen Bauernacker hinzugelegt und abgetreten. Die eben gedachte Linie wird also mit dieser letztgedachten Additional-Entschädigung einen rechten Winkel machen, und dürfte dieser Winkel auf dem Schlag Nr. 15 anfangen und im Schlag 7 endigen, ohngefähr da, wo der 55. Grenzhaufen an der Grenze zu finden ist. Es bleibt daher die nähere Bestimmung der Grenze dieser 230 Morgen 135 Ruthen der geometrischen Vermessung vorbehalten.

§ 3. Die neue Grenze wird durch einen achtfußigen Graben markiert, welche beiderseitige Interessenten gemeinschaftlich zu gleichen Kosten machen lassen. Indessen wird festgesetzt: Daß der Herr Amtmann Liezmann die Anfertigung des Grabens besorgt, die Kosten vorschießt und den Betrag der Hälfte derselben sich von der Bürgergemeinde erstatten läßt. Der Auswurf des Grabens wird auf beide Seiten geworfen, und die Unterhaltung desselben für die Zukunft ebenfalls von beiden Interessenten zu gleichen Teilen besorgt. Uebrigens ist noch verabredet, daß der Graben 4 Fuß breit in der Sohle und 4 Fuß tief sein soll

§ 4. Das Terrain, welches zu dem Graben erforderlich ist, wird von der Stadt Neustadt hergegeben, ohne Abrechnung auf die Vergleichssumme, welche Lichterfelde erhält.

§ 5. Die Stubben und das Strauch, welche aus den Gräben geräumt werden, werden zwischen beiden Interessenten geteilt, wogegen Lichterfelde diejenigen Stubben und Strauch unentgeltlich erhält, welche auf seinem Entschädigungslande stehen möchten.

§ 6. Die Vollziehung dieses Vergleichs durch Abgrenzung und Ausmessung soll durch den erwartet werdenden Kondukteur Keet, womöglich noch diese Woche geschehen und nach Vollziehung derselben hört die Hütung in der Heide und dem Bruche auf.

Beide Teile genehmigen diesen wohlbedächtig abgeschlossenen Vergleich, erklären sich für die bisher gehabte und hierdurch aufgehobene Befugnis für völlig abgefunden und entschädigt, und wollen die nachbarlichen Rechte, welche sie hiermit eingegangen, jederzeit halten.

Zu dem Ende haben sie dieses Protokoll nach geschehener Verlesung und Genehmigung unterschrieben und noch festgesetzt, daß die Kosten von beiden Teilen zur Hälfte getragen werden sollen. Gleichfalls bemerkten Interessenten, daß durch diese Hauptseparation die Jagdrechte, welche Lichterfelde auf Neustädtischem Territorii auszuüben hat, gar nicht berührt werden 192a).
Schmidt, Saße, Lüdecke, Huth, Peter, Fritze, Liezmann
a. e. s.
Klebe Grollmann.

Dieser Vergleich wurde am 24. Januar 1818 von beiden Teilen an Ort und Stelle endgültig vollzogen. Zu dem Zwecke hatten sich von Lichterfelde eingefunden: Amtmann Liezmann, der Schulze und Bauer Torge, sowie weitere 21 Bauern; seitens der Stadt: Kämmerer Schmidt, Rats- und Heideherr Amen, drei Stadtverordnete und ein Bürgerdeputierter. Mann hatte sich an der Lichterfeldschen Kienheide und an der Grenze des Stadtbruchs zusammengefunden und den Interessenten genau die Grenze, welche vom 11. Grenzhügel bis zum Grenzhügel 50b geht, gezeigt. Darauf wurde der Separationsrezeß beiderseitig unterschrieben. -

Daß die Söhne Lichterfeldes auch in den Freiheitskriegen von 1813 bis 1815 mit hohen Ehren bestanden, lehrt jene Ehrentafel, welche die Kirche aufbewahrt und auf der die Namen folgender Helden der Nachwelt überliefert sind:
M. Kaegler, Füsilier, E.P. Beuster, Füsilier, T.P. Borsdorf Lm., I.F. Heyde, Füsilier, S.F. Kohl, Musketier, G.F. Lindemann, Musketier, C.F. Mitam, Musketier und F.G. Torge, Musketier.

Dem letzteren haben seine Angehörigen noch eine besondere Tafel gestiftet, welche am Turmeingang rechts ihren Platz gefunden hat.

Splitgerber soll plötzlich verarmt 192b) sein, sodaß das Gut von ihm verkauft werden mußte. Die Uebergabe an den neuen Besitzer, Amtmann Johann Gottlob Liezmann fand am 24. Juni 1817 statt. Aus dem Uebergabeprotokoll erfahren wir, daß das Gut sich damals in der Bewirtschaftung des Administrators Eichholz befand. Das Jagdgebiet Splitgerbers umfaßte die Mittel- und kleine Jagd auf den Feldmarken Steinfurth, Schöpfurth, Heegermühle, Werbellin, den Lichterfeldeschen Heideländereien und dem Stadtrevier Eberswalde. Der Fischerei-Anteil des Gutes (die sogen. Küchenfischerei) auf dem See Werbellin war an den Fischer Hübner zu Altenhof für 160 Rthlr. verpachtet. Für den Kirchenacker, den das Gut verpachtet hatte, waren jährlich an Pacht, Wachsgeld und Wiesenzins zu entrichten
30 Thlr. 20 gr. 4 Pf. und für den Pfarracker 324 Thlr. Bei der Uebergabe konnte Liezmann durch Vorauszahlungen an David von Splitgerber bereits 1700 Thaler Zinsen sich zugute rechnen.

"Liezmann war ein echt deutscher Landwirt, der seine Felder nach dem ererbten Gebrauche bestellte und von seinem alten Schlendrian in keiner Weise abzubringen war; 193) doch besaß er viel natürlichen Verstand und eine Gutmütigkeit, die ohne Grenzen war und sogar zur Schwäche wurde. Mit seinen Arbeitsleuten war er stets familiär und sprach selten anders als in derbem plattem Deutsch."

Der Separation mit Eberswalde folgte zu gleicher Zeit die Auseinandersetzung zwischen Gutsherrschaft und "Untertanen" und zwar handelte es sich im Wesentlichen um Beseitigung der Hörigkeit; die Bauern und Kossäten wurden eigene Herren.

Der Separations-Rezeß, datiert vom 15. Nov. 1817 ist und abgeschlossen zwischen dem Amtmann Johann Gottlieb Liezmann und den 15 Ganzbauern: Michael Saewickow, Martin Luckenwald sr. Gottfried Wesendorf, Ephraim Saegebarth, Gottlieb Basche, Gottfried Blankenburg, Gottlieb Blankenburg, Martin Willcke, Martin Luckenwald jr. Martin Futh, Christian Herrenkind, Johann Torge, Friedrich Reckien, Christian Willcke, Ludwig Bester - dem Halbbauern: Martin Herrenkind und den 9 Kossäten: Wilh. Graps, Gottlieb Dünow, Christian Foerste jr., Peter Torge der Schulze, Christ. Foerste sr., Wilhelm Znieling, Gottlieb Ziegeler, Carl Mitan und Ludwig Foerste, sowie unter Beitritt des Predigers Orth und des Küsters Ludwig Schoenfeld.

Die Grundstücke der gesamten Gemeindemitglieder wurden nach § 1 zusammengeworfen; 1/3 dieses Besitzes erhielt die Herrschaft als Ablösung für die bisher von den "Untertanen" zu leistenden Dienste, 2/3 wurden in 25 gleiche Teile geteilt. In gleicher Art wurden auch die Dienste, sowie die königlichen, geistlichen und Kommunal-Abgaben berechnet und verteilt. Nach § 2 wurden alle Hofedienste mit Gespann bezw. der Hand, die Geldabgaben sowie Naturalleistungen mit Johanni 1818 aufgehoben, mit Ausnahme der Kornpächte, welche weiter gegeben werden müssen. Nach § 3 erhält die Herrschaft, unter Zugrundelegung des Vermessungsregisters von 1774/7, das ihr zugesprochene Land, auf welches der Gemeinde von jetzt ab Hütungsbefugnisse nicht mehr zustehen, im Anschluß an die Gutsländereien. Der jetzige wüste Kossätenhof, dessen Land nach dem Absterben des Vorbesitzers Madel, die Herrschaft unterm Pfluge gehabt, wird mit in die allgemeine Landmasse geworfen. Die bestehen bleibenden jährlich zu Martini zu leistenden und von den 25 Wirten zu gleichen Teilen zu tragenden Kornpächte werden nach § 4 mit 62 Scheffel Roggen, 93 Scheffel Gerste und 186 Scheffel Hafer anerkannt. Nach § 5 verpflichteten sich die Besitzer für die nächsten 6 Jahre dem Gutsherrn in den 8 Erntewochen jeder 8 Mannes- sowie 8 Weibstage unentgeltlich arbeiten zu helfen. Gegen Entschädigung des Tagelöhnerlohnes verpflichten sich außerdem die 25 Besitzer "alle Jahre beim Waschen und Scheren der Schafe mit ihren Leuten zu helfen". Laut § 6 geben die 25 Besitzer zu Weihnachten 1818 als Abfindung für die Hofwehr 194) 50 Thaler an die Herrschaft. Die Hofwehrsaat wird in Natura zurückerstattet. Nach § 7 gestattet die Gemeinde der Herrschaft, ihre Schafe in den Wasserpfühlen des Gemeindelandes zu waschen. Für die Ablösung der Schafhütung erhält nach § 8 die Herrschaft die sogenannten erbzinslichen Grimnitzschen Heideländereien (vergl. Seite 79). Die Schweinehütung verbleibt gemeinsam. § 9 bestimmt, daß von den vorhandenen 3 Hirtenhäusern eines der Herrschaft verbleibt, ebenso die Gärten um sämtliche Häuser. Nach § 10 wird die freie Lieferung des Bauholzes an die Gemeinde aufgehoben. Da nach § 13 die Gutsherrschaft durch die Dienstaufhebung gezwungen ist, viele Neubauten auszuführen, so leisten noch diesmal "jedoch ein für allemal" die 25 Besitzer unentgeltlich die Fuhren. Nach § 14 ist der Hauptabzugsgraben der Feldmark von beiden Teilen zu unterhalten. Da der herrschaftliche Wirtschaftshof neu gebaut und erweitert werden müsse, die Höfe der Bauern Saebikow und Bester aber dem herrschaftlichen Hofe so nahe lägen, daß dadurch Verkleinerung des Raumes und deshalb Feuergefährlichkeit entsteht, so lassen sich beide laut § 15 gefallen, daß ihre beiden Höfe abgebrochen und auf herrschaftliche Kosten auf zwei wüste Baustellen wieder aufgebaut werden. Dem Küster werden laut § 16 zwei Morgen Gartenland hinter der herrschaftlichen Schäferei überwiesen, außerdem wird ihm gestattet, eine Kuh unentgeltlich auf die Gemeindeweide zu treiben.

Sehr wichtig ist auch der § 20, welcher lautet:
"Da das neue Verhältnis, in welches die Bauerngemeinde eintritt, blos durch Aufhebung der Dienste und Verleihung des Eigentums der Höfe konstituiert wird, so versteht es sich von selbst, daß aus diesem Vergleichsrezeß ein Mehreres oder etwas Anderes nicht gefolgert werden könne. Es bleibt daher auch in Ansehung der Juristiktion, des Patronatsrechtes, der Polizei, Straßengerechtigkeit und sonstigen Rechten und Befugnissen bei der bisherigen Verfassung und hat die Gemeinde den Gutsherrn ferner als Ortsobrigkeit anzusehen und zu respektieren."

Die bisher zu leistenden Dienste sind in der Praestations-Tabelle des Rezesses wie folgt aufgeführt:

Gespanntage Handtage
Ein Ganzbauer dient wöchentlich 4 Spanntage
mit 2 Pferden, in 52 Wochen also 208 Tage
= 15 Ganzb. 3120
desgl. wöchentlich 2 Handtage =104 x 15 Tage 1560
Der Halbbauer dient halb so viel Gespanntage 104
dagegen ebensoviel Handtage 104
Ein Kossät jährlich 20 Tage = 9 Kossäten 180
desgl. stellt er täglich einen Hand-Arbeiter
also wöchentlich 6 Tage = 312 Tage, nach Abzug
der Festtage 300 Tage x 9 2700

Sämtliche Dienstwirte leisten jährlich
5 - 6 Wollfuhren nach Berlin mit 4 Pferden
(3000 Schafe geben durchschnittlich 54 Zentner
Wolle). Ferner leistet jeder Wirt einen Tag zum
Schafwaschen und Scheeren.
Das Verfahren des Getreides geschieht auf Ab-
rechnung des Hofedienstes; es werden geladen
12 Sch. Roggen, Gerste oder Hafer, 10 Sch.
Weizen oder Erbsen. Inklusive Sacken und Aufladen
werden 3 1/2 Hofspanntage auf eine solche Reise gutgetan
----------------
zusammen: 3404 4364 T

An Naturalabgaben werden gefordert:
von jedem Bauern jährlich 4 Sch. Roggen,
6 Sch. Gerste, 12 Sch. Hafer
der Halbbauer gibt halb so viel,
die Kossäten nichts: 62 Scheffel Roggen
93 " Gerste
186 " Hafer

Die Geldabgaben betragen:
Ganzbauer jährlich: Pflege 1 Thlr. 4 gr.
Schweinezehnt 12 "
für 2 Kühe 4 "
---------------
1 Thlr. 20 gr. x 15 = 27 Thlr. 12 gr.

Der Halbbauer: Pflege 14 gr., Schweinezehnt 6 gr., für 2 Kühe 4 gr.
= 1 Thlr.

Jeder Kossäte: Pflege 8 gr. 2 Pf., Schweinezehnt 6 gr., für 1 Kuh 2 gr., für 2 Gänse 1 gr. = 17 gr. 2 Pf. x 9 = 6 Thlr. 8 gr. 6 Pf.

Der Schulze noch besonders an Gartenmiete: 1 Thlr.

Sa der Geldabgaben: 35 Thlr. 20 gr. 6 Pf.

Die Hühnerabgabe beträgt
jeder Bauer und Halbbauer 1 Huhn = 16 Stück
" Kossät 2 Hühner x 9 = 18 "
------------
34 Stück Hühner

Abgaben an den Prediger
Jeder Bauer 2 Sch. Roggen x 15 = 30 Scheffel
" Halbbauer 1 "
" Kossät 1/2 Sch. x 9 4 " 8 Metzen
-----------------------
35 Scheffel 8 Metzen Roggen

Abgaben an den Küster (vergl. Seite 86)

Abgaben an den Staat
jährliche Kontribution 306 Thlr. 14 gr.
jährliches Kavalleriegeld 132 " 16 "
Schoß für 37 Hufen a 8 gr. 12 " 8 "
Giebelschoß 14 " - "
Metzkorngeld 12 " 20 "
------------------
478 Thlr. 10 gr.

Die Benennung der zu verteilenden Stücke ist folgende: Fenn 195) an der Golzowschen und Britzschen Grenze, zwischen den Wiesen am Britzschen See, Moorbrücke Feldgärten am Dorfe, am Neustädtschen Wege bei der Kastanienallee, Dieckbusch, Raudenbusch, Galgenberg, Besters Land, in den Wiesen belegen, am Neustädtischen Wege die 4 Bröden genannt, Hirtenwiese beim Blumenspring, Wiesen am Elfenbusch, Galgenberg, Neustädt. Weg und Nachtkoppel, Stubbenwiese, die Perz und der wüste Hof, Wilhelm Grabs bei den vier Bröden, an der herrschaftl. Grenze, im Blumenspring, Fenn am Britzschen See, Fenn am Golzowschen Wege, Nachtkoppel = im Ganzen (unter Abzug des unbrauchbaren mit 39 Morgen 119 R) kommen zur Verteilung 3068 Morgen 48 R., wovon die Herrschaft 1/8 erhält und ferner noch die Fuchswerft, Zwitterluch, ein Karpfenteich am Golzowschen Wege, Hirtenwiese beim Blumenspring = somit insgesamt 1025 Morgen 95 1/8 R. Land.

Nach vollständig geschehener Auseinandersetzung wurde unterm 27. September 1819 folgende Taxe
von einem Bauernhofe zu Lichterfelde bei Neustadt (Eberswalde), aufgestellt:

Die daselbst befindlichen Bauernhöfe sind in ihren Besitzungen alle gleich und es hat nach dem neuen Einteilungsregister des Kondukteur Keck vom Jahre 1818 jeder der 25 Bauern 60 - 61 Morgen Acker, 6 - 7 Morgen Wiesen und Mäschen, 2 Morgen 120 R. Garten- und Wördenland und 1/25 an der 118 M. 169 R. großen allgemeinen Hütung.
Die Nutzungen bestehen
1. im Getreidebau
16 Sch. Roggen Aussaat, 4 Jahre Ertrag 64 Sch.
davon gehen ab an Saat 16 Sch.
zur Wirtschaft 24 " 40 Sch.
-------------- -----------
bleiben zum Verkauf 24 Sch.

6 Sch. Gerste zum 5-fachen Ertrag 30 Sch.
ab Saat 6 Sch., zur Wirtschaft 2 Sch. 18 "
----------
bleiben zum Verkauf 12 Sch

9 Sch. Hafer zum 4-fachen Ertrag 36 "
ab Saat 9 Sch., zur Wirtsch. 13 1/2 Sch. 22 1/2 Sch.
------------
bleiben zum Verkauf 13 1/2 Sch.

2. Von der Viehzucht
2 Kühe a 12 Thlr. 24 Thlr.
20 Schafe a 12 Gr. 14 "
-----------
34 Thlr.

3. Von 2 M. 120 R. Garten- und Wördenland a 4 Rthlr. = 10 Rthlr. 16 Gr.

Der Ertrag im Gelde ist daher:
für 24 Sch. Roggen nach Mittelpreis a 1 Thlr. 12 Gr. 36 Rthlr.
" 12 " Gerste a 1 " 4 " 14 "
" 13 1/2 " Hafer 20 " 11 " 6 gr.
" das Garten- und Wördenland 10 "16 "
" Viehnutzung 34 "
-----------------
105 Rthlr.22 g

Davon sind folgende Abzüge zu machen:
Kreisabgaben 12 Thlr. 10 gr. 3 Pf.
an den Prediger 1 " 16 " 6 "
an den Küster 1 " 6 " 6 "
Getreiderente an die
Gutsherrschaft 14 " 6 " 8 " 29 Rthlr. 15 gr. 11 Pf
-------------------------
bleibt somit reiner Ertrag des Hofes 76 Rthlr. 6 gr. 1 Pf
mit 5 % zu Capital erhoben gibt einen Wert eines Bauerhofes zu Lichterfelde von 1525 Rthlr. -

Trotz der veränderten Verhältnisse konnte Amtmann Liezmann das Gut Lichterfelde nicht halten, sodaß das Kammergericht einen Sequester in der Person des Amtmanns Simon einsetzte und den Verkaufstermin auf den 1. Mai 1838 anberaumte. Nach der im Jahre 1836 von Oekonomiekommissarius Hannsmann aufgenommenen Taxe umfaßte das Gut

82 Morgen 99 R. Gärten und Wörden
2406 " 163 " Acker
622 " 108 " Wiesen
33 " 24 " Röhrung (Heringsfang genannt, worauf jährl.
150 Schock Dachbund geworben werden).
1506 " 135 " Forstgrund
--------------------
4651 Morgen 169 R.

Der Viehstand wies auf: 19 Pferde, 40 Ochsen, 60 Kühe, 40 Stück Jungvieh und 2000 Schafe. Die jährlichen Rein-Einnahmen des Gutes werden berechnet mit 6402 Thlr. 18 gr. 2 Pf., während sie nach der ritterlichen Taxe vom Jahre 1821 mit 4470 Mark 8 gr. 9 Pf. festgelegt wurden. Die Verkaufstaxe wurde auf rund 113000 Thlr. festgesetzt., während die eingetragenen Schulden damals 131800 Thaler betrugen.

Im Verkaufstermin (das Uebergabe-Protokoll datiert vom 10 Mai 1839) erstand das Rittergut der Oberamtmann A. Karbe zu Gramzow 196), in dessen Familie es bis 1993 verblieb, in welchem Jahre es der jetzige Besitzer Rittergutsbesitzer Lenz aus Schöneberg bei Berlin erwarb.

Im Jahre 1842 wurde Lichterfelde von einem großen Brande heimgesucht. Es brannten ab in der Steinfurthschen Straße links - südlich - Gottlieb Blanckenburg, Wilhelm Blanckenburg und Madel; ferner rechts - nördlich - Schulze Torge 197), Wilhelm Herrnkind, Rasch, Netlin, Franke und Friedrich Herrnkind. Nach dem Brande kaufte Friedrich Herrnkind, dessen Gehöft dort lag, wo jetzt der Tischlermeister Wilh. Schaeffer wohnt, die Madelsche Wirtschaft und baute das Anwesen so auf, wie es heute noch Wilhelm Herrnkind besitzt 198).

Der Prozeß mit dem Fiskus wegen der Bauholzablösung im Jahre 1843 gibt Karbe Sohn - der inzwischen Mitbesitzer von Lichterfelde geworden war - Gelgenheit eine Spezifikation des Umfanges und Betriebes seines Gutes aufzustellen 199). Danach umfaßte das Rittergut
I. an Ackerfläche: 2593 Morgen 68 R. unter dem Pfluge
582 " Wiesen, wobei jedoch 32 Morgen
auswärtige Wiesen nicht mitgerechnet
sind
1092 " Forst- und Brachhütung (1821 = 1400
ca. 8000 " auswärtige Servituthütung
2500 " Fischerei 200)
Die Ackerfläche war 1823 größer. Bei der sehr schlechten Wirtschaft des Vorbesitzers Lietzmann sind aber viele Aecker und Wiesen unbenutzt geblieben resp. in Forstland und verstrauchte Hütung übergegangen. 201)

II. an Viehstand: 100 Kühe, 50 Stück Jungvieh, 3000 Schafe, 44 Pferde, 36 Ochsen.

III. zu erheizende Räume:
im Schloß = 6 Zimmer a 28 Fuß lang, 25 tief, 15 hoch
6 desgl. a 28 " " 23 " 13 "
2 desgl. a 20 " " 14 " 13 "

In dem massiven Küchengebäude = 4 Stuben. Im Pferdestall die Stube für männliches Gesinde. Im Försterhause = 4 Stuben. Im Schäferhause
= 1 Stube und 3 Kammern. Im Pächter- oder Amtshause = 8 gedielte Stuben, 6 gedielte Kammern und 1 Küche (das Gebäude wird jetzt vom Molkereipächter und Brauer bewohnt). Das Gefängnis = 1 Stube.

Es sind an Deputanten zur Wirtschaftsführung erforderlich und wohnen anderwärts je ein Förster, Waldwärter, Brauer, Böttcher, Gerichtsdiener, Ziegler, Gärtner, Hofmeier - zugleich auch Stellmacher, Untermeier auf dem Amte, ein desgl. auf dem Vorwerk (Buckow), Großknecht, Ochsenhirt, Kuhhirt, Hammelknecht auf dem Vorwerk, Vorpflüger, herrschaftlicher Kutscher und Fischer.

IV. Das Kochen, Waschen und Backen: Das Personal. welches täglich an drei verschiedenen Tischen im Küchengebäude gespeist wird, besteht aus den Mitgliedern der herrschaftlichen Familie nebst Inspektor und Wirtschafterin, samt Gästen täglich 16 Personen - am zweiten Tische: 2 Stubenmädchen, 1 Bedienter, 2 fremde Domestiken oder Handwerker - am dritten Tisch: 21 Knechte, 5 Mägde. Im Amtshause: Brauer und Molkereipächter, mit Familienmitglieder zusammen 10 Personen, außerdem 2 Mägde.
Im ehemal. Försterhause wohnt der frühere Gutsbesitzer (Liezmann) nebst 4 Familienmitgliedern nebst 1 Dienstbote.
Im Schäferhause: 9 Personen.
Es sind 18 Deputantenfamilien a 5 Mitgl. = 90 Personen. Dazu kommen: Gehülfe des Försters, Magd deselben und Gegilfe des Gärtners.

V. Dörren des Flachses und Hnfes: Es werden durchschnittlich 12 Schffl. Lein und 3 1/2 Sch. Hanf mit gutem Erfolge ausgesät und wird beides auf dem Gute verarbeitet.

VI. Dörren des Obstes: Es gehören zum Gute 30 Morgen 14 R. Gärten und Wörden, die zum größten Teile mit tragbaren Obstbäumen besetzt sind und nicht blos den wirtschaftlichen Bedarf, sondern auch einen Ueberschuß zum Verkauf bieten.

VII. Kochen der Kartoffeln als Viehfutter: Es werden schon seit langer Zeit die auf dem Gute gehaltenen 44 Pferde mit gekochten Kartoffeln gefüttert und außerdem Mastochsen und Mastschweine - zusammen jährlich 800 Wispel.

VIII. Brennerei: Der Betrieb steht während 10 1/2 Monaten durchschnittlich auf täglich 4 Wispel 12 Sch. Kartoffeln und das dazugehörige Malz, nämlich 6 Pfund pro Sch. = im Jahr also
1435 Wispel Kartoffeln.

IX. Brauerei: wird augenblicklich nicht betrieben.

X. Ziegelei (genannt nach Karbes Gemahlin: Elisenhain): Es sind zwei Oefen vorhanden, von denen der eine 60000, der andere 20000 Steine faßt und welche 4 mal abgebrannt werden, zusammen also 320000 Steine liefern. -

Die Bauholzablösungspflicht seitens der Regierung wurde, gestützt auf den Seite 43 mitgeteilten Rezeß, nach jahrelangen Streitereien und endlosen Prozessen, dahin festgesetzt, daß die Ablösungsfrist nur für einen Rittersitz und nicht für die "Untertanen", Kirche und Schule bezw. das inzwischen entstandene Vorwerk Buckow - welches nichts weiter als die Etablierung eines früheren sogen. zweiten Rittersitzes sei - gelte.
Danach wurde die Ablösungssumme für die Gutsgebäude auf 8229 Thlr.
26 Gr. 10 Pfg., diejenige für Bewährung und Zäune auf 6067 Thlr. 23 Gr. 6 Pfg., von der Regierung ermittelt.

Dieser Ablösung folgte 1858 diejenige der Hütungsgerechtsame auf den Grimnitzschen Heideländereien sowie eine Spezialseparation, welche nachstehender Rezeß - von der Regierung unterm 28. 4. 1859 bestätigt - festlegte:

Der Forstfiskus erhält für die nach dem Vergleich vom 18. Januar 1756 (vergl. Seite 79) vorbehaltenen 161 Morgen 119 R. Sandschellen und unbrauchbare Brücher eine Fläche von 25 Morgen im Anschluß an die Kgl. Forst. Ferner erhält er für die Ueberlassung der Muhmes- oder Försterwiese am Schleisee an die Gutsherrschaft 32 Morgen 95 R. Heideland in Verbindung mit der Grimnitzer Forst.

Die Küster- und Schulstelle, welche auf den Heideländereien bisher ein Weiderecht mit einer Kuh ausübte, erhält als Ablösung und in Umtausch ihres bisherigen Landes
Gartenland am Hause 37 R.
am Wege nach Steinfurth 2 Morgen - "
in den Kirchhofslücken 2 " 155 "
---------------------
5 Morgen 12 R. "mit welchem
Totalbesitz die Stelle vollständig dotiert ist".

Ferner wurde ausgewiesen für die Schmiede ein Morgen an den Dorfgärten; für die Gutsherrschaft eine Kahnstelle am Britzer See und einem Morgen mit Zugangsweg.

Eingerichtet wurde auf der Feldmark für die Gesamtbenutzung der bäuerlichen Wirte gemeinschaftliche Lehm- und Sandgruben, 87 R. und ein Morgen 54 R..

Im Jahre 1826, so besagt § 12, wurde statt des in der bäuerlichen Nachtkoppel befindlichen alten Friedhofes, welcher wegen seiner niedrigen Lage zum Vergraben der Ortsleichen sich nicht gut eignete, ein neuer Friedhof an der Straße nach Britz angelegt und später auf 1 Morgen 37 R. vergrößert. Der alte Friedhof ist an die Bauern eigentümlich zurückgefallen. 1873 wurde dieser alte von neuem in Benutzung genommen. 1898 mußte der sogen. neue, am Britzer Weg wieder benutzt werden.

Nach Abrechnung der gemeinschaftlichen Anlagen blieben von den Heideländereien und der kontributablen Feldmark zur privaten Verteilung übrig 4268 Morgen 41 R. und zwar erhielten
der Forstfiskus 57 Morgen 95 R.
die Gutsherrschaft 779 " 133 "
die Schulstelle 4 " 155 "
den Rest die bäuerlichen Wirte.

§. 18 handelt von der Unterhaltung der Wege, §. 19 von der Grenzgreäben Unterhaltung. Laut § 29 verzichtet Gutsbesitzer Karbe auf alle Hütungsberechtigungen der bäuerlichen Feldmark und den Heideländereien, ferner auf Hülfe beim Schafwaschen und Schafscheeren. Als neue Schafwäsche erhält er den Wasserpfuhl mit Umgebung (zuf. 1 M.38 R.) in den schmalen Kaveln auf der linken Seite der Straße nach Joachimsthal in den Heideländereien. Die Holzabfindung auf der bäuerlichen Feldmark geschah in der Weise, daß die Besitzer der betr. Plane das auf ihrem Eigentum stehende Holz gegen Zahlung einer Geldentschädigung von insgesamt 390 Thlrn. an die rechtlichen Mitglieder der Bauerngenossenschaft übernahmen.

Der sogen. Gemeindebulle wurde abgeschafft und daß dazugehörige Bullenland gleichmäßig verteilt. Auch auf die bisherige Mitbenutzung des "herrschaftlichen Beiers" verzichten die Bauern.

Am 2. September 1862 verließ Pastor Walther Lichterfelde, da er als Oberprediger und Superintendent nach Schoenfließ berufen wurde. Sein Nachfolger wurde Prediger Anton Götze aus Ahlum bei Rohrberg in der Altmark, welcher aber erst Mitte Oktober gedachten Jahres nach Lichterfelde übersiedelte; in der Zwischenzeit verrichtete Pastor Pfeiffer aus Heegermühle die Lichterfelde-Steinfurther Pfarramtsgeschäfte. Pastor Goetze verwaltete die Lichterfelder Pfarre bis zum Jahre 1874; ihm folgte Pastor Ebeling (der Sohn des Seite 87 genannten Ebeling), welcher bis November 1882 amtierte. Seit dem 1. Februar 1883 hat der jetzige Geistliche, Pastor Buchholz, die Pfarre inne.

Nach dem Tode des alten Kantors Schoenfeld 202) übernahm die einstweilige Verwaltung der Schulstelle Lehrer Holzmann aus Hohendorf bei Golsen, dem die 2. Lichterfelder Lehrerstelle eigentlich zugedacht war. Als 1. Lehrer wurde dann Karl Lehmann aus Königstadt berufen und am 29. April 1867 in sein Amt eingeführt;
er verließ aber Lichterfelde wieder im April 1869.
1868 wurde ein neues Schulhaus erbaut. "Das alte Schulhaus war ein kleiner Fachwerkbau, niedrig und gemütlich; wie so manch altes Schulhaus, noch eine Linde vor der Tür, links vom Eingang die Fenster von Wein umrankt. Die Klasse war nach der Schmiede zu gelegen, hart an der Straße, da wo heute der kleine Giebelgarten liegt; rechts vom Eingang des Hauses lag die bescheidene kleine Wohnung des Lehrers." Am 18. Oktober 1868 wurde das neue Schulhaus eingeweiht und gleichzeitig der erste "zweite Lehrer", Adolf Schiebel aus Schmergow eingeführt, der, nach Abgang Lehmanns, bis zum Antritt des jetzigen 1. Lehrers Otto Rehwaldt, am 26. September 1869 - die Schule als Halbtagsschule verwaltete. Man richtete nun die Schule als dreiklassige mit zwei Lehrern ein.

Ebenfalls an Verstorbene erinnern noch eine große Anzahl verstaubter Totenkronen mit langen verblaßten Seidenbändern, welche die Längswände der Kirche bedecken. Im Jahre 1888 hat die Kirche neue Glocken erhalten. Leider wurden die alten Glockeninschriften nicht mit übernommen, doch ist bekannt, daß die älteste Lichterfelder Glocke aus dem Jahre 1495 stammte 203) die neuen drei Glocken sind von G. Voß in Stettin gegossen.

Die Entwickelung Lichterfeldes seit dem Jahre 1860 charakterisiert sich auch in folgenden statistischen Nachrichten:

Lichterfelde hatte im Jahre Einwohner
1860 204) 764
1900 1065

Interessieren dürften auch folgende Zusammenstellungen:

Es waren vorhanden
im Jahre 1860: 100 Pferde, 326 St. Rindvieh, 789 Schafe,
" " 1900 205) 185 " 583 " " 445 "
666 Schweine, 177 Ziegen, 128 Gänse, 157 Enten,
2235 Hühner, 81 Bienenstöcke
außerdem 571 Apfelbäume, 223 Birnbäume,
1334 Pflaumen- und Zwetschenbäume
und 482 Kirschbäume;

ferner waren vorhanden an Gebäuden
1860: 5 öffentliche, 70 Wohn- 94 gewerbl. bezw. wirtschaftliche Gebäude
1900: 89 Häuser bezw. Gehöfte.

Seit dem 19. Oktober 1880 besitzt Lichterfelde auch eine selbstständige Postagentur. Der Verkehr dieser Postzweigstelle gestaltete sich im Jahre 1903
an Briefen Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben gingen ein 38792 Stück
an Paketen 2494 "
" " und Briefen mit Wertangabe 62 "
" in L. aufgegebenen Postsendungen 26337 "
" eingegangenen Postnachnahmesendungen 766 "
" Postaufträgen 28 "
" Betrag der eingezahlten Postanweisungen 107188 Mark
" " " ausgezahlten " 54936 "
" aufgegebenen Telegrammen 279 Stück
" eingegangenen " 396 "

Mit folgenden kurzen ergänzenden Mitteilungen mögen die hier zusammengestellten Nachrichten über Dorf und Gut Lichterfelde beschlossen sein:

"Als 1870 der Krieg gegen Frankreich ausbrach, da wurde, so berichtet die Lichterfelder Schulchronik, auch in der Lichterfelder Schule fleißig Charpie gezupft, es wurden Binden geschnitten und genäht, überhaupt nach Kräften Verbandszeug zusammengebracht und an die Sammelstelle eingeschickt".

1872 verließ Lehrer Schiebel Lichterfelde, an seine Stelle trat Lehrer Elias Antonius aus Neuholland bei Liebenwalde, der aber 1877 wieder abging und erst 1879 durch Lehrer Holzheimer aus Berkholz bei Prenzlau ersetzt wurde, welcher auch nur ein Jahr in Lichtrerfelde blieb. Am 1. April 1882 trat Lehrer Karl Schunack in die 2. Lehrerstelle ein, die er 1888 wieder aufgab, als er die neuerrichtete Lehrerstelle in Altenhof übernahm. Sein Nachfolger wurde Lehrer Jahns, welcher zwei Jahre in Lichterfelde blieb und 1890 durch den Schulamtskandidaten B. Felber aus Jüterbog abgelöst wurde. Abermals zei Jahre später tritt an dessen Stelle Schulamtskandidat Paul Schröder aus Mehrow bei Berlin, welcher im Mai 1895 Lichterfelde wieder verließ, um dem Schulamtskandidaten Paul Dittrich aus Koepenick Platz zu machen. 1895 wurde der Erweiterungsbau am Schulhause ausgeführt und zwar durch Aufsetzung eines Stockes, welcher neben einem Klassenzimmer zwei Lehrerwohnungen enthalten sollte. Gleichzeitig wurde beschlossen, die dritte Lehrerstelle einzurichten.

Lehrer Dittrich verließ Lichterfelde 1897, an seine Stelle trat Schulamtskandidat Fritz Stenzel. In demselben Jahre wurde mit einem Aufwand von 13000 Mark das neue Schulhaus für den 2. Lehrer erbaut, welche Stelle Stenzel übernahm; die 3. Lehrerstelle wurde mit dem Schulamtskandidaten Häußler aus Berlin besetzt. Anstelle Stenzels wurde 1898 Lehrer Richard Dähne aus Steinfurth berufen. 1901 ging auch Häußler ab, an dessen Stelle Lehrer Zichert aus Strausberg trat. Als letzterer 1902 zum Militär einberufen wurde, folgte ihm der noch jetzt amtierende Lehrer W. Tischendörfer. An Stelle des 1904 versetzten Lehrer Dähne trat der jetzige 2. Lehrer Albert Lehnshack aus Niederfinow. -

Wie in den Freiheitskriegen, so ließen Lichterfelder auch ihr Leben für König und Vaterland in den Einigungskriegen von 1864, 1870=71.
Eine vom Lichterfelder Kriegerverein am Sedantage 1874 gestiftete Tafel, welche die Kirche aufbewahrt, besagt, daß den Heldentod erlitten

1864
Chr. Michaelis, Musketier.
1870/71
F.R. Kohl, Füsilier.
Gottlieb Kaegler, Füsilier.

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Mit 3 Anlagen.

 

Anlage 1.

Wie ein Altenteil in Lichterfelde beschaffen ist.

Das Altenteil ehemals auch Leibgedinge geheißen, welches der Inbegriff derjenigen Leistungen darstellt, welche ein von seinem Gute abtretender bäuerlicher Besitzer sich von seinen Erben auf Lebenszeit ausbedingt, ist in der Mark je nach den lokalen Verhältnissen verschieden. Nachstehend geben wir zwei Muster, wie solche in Lichterfelde gebräuchlich sind. In der neueren Zeit wurden vielfach die Altenteile als Reallast in das Grundbuch eingetragen.

Erstes Muster
1. Zur Wohnung die ausschließliche Benutzung der links vom Hauseingange belegenen Stube nebst Kammer.
2. Die Benutzung des an der Ecke der Scheune nach dem Zaune hinauf und zur ersten Seite bis an den Querzaun reichenden Teils des Hausgartens.
3. Freies Holz zum heizen und kochen vom eigenen Vorrat oder nach Wahl der Berechtigten alljährlich 6 Mtr. klein gehauenes Kiefern-Klobenholz nebst dem erforderlichen Raum zur trockenen Aufbewahrung desselben.
4. Freies Licht.
5. Freie Wartung und Pflege im Alter wie in Krankheitsfällen nebst freier ärztlicher Behandlung und Medizin.
6. Freie Reinigung der Wäsche.
7. alljährlich in vierteljährlichen Teilen:
a. sechsunddreißig Mark Taschengeld,
b. zwölf Scheffel Roggen,
c. zwei Scheffel Gerste
d. sechzehn Zentner gute Eßkartoffeln,
e. einen halben Scheffel Buchweizengrütze,
f. sechs Metzen Salz.
8. Alljährlich zu Martini (11. Novmbr.) zwei fette Gänse mit den Federn und zu Weihnachten ein fettes Schwein von mindestens zweihundert Pfund Gewicht.
9. Alljährlich zwei Pfund Spinnwolle, sechzehn Ellen hedene und acht Ellen flächsene Leinwand, beide Sorten weiß gebleicht.
10. Alljährlich vier Metzen Backobst und sechs Metzen Erbsen, sowie zwei Metzen weiße Bohnen und zwei Metzen Mohn.
11. Jährlich ein und ein halbes Schock frische Eier nach Bedarf der Berechtigten.
12. Wöchentlich ein Pfund Butter und zwei Stück Käse.
13. täglich 2 Liter frische Milch.
14. Freie standesgemäße Beerdigung nach Ortsgebrauch.
Beim Tode des einen fällt von allen teilbaren Leistungen mit Ausnahme des Holzquantums, welches vollständig bleibt, für den Ueberlebenden die Hälfte der Leistungen fort.


Zweites Muster

A. Freie Wohnung, Stall zum Schwein und den eingezäunten Hofraum
B. Freie Benutzung eines Stückes Gartenland 2 1/2 Ruten breit, 6 Ruten lang - freien Steig dahin. Mitbenutzung des Backofens, der Räucherkammer, der Wirtschaftsräume und Wirtschaftsgeräte, der Pumpe und unverhinderten freien Zugang überall.
C. Freies kleingespaltenes Brennholz und Kien zum Kochen, Heizen und Backen oder jährlich zu Michaeli drei Klafter, das heißt 10 Meter Klobenholz, welches klein gespalten und in den dazu anzuweisenden Raum gepackt werden, muß, womit auch Käufer, wenn es gefordert wird, die Altenteilswohnung heizen muß.
D. Freie Doktorfuhren, freien Arzt und freie Medizin.
E. Freies Bettstroh und weißen Stubensand.
F. Freie trockene Streu für ein Schwein, wofür Käufer den Dung erhält.
G. Zwei Fuhren jährlich auf zwei Meilen Entfernung.
H. Alljährlich:
a. acht Scheffel gleich 640 Pfund Roggen in vier Teilen von je einhundertsechzig Pfund an jedem Quartal;
b. zweitausenvierhundert Pfund gute Eßkartoffeln in drei Teilen von je achthundert Pfund am ersten Oktober, ersten Januar und ersten April;
c. zwölf Liter reine ausgemachte Buchweizen-Grütze, am ersten Januar;
d. einen Neuscheffel Gerste und zwei Neuscheffel Hafer, achtundzwanzig Liter Kocherbsen, sieben Liter weiße Bohnen, drei Liter gute Backpflaumen, sieben Liter reinen Mohn, sieben Liter Linsen, alles am ersten Oktober.
e. dreißig Pfund Salz in vier Teilen von je siebeneinhalb Pfund an jedem Quartal;
f. ein fettes Schwein oder vierundzwanzig Thaler zu Weihnachten;
g. drei fette Gänse mit vollen Federn, zwei zu Martini und eine zu Weihnachten;
h. zwei Pfund Spinnwolle am ersten Juli;
i. acht Schock rein geschwingten Flachs oder acht Meter Leinewand am ersten Oktober;
k. monatlich einen Taler Taschengeld und ein Pfunf gebrannten Kaffee oder zehn Silbergroschen;
l. wöchentlich ein Pfund Butter, drei Käse und sechs Eier oder statt letzterem drei Hühner frei im Futter;
m. wöchentlich ein Pfund Oel und ein halb Pfund Seife oder frei Licht und freie Seife;
n. täglich ein Liter frische Kuhmilch.
I. überall wo es auf eine Wahl ankommt, steht solche der Berechtigten zu.
K. Sollte die Berechtigte das Haus verlassen, so erhält sie anstelle der Wohnung und der Nutzungen zu A und B jährlich zu Michaeli zehn Thaler und müssen ihr alle übrigen Leistungen nach ihrer Wohnung gebracht werden.
L. Käufer (der Sohn) hat auch die Verkäuferin (seine Mutter) standesgemäß zu beerdigen.

Zur Sicherheit dieses Altenteils, dessen Jahreswerth auf einhundert Thaler angenommen wird, verpfändet Käufer das erkaufte Grundstück und beantragt die Eintragung.

Was beim Tode der Berechtigten nicht entrichtet ist, gilt als erlassen und kann Käufer dann sogleich die Löschung beantragen.


Anlage 2.

Hof- oder Schmiedezeichen der Lichterfelder Bauern

1. Martin Herrnkind, später Wilhelm Herrnkind, jetzt wieder Wilhelm Herrnkind, dort, wo jetzt der Weg nach Buckow führt.

2. Franke.

3. Rasch.

4. Wilhelm Herrnkind, später Fiedler; an der Stelle, an welcher jetzt Buch, Feyerabend und Kraft wohnen.

5. Torge; die jetzige Torgesche Wirtschaft steht da, wo die alte Gotsschüne, Gottesscheune, Kirchenscheune, stand.

6. ....... (sieben Punkte) Reckin.

7. Krüger Wilcke, Ludwig, Ludwig, Friedrich Wilcke, jetzt Rudolph Grabs.

8. (Peitsche), Wilhelm Förste, jetzt Friedrich Herrnkind.

9. Ludwig Bester, jetzt wieder Ludwig Bester

10. (Krähenfuß), Saebekow.

11. Thöns, früher Luckenwald.

12. Klockow, früher Ludwig Wesendorf

13. August Grabs, früher Wilhelm Grabs.

14. Schönfeld, früher Dünow.

15. Christ. Förste.

16. Friedrich Torge.

17. Christian Förste, dann August Förste, jetzt Wilhelm Förste.

18. Paul Wegener, Sägebarth, August Blankenburg, jetzt dessen Sohn August Blankenburg

19. August Knieling, Wilhelm, Wilhelm Knieling.

20. Wilhelm Blankenburg

21. Michael Barz, früher Paasche, jetzt Kaufmann August Grabs.

22. Gottlieb Blankenburg (parzelliert).

23. Wilhelm Blankenburg (parzelliert).

24. Martin, später Friedrich Wilcke, jetzt parzelliert und bewohnt von dem früheren Schankwirt Friedrich Wilcke.

Außer diesen sogenannten Hofzeichen, die jedes Ackergerät trug, gab es auch Zeichen für Schafe, Gänse und Schweine. Die Zeichen der Gänse bestanden in Einschnitten in die Schwimmhaut; sie hießen linker Binnenschnitt, linker Butenschnitt (Außenschnitt) ebenso rechts, dann kombiniert. Zungenschnitt usw. Die Schafe erhielten entweder ein bestimmtes Zeichen ins Ohr geschnitten, das auch wieder rechts und links oder kombiniert verwendet wurde, oder das Zeichen wurde ihnen mit Oelfarbe (oder Wagenschmiere) auf den Rücken gedruckt. Ebenso war es bei den Schweinen.


Anlage 3.

Eine Lichterfelder Gutsherrin als Dichterin.

Auf dem romantischen Boden Lichterfeldes konnte eine echte Dichterseele wohl gedeihen. Eine solche haben wir in Anna Karbe, der Gemahlin des Lichterfelder Gutsherrn Johannes Karbe vor uns.

Anna Karbe wurde am 4. Mai 1852 zu Gramuow in der Uckermark auf dem Gute ihres Vaters, des Amtsrats Herrmann Karbe und seiner Gemahlin, einer geborenen Hengstenberg, geboren. Ein unglücklicher Fall, den Anna Karbe als 7-jähriges Kind tat, legte den Grund zu langwierigen, stets wechselden Leiden, die sie lange Zeit an das Lager fesselten. Ungemein harte Familienschicksalsschläge ließen ihr inneres Leben zu einer frühreifen Knospe werden. Mit voller Kraft erwachte ihr dichterischer Drang in der Zeit der früh keimenden Liebe zu ihrem Vetter und späteren Gatten. 1873 schloß sie den ehelichen Bund mit dem Geliebten. In dieser Zeit brechen ihre vollsten und jubelnsten Liederklänge hervor. Schon die Geburt des Töchterleins, 31. X. 1873, war von Schmerz und Trauer umflort. Schwere Krankheit übermannte sie, am 19. April 1875 war ihr Erdenlauf vollendet. Auf dem Familiengute Lichterfelde fand sie ihre letzte Ruhestätte.

Was sie gelebt, hat sie gesungen. Die Bedeutsamkeit ihrer Gesänge ist zuerst von dem großen Literarhistoriker Philipp Wackernagel erkannt worden. 1876 erschien eine, mit einer Vorrede des Hof- und Garnisonpredigers Frommel geschmückte Ausgabe ihrer Gedichte unter dem Titel: "Immergrün" Lieder einer früh Heimgegangenen (Berlin bei Wiegandt & Grieben). 1881 wurde eine erweiterte Ausgabe derselben unter dem Titel "Lieder von Anna Karbe" (Gotha 1881, Friedrich Andreas Perthes) mit einer Vorrede von Albert Fischer, aufgelegt.

Hier seien zwei Proben der Lyrik Anna Karbes mitgeteilt. Das Landleben mit seinen mannigfaltigen Reizen und seiner goldenen Freiheit war ganz der geeignete Boden für ihr poetisch angelegtes Gemüt; es regte ihre Phantasie an und trug ihr die Bilder, Farben und Stimmungen für ihre Dichtungen zu..


Mein Vaterhaus

In weiter Ferne steht ein Haus
Wie's eins nur giebt auf Erden.
Es sieht so heimatstraulich aus
Kann nirgends schöner werden.

Ja meine Heimat, Du mein Glück,
Mein Vaterhaus, mein Segen,
Wie sehn ich mich nach Dir zurück
Auf allen meinen Wegen.

Und ist die Welt auch noch so schön,
Die Heimat ist mir lieber,
Und solt ich nach Italien gehn,
Die Heimat geht mir drüber.

Und Heimweh hätt ich überall,
In England, Frankreich, Schwaben;
Am Rhein, im schönsten Schweizertal,
Würd ich doch Heimweh haben.

Und auf der schönsten Bergeshöh,
Und bei des Meers Gebrause,
Und an dem klarsten Alpensee
Sehnt ich mich doch nach Hause.

`S ist alles ja nicht halb so schön,
Als meiner Heimat Felder,
Als meiner Heimat blaue Seen,
Und meiner Heimat Wälder.

Und als ein Wiesenblumenstrauß
Von heimatlichen Wegen,
Und als mein grünumranktes Haus,
Mein Glück, mein Heim, mein Segen!

 

Frühlingsfriede.

Es senkt des Frühlings süßer Friede
Sich mit der Abendluft herab.
Es legt, vom eignen Glanz somüde,
Die Sonne ihre Strahlen ab.
Da breitet sich so tiefe Stille
Rings auf des Frühlings Abendruh,
Und segnend deckt des Vaters Wille
Die Welt mit süßem Schlummer zu.

Rings schweigt der Wald im Frühlingsschleier
Noch sind die Blüten nicht erwacht,
Noch schmettert nicht zur Abendfeier
Die Minnesängerin der Nacht.
Es läßt der Frühling tief verborgen
Die ersten blauen Veilchen blühn,
Er webt sein Kleid zum Hochzeitmorgen
Aus seinem frischen jungen Grün.

Und durch des Frühlings süße Ruhe
Klingt eine Stimme wohlbekannt.
Sie spricht: "Sei still, zeuch aus die Schuhe,
Denn wo du stehst, ist heilges Land!
Erkenne Deines Gottes Tritte
O öffne freudig Herz und Sinn.
Er wandelt durch des Frühlings Mitte,
Er bringt den Frieden, nimm ihn hin!"

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